Im früheren Mittelalter wurden die Kinder meist im Alter von sieben Jahren in ein Kloster gegeben (meist zusammen mit Besitztümern). Später wurde dann das Alter auf 16 Jahre heraufgesetzt. Sie wurden dort ausgebildet und oftmals waren Mönche die einzigen, die lesen und schreiben konnten. Auch viele Herrscher waren Analphabeten und hatten für notwendige Schriftstücke Schreiber, oftmals Mönche.

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Darf der Vermieter Balkone anbauen, gegen den Wunsch der Mieter? Wohnungsgenossenschaft. ?

Folgende Situation. Wir sind vor etwa 8 Jahren in ein Mehrfamilienhaus eingezogen, in eine Wohnung ohne Balkon. Zuerst als Untermieter, später dauerhaft die Wohnung übernommen. Der Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft. Unsere Anteile haben wir eingezahlt. Schon ca. 2 Wochen vor dem Vertragsabschluss wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass an unserer Seite ein Balkonanbau nicht vorgesehen ist, aus folgenden Gründen:

- die Mietparteien des Hauses haben sich bereits dagegen entschieden

- wir hätten uns bewusst für eine Wohnung ohne Balkon entschieden

und das beste:

- unsere Hausseite (Giebelhaus) ist für Balkonanbau UNGEEIGNET.

Das hat uns wunderbar gepasst, wir haben den Mietvertrag abgeschlossen und haben uns all die Jahre in der Wohnung eingerichtet, wie es uns passt. Nun bekommen wir plötzlich Bescheid, dass bei uns für nächstes Jahr eine Balkonanbau stattfinden wird.

Für uns bedeutet das vor allem, dass wir fast die gesamte Zimmereinrichtung verändern müssen, denn der Balkon würde an der länglichen Seite angebaut und die Tür wird mittig in der Zimmerwand sein. Das Zimmer ist insgesamt nicht besonders groß und etwas schmal. Wir haben teilweise maßgefertigte Möbelstücke. Alles ist exakt angepasst. Ein Umbau würde wieder bedeutende Kosten verursachen.

Die Miete wird ebenfalls um “nur“ 55 Euro angehoben (“aber die Kosten können steigen“).

Abgesehen davon haben wir einige zusätzliche Gründe gegen diesen Balkonanbau: tatsächlich ungünstige Lage, Probleme mit Rauchern usw.

Natürlich werden wir noch unseren Vermieter ansprechen, mit den Nachbarn reden usw. Aber zuerst wollte ich Eure Erfahrungen und Wissen erfragen. Vielleicht kennt sich da jemand aus.

Die Hauptfrage ist: darf die Genossenschaft so über unsere Köpfe entscheiden? Wobei die schriftlichen Bescheide sich komplett widersprechen und wir wurden quasi vor dem Vertragsabschluss irregeleitet. Außerdem bis jetzt wurden bei solchen Entscheidungen immer die Mieter miteinbezogen. Diesmal aber nicht.

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Nicht der Mieter, sondern der Eigentümer entscheidet über Wohnungsveränderungen. Vielleicht ist die Technik jetzt weiter, so dass der Anbau möglich ist.

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niemals den Ex-Partner beim Kind schlecht machen. Und nicht denken, man selbst sei der absolut bessere Elternteil. Das Kind braucht beide, Vater und Mutter. Man sollte sich auch über die Erziehung einig sein. Zähneputzen vor dem Schlafen gehen ist bei beiden ein Muss, nur als Beispiel.

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Erdbeeren gibt es z.Zt. nicht frisch und wohlschmeckend.

Du könntest einen 2-stöckigen Kuchen machen, z.B. in einer 2er und einer 20er Form und die dann stapeln. Das ist festlicher als ein normaler Kuchen und nicht so overdone wie eine mehrstöckige Torte. Aber red velvet besteht ja sowieso aus mehreren Schichten, die kann man auch normal abbacken.

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Die Pille ist dafür gedacht, den Eisprung zu verhindern. Dann kann man sich ansonsten ganz normal verhalten. Auf die spätere Fruchtbarkeit wirkt sich das nicht aus.

In dem Zusammenhang irgendwo die Möglichkeit eines konditionierten Verhaltens zu vermuten ist sehr weit hergeholt.

Edit: Nach Präzisierung der Antwort auf meine Nachfrage: Warum sollte speziell die Ejakulation in die Vagina und nicht der Orgasmus an sich einen "Dopaminrausch" verursachen? Sorry, da hast Du etwas nur sehr an der Oberfläche angelesen.

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Deutschland hilft der Ukraine, um Putin beim Vormarsch auf andere Länder aufzuhalten. Da wäre Deutschland dann sehr gefährdet. Daher wäre es gefährlich, es nicht zu tun und das Geld z.B. für Infrastruktur zu verwenden.

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gar nicht. Wenn Du ihn auch nur annäherungsweise mögen würdest, wäre er als Lehrer absolut tabu, denn du zerstörst sein Leben.

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einen kriminellen Spinner aus der Reichsbürgerszene würde bestimmt keine Handvoll Menschen wählen.

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man kann sein "Amt" als Vater nicht niederlegen. Und die Frau kann sowieso über ihren Körper bestimmen. Niemand kann sie zur Abtreibung oder zur Austragung zwingen. Und es spielt schon lange keine Rolle mehr, wer sich trennt: Das Kind hat damit nichts zu tun, also auch der Unterhalt nicht. Der ist für das Kind bestimmt, das soll ja auch ernährt, gekleidet werden und hat diverse Bedürfnisse.

So etwas nur unter dem finanziellen Aspekt zu betrachten ist schon richtig mies. Denk mal drüber nach!

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er hat in Kindergartendeutsch gesagt, dass sie weiblich) keinen Penis haben. Das ist eine Tatsache, keine Beleidigung. Allein Petzliesen könnte man als solche werten, aber ob der Begriff nun als strafwürdig eingestuft würde?

Als Kindergarten verbuchen und ab in die Tonne.

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Das geht klar

meine 11 jährige Enkelin fährt am Wochenende 45 Min. mit dem Bus, steigt dann um in die U-Bahn und fährt nochmal 5 Stationen. Allein! Und das macht sie freiwillig, um mich zu besuchen. Und ein normales Kind schafft das! Haben wir auch.

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