Arbeitslosengeld Sperre bei Jobwechsel irrwitzig?

7 Antworten

Ich bin kein Jurist, denke aber, dass die Entscheidung des Arbeitsamtes korrekt ist und ein Widerspruch keine andere Entscheidung bringen wird. Der Grund für die Ablehnung des ALG 1 "Er hat die Situation selbst herbei geführt. " ist ja definitiv richtig.

Dein Sohn hätte erst den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben sollen, in welchem genau der Arbeitsbeginn definiert ist. Danach hätte er mit seinem alten Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag machen können.

Dein Sohn sollte den einen Monat ohne Arbeit (leider auch ohne Geld) positiv sehen und für den neuen Job Kraft schöpfen.

Meines Erachtens ist die Aussage von Amts wegen korrekt.

Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, er habe die Situation selbst zu verantworten.

Wichtiger Grund: Arbeitsplatzwechsel

  • Schon die berechtigte Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle rechtfertigt eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag ohne das eine Sperrzeit eintritt (sonst wäre das ein Grundrechtsverstoß auf freie Berufswahl) - ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist hierbei nicht notwendig - das gilt selbst dann, wenn der Job doch nicht zustande käme (gängige Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht)

Hierbei müssen aber die regulären Kündigungsfristen beachtet werden - es könnte daher sein, daß das ALG-I für den Zeitraum der Kündigungsfrist ruhen würde, weil das beim Aufhebungsvertrag nicht berücksichtigt wurde.

Man sollte das im Einzelfall aber auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen - ggf. sollte man zunächst, zur Fristwahrung, Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, daß die Begründung folgt - dann kann der Anwalt beraten.


bachforelle49  26.10.2021, 20:57

kann man denn einen Aufhebungsvertrag ohne Rechtsanwalt machen, zumindest Betriebsrat, der dann auch eingeschaltet werden sollte und wird.. (?!) ..

DerSchopenhauer  26.10.2021, 22:52
@bachforelle49

Grundsätzlich braucht man keinen Rechtsanwalt für einen Aufhebungsvertrag - Betriebsrat kann natürlich hinzugezogen werden...

Dein Sohn hat seinen Job gekündigt und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, dazwischen ist nun eine Lücke entstanden. Da gibt's kein Arbeitslosengeld, er ist ja nicht arbeitslos.

Natürlich hat er die Situation selbst zu verantworten und natürlich bezahlt ihm der Staat nicht die freie Zeit zwischen seinen zwei Jobs.

Wie man überhaupt auf die Idee kommt, dass man da Geld vom Staat bekäme, ist mir ehrlich gesagt vollkommen schleierhaft. Diese Vollkasko-Mentalität ist der Grund dafür, dass die Abgaben in Deutschland so horrend sind.


bachforelle49  26.10.2021, 13:07

mir ist es echt nicht klar, warum nur er einen neuen Vertrag unterschreibt und der neue AG nicht .. das gibt überhaupt keinen Sinn

bephelor 
Beitragsersteller
 26.10.2021, 15:16
@bachforelle49

der neue vertrag kam per post aber noch nicht vom neuen chef unterschrieben. er sollte den dann mitbringen in firma weil chef wohl auf reisen war

Da hat das AA aber recht:

Natürlich guckt man zuallererst nach, ob der Vertrag auch vom neuen Dienstgeber unterschrieben ist, bevor man den alten Job kündigt.

Und 5 Tage Arbeitslosigkeit bis November sollten kein großes finanzielles Loch reißen können. Er wird doch für Notfälle was zur Seite gelegt haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

bephelor 
Beitragsersteller
 26.10.2021, 15:18

nicht 5 tage....4 wochen...er sollte laut vorstellungsgespräch zum oktoberanfang beginnen....jetzt aber doch zum novemberanfang.... der av kam ende september das vorstellungsgespräch war schon mitte september