Aufhebungsvertrag - zu wann genau?
Hallo
Ein Freund von mir ist als Trekking Guide in Griechnland tätig. Mit deutschen Arbeitsvertrag. Nach knapp zwei Wochen bekommt er einen Aufhebungsvertrag zum 13.05.2024 seitens seines Arbeitgebers. Den hat er aber noch nicht unterschrieben. Sein noch derzeitiger Arbeitgeber hat ihn für morgen den 14.05. eine Rückflug nach Hause gebucht. Somit kann ich sich erst am Mittwoch den 15.05. arbeitslos melden. Meine Frage: Soll er den Arbeitsvertrag so unterschreiben? Oder sollte nicht da der 14.05. stehen? Er möchte alles richtig machen und eine Sperre oder ähnliches vermeiden.
Im voraus besten Dank.
4 Antworten
Wer sich freiwillig arbeitslos macht, hat mit einer bis zu 12-wöchigen ALG-I-Sperre zu rechnen.
Wenn der AG etwas möchte soll er gegen Bezahlung seinen AN fristgerecht kündigen und ihn von der Arbeit freistellen.
Ich würde den Aufhebungsvertrag - in dieser Form - keinesfalls unterschreiben.
wenn dein Freund den Aufhebungsvertrag unterschreibt, dann ist das als wenn er selbst Kündigt und es gibt eine Sperre von 3 Monaten
Er hat einen Arbeitsvertrag. Den kann man kündigen.
Gibt es einen Grund den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen?
Wenn er keine Sperre haben möchte dann sollte er keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.