Angelschein in Baden-Württemberg

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Um an deutschen Gewässern Angeln zu dürfen, benötigt man 2 verschiedene Lizenzen die gerne beide als Angelschein bezeichnet werden. Dies führt immer wieder zu Verwirrungen.

Zunächst einmal braucht man (ausgenommen die Forellenpuffs) einen Fischereischein. Dieser ist quasi die schriftliche Bestätigung der Behörde, dass Du die Angelprüfung abgelegt hast und Dich durch belegen eines Kurses zuvor dafür qualifiziert hast, den Angelsport waidgerecht zu praktizieren. Dieser Schein wird von den Ländern ausgegeben. Grundsätzlich sind die Scheine aber in ganz Deutschland gültig. Ein sächsischer Schein gilt auch am Bodensee.

Die zweite Lizenz ist die so genannte Fischerei-Erlaubniskarte. Diese erlaubt dann das Befischen eines bestimmten Gewässers oder von Teilen desselben. Um diese Lizenz bekommen zu können, ist der oben genannte Fischereischein erforderlich.

Du kannst also unbesorgt mit Deinem Baden-Württembergischen Schein in Bayern zur entsprechenden Ausgabestelle gehen und Dir eine Lizenz zum Angeln besorgen.

Petri Heil!

HechtundBarsch  09.04.2015, 09:02

Verstehe ich das richtig? An Forellenpuffs ohne Fischereischein? In welchem Bundesland wohnst Du denn? Hier in NRW ist der Schein nämlich auch an den "FP's" gefordert. (Dass da aber keiner drauf achtet, lasse ich mal außen vor) ;-) Ich dachte nämlich bis jetzt immer, dass ich mich mit den Gesetzen auch anderer Bundesländer gut auskenne. Dass an einem "FP" kein Schein erfordert wird, war mir bis jetzt unbekannt

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ClausO  11.03.2019, 20:44
@HechtundBarsch

Auch in BW muss einer in FPs dabei sein, der den Schein hat. Gäste werden auch ohne zugelassen.

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Zellerbue  03.04.2019, 18:36
@HechtundBarsch

Laut Gesetz braucht man in BW auch im FP den Angelschein. Ausnahmen für Gäste gibt es nicht.

Kontrollen aber auch nicht.

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Grundsätzlich darfst Du das. Du musst lediglich die Fischereiabgabe entrichten.

In Bayern ist der B-W Schein absolut gültig.

Gastangler/Urlauber

Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein. (AVFiG, §2). Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbständigen Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben. Eine Sammlung von über 650 Gastangelgewässern, den Angelführer Bayern, finden Sie im LFV-Shop.

Du kannst mit Deinem gültigen Fischereischein aus BW ganz normal in Bayern eine Tageskarte, Wochenkarte oder Monatskarte lösen, das ist Fakt.  Ich wohne in Bayern, habe vor 14 Jahren den Schein in BW gemacht und dann bin ich umgezogen nach Bayern. Ich habe deshalb viele befreundete Angler aus BW und das gibt definitiv keine Probleme. Die Prüfung ist in Bayern und BW im Ubrigen absolut identisch...genauso, wie der Vorbereitungslehrgang. Nur mal so angemerkt. Also...alles kein Problem!

Nein leider nicht du müsstest dir einen extra Schein kaufen