Anzeige wegen "Versammlung"?
Hallo, ich war gestern mit freunden Motorrad und Moped fahren, und kurz zur Erklärung, bei uns gibt es in jedem Dorf einen "Spot". Das ist ein Ort oder abschnitt wo wir uns Austoben und dabei niemand Gefährden.
Jetzt waren wir am Spot in Lauterach, Extra eine abgelegene Straße(in rot) (keine Schilder die auf Privatstraße hindeuten) mit nur einer einzigen Zufahrt (in blau). Es geht ein Fahrradweg vorbei der jedoch NICHT auf die Straße führt (in schwarz). Auch befindet sich dort ein Öffentlicher Spielplatz weshalb es ja kein Privater Platz sein wird.
Jetzt kam eben die Polizei, weil wahrscheinlich jemand wegen den Wheelys angerufen hat. Auf jeden Fall waren wir ca. 20 Leute, die die nicht am auf und ab fahren waren haben alle auf dem Öffentlichen Parkplatz geparkt und die 2 Personen die gerade am Fahren waren sind Abgehaut. Jetzt standen wir 18 Leute da am Spielplatz und unsere Motorräder 100 meter weiter auf dem Parkplatz.
Ich habe eh schon genug geschrieben, kurzfassung - sie nahmen jedes einzelne Motorrad bis aufs letzte auseinander und nahmen 13 Leuten das Kennzeichen weg, außerdem meinte er wir bekommen alle eine Anzeige wegen der Versammlung.
Wir können doch nichts dafür das 2 Leute Wheelys machen und dann abhauen, wir haben doch nichts gemacht ? Dürfen sie uns Kontrollieren wenn wir Parken und nichts machen ? Und warum eine Anzeige ?
5 Antworten
Bei einer derartigen Veranstaltung (nicht Versammlung, es geht hier nicht um Versammlungsrecht sondern um Verkehrsrecht und Strafrecht) möchtest du mir erklären, dass die Antreffsituation der Polizei, also dass hier zwei von euch Wheelies oder ein Startrennen gemacht haben, das einzige war, weshalb irgend jemand die Polizei angerufen hat?
Und der begründete Anfangsverdacht für Owis, ggfls. Straftaten besteht doch, oder?
Ein verbotenes Straßenrennen wird gemäß § 315d Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-autorennen-511688
https://ht-strafrecht.de/straftat/verbotenes-kraftfahrzeugrennen/
Und noch eines, seid froh, dass sie nur Owis verteilen und 13 von euch zum TÜV schicken werden um bauliche Veränderungen zu prüfen. Theoretisch wäre es möglich, dass Fahrzeuge, die sich an so etwas beteiligen eingezogen werden.
:) ach gott, man muss Lauterach erst googeln.....
so viel anders wird das aber auch nicht sein.
denke auch nicht, vielen dank für deine Antwort und ja im nachhinein sind wahrscheinlich einige "froh" mit dem Ergebnis. Einer zumindest, der muss nur zum TÜV, das er kein Führerschein hat, hat sie in dem Moment nicht interessiert 😅
Nur die Leitung einer unangemeldeten Versammlung ist strafbar. Also nur eurer Anführer hat wegen der Versammlung was deswegen zu befürchten. Sofern ihr alle die Versammlung auch brav aufgelöst habt nachdem die Polizei da war.
Anzeige heißt ja nicht das ihr angeklagt werdet, nur das es untersucht wird.
Natürlich kommen auch anderer Dinge in Frage wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Parkende Motorräder dürfen sie auch kontrollieren, stehen ja in der Öffentlichkeit.
Nur die Leitung einer unangemeldeten Versammlung ist strafbar.
Bitte auch beachten: Die Leitung einer unangemeldeten öffentlichen Versammlung ist strafbar.
Die Frage lässt eher vermuten, dass ein privates Treffen einer geschlossenen Gruppe von Motorradfahrern stattgefunden hat.
Grundsätzlich gibt es eine Versammlungsfreiheit in Deutschland.
Eine Versammlung muss jedoch angemeldet und ein Ansprechpartner, der die Verantwortung trägt, benannt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html
sinnloses hin und herfahren ist übrigens nicht erlaubt.
Wenn während der Versammlung Störungen des Umfeldes auftreten, kann diese aufgelöst werden. Du schreibst, einige sind gefahren, während die anderen geparkt haben. Fakt ist, für die Polizei war nicht erkennbar, ob eine Abwechselung stattgefunden hat. Eine Kontrolle der Fahrzeuge kann jederzeit bei verdacht durchgeführt werden. Dieser kann schon in einer hohen Lautstärke begründet sein.
Schwierige Situation, da jetzt was herauszulesen.
Was ich aber sagen kann ist, dass die Polizei die Kennzeichen eigentlich nur abnimmt, wenn die Betriebserlaubnis der Motorräder erloschen ist, also wenn nicht genehmigte Teile, An- oder Umbauten verbaut wurden.
Wegen der Versammlung: Keine Ahnung.
Was mir gerade noch einfällt: Vielleicht fällt euer Treffen da unter irgendeine Versammlungsverordnung, weil ihr euch im Rahmen eines "Poser-Treffens" zusammengefunden habt.
Also, ohne wertende Funktion in deine Richtung, es gibt in verschiedenen Städten Autoposer-Sonderermittler.
Bei uns in Paderborn ist am Car-Freitag jegliches Treffen der Autotuner-Szene verboten.
Natürlich darf man auch parkende Motorräder kontrollieren.
Bitte beachten: Österreich.