Arbeitslosengeld 1 Mindestsatz?
Wie hoch ist der Mindestsatz der gezahlt wird, wie zum Beispiel bei wem der aus der Haft entlassen wurde. Was bedeutet dort 60 bzw 67% ?
4 Antworten
60 % ohne Kind mit Anspruch auf Kindergeld und 67 % mit, also im Regelfall längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn das Kind z.B. bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet ist, oder sich z.B. in Ausbildung befindet.
Wenn er noch einen Restanspruch von 147 Tagen hat, dann kann er ja wieder auf seinen vollen Anspruch von 360 Tage kommen, wenn der erste Anspruch nicht länger als 4 Jahre her ist.
Ist der letzte ALG - 1 Bezug nicht länger als 2 Jahre her, dann könnte sogar ein Anspruch auf das höhere ALG - 1 bestehen, wenn ich mich nicht ganz irre.
Gibt keinen mindest Satz im Zweifel ergänzend Harz 4
Das ALG1 berechnet sich vom letzten Lohn. 60% erhalten Kinderlose, 67 % Bezieher mit minderjährigen Kindern.
Ex-Häftlingen werden pro Jahr, in welchem sie im Gefängnis gearbeitet haben, ca. 260 gearbeitete Tage berechnet.
Die Höhe wird mit einem fiktiven Bemessungsentgelt berechnet, siehe § 132 SGB III.
§132 im SGB III ist weggefallen
Die fiktive bemessung findet man im §152 des selben Buches.
Kinder können bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen zum Bezug von Kindergeld erfüllt sind.
Man bekommt 60% vom letzten Lohn.
Wer aus einer längeren Haft kommt, wird oft keinen Anspruch auf Alg 1 haben
Er hat einen Restanspruch von 147 Tagen
Bruttogehalt war bei 1600€ in einem privaten Betrieb der JVA
Er kann sehr wahrscheinlich den Restanspruch geltend machen
Seine Restansprüche sind bei 147 Tagen und er hat in einer Haftanstalt gearbeitet.
Dort hat er weniger verdient wie in einem Job draußen, was verständlich ist .