Arbeiten und Nebenverdienst?

3 Antworten

Sobald du es professionell betreibst und dann ggf. auch Geld verdienst, Produkte zugeschickt bekommst usw. ist es eine Nebentätigkeit, die dem Arbeitgeber angezeigt werden muss.

Eine prinzipielle Ablehnung von Nebentätigkeiten ist meines Wissens nach keine zulässige Klausel. Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit jedoch ablehnen, wenn du dadurch deinen Hauptjob schlechter machst (z.B. gedanklich zu abgelenkt bist, unkonzentriert durch zu wenig Schlaf,...) oder dem Image der  Firma schadest.

Meiner Meinung nach sollte man, wenn man plant Influencer zu werden bzw. auf dem Weg dahin ist (ob nun gewollt oder ungewollt) mit seinem Chef sprechen. Immerhin repräsentiert man ja als Mitarbeiter die Firma, selbst wenn man den Namen der Firma nicht nennt. Gerade bei Kundenkontakt kann es sonst schnell zu komischen Reaktionen kommen...

Bei uns in der Firma gibt es beispielsweise Social Media Richtlinien, an die man sich halten soll. Sowohl mit Tipps was man privat machen/lassen sollte, aber auch Infos wie mit der Firma im Internet umgegangen werden soll. Beispielsweise selbst bei ggf. mal negativen Kommentaren nicht einfach blind kommentieren und versuchen das klar zu stellen, sondern das Marketing bzw. seinen Chef informieren und es denen überlassen zu reagieren.

Achtung , nicht selbst infizieren : /de.wikipedia.org/wiki/Influenza ;-)))

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Wer nebenher Influencer ist, sollte das mit dem Chef abklären

Nebenjobs müssen meist beim Arbeitgeber genehmigt werden, dürfen aber nicht so einfach verboten werden. Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich erst einmal einen Nebenjob in ihrer Freizeit nachgehen – solange der Job nicht mit dem Hauptjob kollidiert. 

Influencermarketing ist wohl der momentan beliebteste Nebenjob der Welt. Mit der eigenen Person im Internet Geld verdienen, Produkte testen und Reisen erleben, lässt vor allem junge Berufseinsteiger von der Nebenbei-Karriere träumen. Durch den öffentlichen Job ist es gerade in seriösen Branchen von Vorteil, im Vorfeld mit dem Chef abzuklären, ob der professionelle Internetauftritt mit der Arbeitsstelle vereinbar ist