Annahmeverweigerung einer Briefsendung per Einschreiben nach Öffnung noch möglich?
Mich interessiert, ob es für einen Versandhändler möglich ist, die Annahme einer Rücksendung per Einschreiben nach Öffnung noch zu verweigern.
Ein Freund befindet sich diesbezüglich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Versandhändler, der behauptet, ein zurückgeschickter Artikel hätte Gebrauchsspuren und Verschmutzungen aufgewiesen. Jedoch hat der Versandhändler die Annahme des Einschreibens verweigert, was auch auf dem Brief vermerkt war und nach Rückfrage bei der Post auch in der Sendungsverfolgung festgehalten wurde. Der Versandhändler behauptet, es wäre Händlern in Vereinbarung mit der Post durchaus möglich, die Annahme von Rücksendungen auch nach Öffnung noch zu verweigern.
Stimmt das?
Wo kann man entsprechendes nachlesen, was man falls notwendig vor Gericht anbringen kann?
Vielen Dank
7 Antworten
Ein Einschreiben bestätigt den Eingang der Sendung beim Empfänger.
Wenn die Sendung durch den Empfänger geöffnet wird ist das Ding zugestellt. Macht Sinn, oder?
Um was für eine Art Rücksendung geht es? Widerrufsrecht?
Hört sich alles ziemlich seltsam an. Der normale, rechtliche Weg wäre ja eigentlich gewesen, die Sachen zurückzunehmen und dann eben aus genannten Gründen nur einen Teilbetrag wieder auszuzahlen... Schadenersatz für Minderung der Qualität, die nicht durch übliche Beurteilung der Waren, "wie es im Ladengeschäft üblich gewesen wäre" entstehen, ist ja gesetzlich OK.
Ansonsten dürfen z.B. auch Privatpersonen im Beisein der Post das Paket öffnen und ggf. die Annahme verweigern. (was kaum jemand macht)
Nein, einmal geöffnete Sendungen dürfen nicht mehr nachträglich verweigert werden.
Ansonsten dürfen z.B. auch Privatpersonen im Beisein der Post das Paket öffnen und ggf. die Annahme verweigern.
Nein, dürfen sie nicht. Der Zusteller handelt nicht vorschriftsmäßig wenn er es trotzdem zulässt.
Der Versandhändler behauptet, es wäre Händlern in Vereinbarung mit der Post durchaus möglich, die Annahme von Rücksendungen auch nach Öffnung noch zu verweigern. Stimmt das?
Nein, solche Vereinbarungen gab und gibt es nicht.
Es müsste zum Thema Rücksendung alles in den AGB des Versandhändlers stehen. Auch kannst du den Kundenservice der Post anrufen und Informationen dazu einholen.
Er kann die Annahme natürlich auch nachträglich verweigern. Bringen tut ihm das aber nichts. Es spielt ja auch keine Rolle, ob er den Brief geöffnet hat oder nicht. Wenn er "in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist", gilt er als zugestellt. Und das ist er mit Sicherheit, wenn der Empfänger ihn in den Händen gehalten hat.
Praktisch hat er die rechtsgültige Zustellung damit bestätigt.
Vermerkt wurde bei der Post nur die Annahmeverweigerung und nicht die Zustellung. Der Händler behauptet aber aufgrund von Gebrauchsspuren am zurückgesendeten Produkt die Annahme verweigert zu haben. Somit müsste der Brief geöffnet, also "in den Machtbereich des Empfängers gelangt" sein.
Sie sagen ein Annahmeverweigerung und der Übergang der Sendung in den Machtbereich des Empfängers schließen sich nicht aus?
Entweder er hat das Teil in Händen gehabt (weil Gebrauchsspuren gesehen) oder er hat die Annahme verweigert. Beides zusammen geht nicht.
Die Frage ist allerdings mehr, ob die Annahmeverweigerung hier überhaupt eine Rolle spielt. Wenn die Gebrauchsspuren eindeutig sind, dann kann er die Rücknahme verweigern. Das macht für den Rücksender, also für Dich, keinen Unterschied.
Es handelt sich um ein Injektionsgerät ähnlich einem Insulin-Pen, jedoch ohne Medikament oder Kanülen und auch unversiegelt geliefert. Das Produkt wurde unbenutzt und fristgerecht zurückgesandt. Die Retoure wurde über Amazon angefragt und genehmigt.
Aber Sie sind sich ganz sicher, dass eine Annahmeverweigerung nach Öffnung noch möglich ist? Auf zweifache Anfrage bei der Post wurde uns jeweils mitgeteilt, dies wäre ausgeschlossen.