Arbeitslosengeld 1 Mindestsatz?

4 Antworten

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60 % ohne Kind mit Anspruch auf Kindergeld und 67 % mit, also im Regelfall längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn das Kind z.B. bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet ist, oder sich z.B. in Ausbildung befindet.

Wenn er noch einen Restanspruch von 147 Tagen hat, dann kann er ja wieder auf seinen vollen Anspruch von 360 Tage kommen, wenn der erste Anspruch nicht länger als 4 Jahre her ist.

Ist der letzte ALG - 1 Bezug nicht länger als 2 Jahre her, dann könnte sogar ein Anspruch auf das höhere ALG - 1 bestehen, wenn ich mich nicht ganz irre.


isomatte  16.02.2022, 21:37

Danke dir für deinen Stern !

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Gibt keinen mindest Satz im Zweifel ergänzend Harz 4


anoNIMUS216 
Fragesteller
 15.02.2022, 18:53

Seine Restansprüche sind bei 147 Tagen und er hat in einer Haftanstalt gearbeitet.

Dort hat er weniger verdient wie in einem Job draußen, was verständlich ist .

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Das ALG1 berechnet sich vom letzten Lohn. 60% erhalten Kinderlose, 67 % Bezieher mit minderjährigen Kindern.

Ex-Häftlingen werden pro Jahr, in welchem sie im Gefängnis gearbeitet haben, ca. 260 gearbeitete Tage berechnet.

Die Höhe wird mit einem fiktiven Bemessungsentgelt berechnet, siehe § 132 SGB III.


IlkerBartinli74  16.02.2022, 00:24

§132 im SGB III ist weggefallen

Die fiktive bemessung findet man im §152 des selben Buches.

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isomatte  16.02.2022, 11:03

Kinder können bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen zum Bezug von Kindergeld erfüllt sind.

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Man bekommt 60% vom letzten Lohn.

Wer aus einer längeren Haft kommt, wird oft keinen Anspruch auf Alg 1 haben


anoNIMUS216 
Fragesteller
 15.02.2022, 18:54

Er hat einen Restanspruch von 147 Tagen

Bruttogehalt war bei 1600€ in einem privaten Betrieb der JVA

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