Arbeitsort während der Arbeitszeit wechseln mit Bus, Minusstunden, Pausenzeiten?
Ich bin seit kurzem in einem Kinderheim als Schulbegleitung angestellt. Die Schule meines zu betreuenden Kindes ist mein Hauptarbeitplatz. Da in der Schule zur Zeit sehr oft die letzten beiden Stunden ausfallen und ich dadurch viele Minusstunden habe, wurde jetzt besprochen, dass ich danach in das Kinderheim fahre und dort meine restlichen Stunden arbeite. Ich bin auf dem Bus angewiesen, der leider erst sehr spät nach der letzten Stunde kommt und ich somit 45 Minuten bis in das Kinderheim brauche. Zählt das als Arbeitszeit?
Außerdem wurde erst besprochen, dass ich in der Ausfallzeit einige Sachen wie Lebensmittel, Klamotten ect besorgen. Doch immer wenn ich nachfrage, bekomme ich keine Antwort. Jetzt habe ich Anschiss von der stellvertretenden Chefin bekommen, weil ich so viele Minusstunden habe. Ist meine Chefin dazu verpflichtet, mir Aufgaben zugeben, wenn dies so besprochen wurde?
Meine Kollegin, die vorher die Schulbegleitung des Kindes war, hat mir gesagt, dass ich nur zu der einen bestimmten Zeit meine Pause nehmen kann. Dies hab ich am ersten Tag gemacht. Am nächsten Morgen habe ich einen Anruf von meiner Chefin bekommen, dass dies wohl nicht gut lief und das auch keine gute Zeit wäre meine Pause zu nehmen. Eine andere Möglichkeit hat sie mir auch nicht gegeben. Dadurch, dass ich in den anderen Zeiten eine Pause als gefährdend sehe, habe ich keine mehr genommen. Letzte Woche gab es ein Gespräch mit den Lehrern und wir haben ein Konzept entwickelt, wie es möglich wäre meine Pause zu nehmen. Nun musste ich heute meinen Stundenzettel abgeben und die stellvertretende Chefin, welche für die Stunden zuständig ist, hat mir Stress gemacht, dass ich ja nicht einfach meine Pause abziehen kann, da ich in der eigenständigen Verantwortung stehe meine Pause zu nehmen. Es ist aber auch meine Verantwortung, dass dem Kind und den anderen Mitschülern und Lehrern nichts passiert. Kann ich jetzt darauf bestehen, dass die nicht genommen Pausen als Arbeitszeit angerechnet werden?
3 Antworten
Hallo vxnxss,
Wegezeiten zwischen zwei Arbeitsstätten sind Arbeitszeiten.
Weder Freizeit noch Pausenzeiten.
Kannst du hier bei der Zeit auch nochmal nachlesen.
emesvau
Schulbegleitung - ein weiter Begriff mit viel Grau.. Ich denke hier müsste zuerst dein Arbeitsvertrag geprüft werden. Ist dein AG tatsächlich im Annahmeverzug wenn die Stunden des Kindes ausfallen!? Beginnt dein Arbeitstag am Kinderheim und die Fahrt Kinderheim- Schule ist bereits Arbeitszeit? ...
Spätestens nach 6 (Zeit-)Stunden musst du eine Pause machen, diese kann dir dann auch nicht als Arbeitszeit anerkannt werden. Wenn dies nicht ins Betreuungskonzept des Kindes passt- muss dein AG dir eine Lösungsmöglichkeit anbieten.
Wenn dein AG ein Kinderheim ist : gibt es dann keinen Transport vom Kinderheim zur Schule? Dann könntest du doch auch dort als Begleitung mitfahren..
Hier wäre eher mal anhand Deines Arbeits-/Tarifvertrages zu klären, ob es Dir zuzurechnen ist, wenn Stunden ausfallen, schließlich bietest Du Deine Arbeitsleistung an.
Ansonsten sind Wegezeiten grundsätzlich Problem des Arbeitnehmers ...
Nichts gegen Herrn Weigelt, aber der Teufel steckt manchmal im Detail - hier geht es ja nicht darum, dass die AN standardmäßig pendeln muss, sondern um die Möglichkeit, Minusstunden zu vermeiden, ergo muss sie ja nicht reisen. Und der weitaus spannendere Punkt ist tatsächlich, ob der Arbeitsausfall durch den Unterrichtsausfall tatsächlich zu Lasten der AN geht.
Okay, du hast recht. Die Fragestellung habe ich tatsächlich nicht im Detail gelesen.
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-12/arbeitsrecht-fahrzeit-arbeitszeit?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Sieht der Anwalt für Arbeitsrecht irgendwie anders..