Artikel bei EBAY ERSTEIGERT DOCH VERKÄUFERIN HAT NACH ENDE DER AUKTION KEINE LUST MEHR DEN ARTIKEL HERZUGEBEN?
Ich wollte mal von euch wissen ob euch so etwas oder ähnliches bei EBAY schon mal passiert ist.Also ich habe auf einen Artikel geboten und ihn auch ersteigert.So weit so gut ich war happy-doch kurz darauf kam von der Verkäuferin eine Nachricht das die den Kauf abbricht.Erstmal hab ich dumm geschaut und dachte das ist ein Fehler denn in der Begründung stand das es den Artikel nicht mehr gäbe oder er beschädigt sei-warum stellt die denn dann den Artikel überhaupt ein hab ich mir gedacht und sie angeschrieben und nachgefragt.Und sie hat mir wortwörtlich geschrieben "WEIL ICH DIE SCHUHE NICHT MEHR VERKAUFEN WILL"-ich hatte ihn aber schon gekauft!!!war ihr egal ich denke die hat von irgendjemand außerhalb mehr Geld geboten bekommen.Ist das eigentlich rechtens???Weil wenn man Sachen schon ersteigert hat dann sollte das doch gelten. Wer hat das auch schon erlebt und wie habt ihr darauf reagiert bzw.was macht Ebay in so einer Situation??? Schreibt doch mal.
5 Antworten
Mit privaten Verkäufern nicht. Aber ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass Shops auf ebay eine höhere Zahl als verfügbar angeben, als tatsächlich verfügbar ist. Teilweise lassen sie auch Angebote drin, obwohl sie garnichts mehr davon haben. Mein Geld hab ich zum Glück immer zurückbekommen. Aber ich kaufe wegen sowas kaum noch bei ebay ein.
.Ist das eigentlich rechten
Sofern du keinen Anwalt bezahlen willst, um Rechte durchzusetzen, ist es ziemlich egal, ob etwas rechtens ist oder nicht. Man macht es einfach weil man in der Regel davon ausgehen kann, dass ein Anwalt nicht eingeschaltet wird.
Wird einem ohne ausreichende juristische Kenntnisse nur kaum weiterhelfen. Und wenn man solche Fragen stellt, wie der Fragesteller würd ich mal unterstellen, dass die Kenntnisse gleich 0 sind.
Nein - habe ich nicht erlebt.
Aber ich würde mich in diesem Fall an Ebay wenden. Die können wenigstens diesen Verkäuernamen sperren. Mehr wird dabei wohl nicht rauskommen - denke ich.
Man sollte sich erst freuen, wenn man den Artikel auch wirklich in der Hand hält. Nicht vorher.
ich denke die hat von irgendjemand außerhalb mehr Geld geboten bekommen.
Das denke ich auch
Ist das eigentlich rechtens???
Nein, Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag
Wer hat das auch schon erlebt
Ich nicht
Melde das sofort mit ihrem Text "WEIL ICH DIE SCHUHE NICHT MEHR VERKAUFEN WILL"
Ebay
Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Die Daten des Verkäufers bekommst Du nach Anforderung von eBay.
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Es kam ein Kaufvertrag zustande.
Im Notfall kann du Zivilrechtlich, auf ihre Kosten, den Artikel einklagen.
Zum klagen muss man keinen unnötigen und teuren Anwalt haben.
Und ein Mahnbescheid kann man inzwischen gegen eine kleine Gebühr ganz bequem Online erwirken.