Arbeitsrecht verhaltensbedingte Kündigung?

1 Antwort

Das Arbeitsrecht und das Beamtenrecht kann man nicht einfach 1 : 1 vergleichen.

Bei Beamten führt auch ein Verhalten, das bei einem Angestellten zur Kündigung führen KANN, noch lange nicht zur Entlassung.

Umgekehrt gibt es aber "Delikte", die eben nur Beamte begehen können. Die lebenslange Alimentationspflicht des Dienstherrn, ist ein starkes Instrument. Daher gibt es ja auch die lange Zeit, die der angehende Beamte "auf Probe" bestehen muss.