Anzeige gegen Kleinanzeigen „Betrug“?
Guten Tag, ein Freund von mir hat was über Kleinanzeigen gekauft und per Überweisung bezahlt. Hab ihm auch direkt gesagt wie dumm das ist. Jedenfalls war es ein Deutsches Bankkonto. Das Kleinanzeigen Konto ist auch mit vollständigem Namen versehen es sind auch noch weitere Anzeigen darauf online. Ist eine Woche her seit dem er überwiesen hat sie hat darauf hin nicht mehr auf zahlreiche Nachrichten geantwortet. Sendungsdaten hat sie auch nie los geschickt. Anzeigen könnte er sie ja definitiv oder mit Name und IBAN aber lohnt sich das? Ging um 140€ und Geld bekommt man dadurch doch sowieso meist nie zurück. Ich hätte gesagt er soll jetzt noch paar Tage warten bis Mitte nächster Woche dann ihr erst mal schreiben, dass er Anzeige erstatten wird und dann mal schauen ob noch was von ihr kommt.
2 Antworten
An Deinen Freund:
Hast Du auf ein deutsches Bankkonto, erkennbar am DE in der IBAN überwiesen?
Dann warte noch ein paar Tage ab, wenn dann nichts kommt, dann solltest Du Anzeige wegen Warenbetruges gegen den Bankkontoinhaber erstatten.
Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du entweder zivilrechtlich einfordern oder einklagen, es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:
https://www.online-mahnantrag.de/
Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.
Bedenke auch, dass Du gemäß § 447 BGB bei einem Privatkauf ab dem Zeitpunkt das Verlustrisiko trägst, an dem der Verkäufer die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat:
Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
Du solltest also im eigenen Interesse einen sendungsverfolgten Versand angewiesen und diesen selbstverständlich auch bezahlt haben.
Kleinanzeigen hilft Dir übrigens nicht, weil die nicht an Eurem Kaufvertrag beteiligt sind und die außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten ihrer Nutzer haben.
Und fürs nächste Mal:
So- es ist 1 Woche her... eine Überweisung kann schon mal 2 Tage dauern- dann kommt noch das Wetter dazu- die Zustellfirmen haben ihre Autos 2 Tage in der Garage gelassen.
Kein Verkäufer ist verpflichtet, 24/7 im Internet zu sein oder auf penetrante Nachrichtenschreiber zu reagieren oder sofort nach Geldeingang zur Post zu hetzen (vor allem bei den Wetterbedingungen)
Wenn bis Mittwoch noch keine Ware angekommen ist, kann man den VK noch einmal anschreiben