Lohnt sich für uns Bürgergeld?

6 Antworten

Wie lange lebt ihr denn schon zusammen, wie alt ist deine Partnerin ( Kindergeld bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres ) sollte das nicht schon dabei sein und was müsst ihr für eure Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Deine Partnerin ist wegen dem Bafög - von Wohngeld, was vorrangig zu prüfen wären und von Bürgergeld im Regelfall ausgeschlossen.

Es könnte dann nur gemeinsam ein Anspruch bestehen, auch wenn deine Partnerin selber keine Leistungen bekommen würde, wenn sie zu deinem Haushalt ( Wohngeld ) oder zu deiner BG - Bedarfsgemeinschaft ( Bürgergeld ) gehören würde, da wird dann auch ihr Einkommen entsprechend berücksichtigt und unter Umständen beim Bürgergeld sogar mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld und Bürgergeld !

Würdet ihr also eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, dann läge euer Bedarf zumindest derzeit theoretisch bei jeweils min. 451 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min. noch 50 % von der Warmmiete, dass ergibt dann den jeweiligen Bedarf pro Person, ggf. käme da noch ein zustehender Mehrbedarf dazu.

Hast Du kein Erwerbseinkommen, kannst Du von deinem ALG - 1 min. 30 € Versicherungspauschale absetzen und deine Partnerin min. 100 € pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen.

Es käme dann also nur theoretisch für dich ein Anspruch in Betracht, wenn dein anrechenbares ALG - 1 und ggf. übersteigendes Einkommen der Partnerin, welches sie zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde und auf deinen nicht gedeckten Bedarf angerechnet würde, dann immer noch nicht decken würde.

Als Bedarfsgemeinschaft hättet Ihr einen Anspruch auf 2* 90% des Eckregelsatzes (502 Euro ) - ergo 804 Euro zuzüglich der Kosten der Unterkunft.

Soweit Deine Freundin unter 25 ist, und somit für ihn noch Anspruch auf Kindergeld besteht, so würde dieses vollumfänglich auf Euren Bedarf angerechnet werden. Allerdings dürfte Deine Freundin anrechnungsfrei 520 Euro dazu verdienen. Ohne Nebenverdienst wären 100 Euro vom Bafög anrechnungsfrei.

Du als Arbeitsloserohne Kind würdest 60% Deines durchschnittlichen Einkommens der zurückliegenden Monate als ALG I erhalten.

Jetzt kommt es auf die Höhe Eurer Miete an.

Soweit noch Kindergeld bezogen wird - gehe ich von einem Anrechenbaren Einkommen 1750 Euro aus, was dazu führen könnte, dass das JC Euch - soweit überhaupt ein Anspruch bestehen sollte ( was ich eher bezweifle ) an die Wohngeldstelle verweist.

Und beim Wohngeld bleibt das Kindergeld anrechnungsfrei.

isomatte  28.07.2023, 18:28

Es wären 902 Euro und nicht 804 Euro und Kindergeld würde beim Wohngeld auch voll angerechnet, wenn es das Kind selber bekommt, denn dann zählt es als Unterhaltsleistungen der Eltern.

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Ich wurde gekündigt und bin berechtigt fürs Arbeitslosengeld.

In dem Fall hast du selbst gar keinen Anspruch auf Bürgergeld, du könntest aber überprüfen lassen, ob Anspruch auf Wohngeld besteht.

Meine Partnerin erhält Bafög von etwas mehr als 900 Euro.

Wer Bafög erhält, hat in der Regel gar keinen Anspruch auf Bürgergeld. Auch Wohngeld kommt hier nicht in Frage, da der Anteil an Miete schon im Bafög berechnet ist. Daher bekommt sie auch "so einen hohen Betrag" an Bafög.

Du kannst für dich schauen, ob du Wohngeld beantragen kannst, für deine Partnerin fallen beim derzeitigen Stand Bürgergeld und wohngeld sowieso weg.

einfacher und befriedigende ist wahrscheinlich eine neue komplette Arbeit oder mindestens ein minijob für dich

Wenn du Anspruch auf ALG1 hast, hast du kein Anspruch auf bürgergeld.

Außerdem würdet ihr mehr als 1600€ erhalten, gibt Familien, die haben weniger.

Wohngeld könnt ihr prüfen

Stellwerk  28.07.2023, 11:13

"Wenn du Anspruch auf ALG1 hast, hast du kein Anspruch auf bürgergeld."

Nicht ganz richtig. Wenn das ALG1 nicht das Existenzminimum abdeckt, kann man ergänzend ALG2 beantragen.

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klimamoerder  28.07.2023, 11:16
@Stellwerk

Okay. Hast wohl recht

Aber ganz grob gerechnet, 500€ Wohnung, 1000€ für 2 Personen,

1500€

lt Angabe trifft das wohl hier nicht zu.

Evtl ergibt sich ja mit Glück Anspruch auf wohngeld

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