Antrag Niederlassung (Aufenthalt unbefristet)?
Hallo zusammen ,
Ich benötige hier Information wer mir genau sagen kann ob das war ist was die Ausländerbehorde mir mitgeteilt haben. Letztes Jahr die Ausländerbehorde sagte mir das ich kein Deutschkurs benötige weil ich ja gut deutsch kann und in Frankreich gelebt habe und in der Schule war. Das habe ich alles gemacht und Beweise mitgeteilt an meinem Antrag . Heute bekomme ich einen Schreiben das ich einen Deutschkurs teilnehmen muss .
Bin hier in Deutschland seit 2016 und beschäftigt .
könnte sich vielleicht ein Anwalt hier melden, gerne auch mit telefonisch Termin .
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Letztes Jahr war wohl eine Einschätzung einer Sachbearbeitung, die man etwas vorschnell abgegeben hat. Nun hast Du es schriftlich und musst den Nachweis doch bringen.
Es steht doch klar da was die wollen, ein Sprachzertifikat und Kurs.
Hast du das nicht, dann musst du es wohl noch machen.
Das weiß ich ja, der Grund ist den Deutschkurs ist es verpflichtet wenn du nicht aus EU kommst. Beispiel meine Frau ist aus Bosnien nach Deutschland eingereist und die Ausländerbehorde haben gesagt sie ist verpflichtet den Kurs zu machen sie nicht weil sie aus Frankreich kommen. Das ist der Grund wo ich informiert war da es eine Gesetz gibt sind nicht verpflichtet den Kurs zu machen .