Altersdiskriminierung bei Wohnungssuche?

7 Antworten

Nun hat die Anbieterin uns geschrieben, dass wir die Wohnung nicht bekommen werden, da sie nach Mietern zwischen 40 und 60 Jahren suchen.

So etwas darf man als Vermieter nie schreiben, denn es ist ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz und man weiß nie, wer von den Bewerbern es direkt darauf abgesehen hat und einen dann auch noch anzeigt. Mit einem Schriftstück oder auch elektronisch geschrieben auch noch wunderbar zu belegen. Es ist also nicht nur "fast diskriminierend".

Aber was wollt Ihr machen? Ihr werdet nicht die einzigen Bewerber sein, sondern es gibt noch verschiedene andere und ist die Wohnung erst einmal vermietet, werdet ihr sie niemals bekommen und es ist auch nicht gesagt, dass Ihr sie bekommen hättet, wenn es nicht am Alter gelegen wäre. Dennoch könnte man mal mit einem Rechtsanwalt sprechen, ob Ihr nicht doch Schadensersatz bekommen könntet. Aber darüber weiß ich zu wenig.

Ihr sucht eine Wohnung für die Oma, in der Ihr mit einziehen könnt. Warum sucht Ihr nicht für Euch selbst eine Wohnung, in die dann auch noch die Oma hinzu zieht? Das wäre doch nach dieser Erfahrung viel praktischer.

Ihr werdet bestimmt auch noch andere Wohnungen finden, die ähnlich perfekt sind und bei denen es kein Problem ist, wenn drei Personen von drei Generationen einziehen.

Eine Mieterauswahl, die sich auf 40 - 60-jährige beschränkt, macht sowieso keinen Sinn. In jeder Altersstufe gibt es solche und solche. Es kommt doch immer auf die einzelnen Umstände an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

imager761  09.07.2020, 08:13
So etwas darf man als Vermieter nie schreiben, denn es ist ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz

Falsch, wie zu Christian LE bereits kommentiert.

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bwhoch2  09.07.2020, 08:46
@imager761

Mag sein, dass Du die richtige Stelle gefunden hast. Dennoch würde ich niemals einem Mietinteressenten die Absage begründen, sondern allenfalls mitteilen, dass die Wohnung nur einmal zu vergeben war und man sich für einen entscheiden musste, so schwer die Entscheidung auch war und sie bitter evtl. die Folgen für den abgesagten Bewerber sind.

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Was hat es mit Altersdiskriminierung zu tun, der gewachsenen Mieterschaft im Hause keine kreischenden Kleinkinder, müffelnde Vierbeiner oder eine Dreigenerationen-WG zuzumuten?

Nicht die Wohnung muss euch passen, sondern umgekehrt ihr zur Wohnung und der Hausgemeinschaft. Und darüber entscheidet der Eigentümer, kein Gesetz :-O


bwhoch2  08.07.2020, 13:32
Was hat es mit Altersdiskriminierung zu tun, der gewachsenen Mieterschaft im Hause keine kreischenden Kleinkinder, müffelnde Vierbeiner oder eine Dreigenerationen-WG zuzumuten?

Leider sehr viel würde ich sagen. Das Gesetz sieht es nun mal vor, dass eine Diskriminierung aufgrund des Alters bei der Wohnungssuche verboten ist.

Natürlich müssen Bewerber um eine Wohnung zur Hausgemeinschaft passen, aber es gibt eigentlich immer nur einen Grund, warum Interessenten eine Wohnung nicht bekommen, nämlich weil andere den Zuschlag erhalten haben und nur das ist zu kommunizieren und sonst nichts.

Wer sich nicht daran hält, darf sich nicht wundern, wenn plötzlich eine Anzeige oder ein Zivilprozess wegen Diskriminierung auf einen zukommt.

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imager761  09.07.2020, 08:09
@bwhoch2
Leider sehr viel würde ich sagen. Das Gesetz sieht es nun mal vor, dass eine Diskriminierung aufgrund des Alters bei der Wohnungssuche verboten ist.

Falsch, wie zu ChritianLE bereits kommentiert.

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ChristianLE  08.07.2020, 13:34
Was hat es mit Altersdiskriminierung zu tun

Weil das Argument des Alters ein expliziter Verstoß gegen das AGG ist.

Hund und WGs sind übrigens nicht im AGG verankert.

Natürlich kann der Vermieter den Interessenten Absagen, allerdings AGG gerecht ohne Nennung eines Grundes.

Nicht die Wohnung muss euch passen, sondern umgekehrt ihr zur Wohnung und der Hausgemeinschaft. Und darüber entscheidet der Eigentümer, kein Gesetz :-O

Der Gesetzgeber bestraft nicht, dass der Interessent die Wohnung hierdurch nicht bekommen hat, er bestraft die grundsätzliche (!)  Altersdiskriminierung, bzw. den Verstoß gegen das AGG mit einer Geldstrafe.

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imager761  09.07.2020, 08:07
@ChristianLE
Weil das Argument des Alters ein expliziter Verstoß gegen das AGG ist.

Falsch: Lediglich die §§ 2 Absatz 1, 19 und 21 AGG führen zu einer rechtswirksamen Sanktionierung von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dessen Umfang in § 1 AGG beschrieben wird.

Für den Bereich des Mietrechts gilt, dass nur derjenige, jeder, der aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft bei der Vergabe von Mietwohnungen benachteiligt wird, Ansprüche aus dem AGG ableiten kann. Nur Gesellschaften, die mehr als 50 Mietwohnungen zur Vermietung bringen, reichen auch die übrigen Kriterien des § 1 AGG wie Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung und sexuelle Ausrichtung jeweils aus, um Ansprüche wegen Diskriminierung geltend zu machen.

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Du und/oder deine Mutter könnten die Wohnung mieten. Dann wäre das Problem beseitigt.

Vermieter können sich ihre Mieter aussuchen, genauso wie du dir deinen Vermieter aussuchen kannst. Das ist nun einmal so.

Der Vermieter entscheidet, wen er nimmt und wen nicht.

Die zukünftigen Bewohner müssen ja auch zu der übrigen Hausgemeinschaft passen.

Da müsst ihr wohl weiter suchen.

Naja, eine Absage aufgrund des Alters ist schon mal nicht AGG-gerecht. Theoretisch könnte man dagegen vorgehen.

Die Frage ist aber, was Euch das nützt? Die Wohnung könnt ihr ja nicht einklagen.


bwhoch2  08.07.2020, 12:07

Aber man kann wegen eines Verstoßes gegen das AGG klagen.

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ChristianLE  08.07.2020, 13:08
@bwhoch2

Korrekt und dann einen entsprechenden Schadenersatzanspruch einfordern, den man vermutlich nicht hat, bzw. beziffern kann.

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bwhoch2  08.07.2020, 13:30
@ChristianLE

Das wäre dann mal Aufgabe des guten Rechtsanwalts, herauszufinden, was man da beanspruchen kann.

Wurde explizit genannt, dass man die Wohnung nicht bekommt, weil das Alter nicht passt, hieße das im Umkehrschluss, man hätte die Wohnung bekommen, wenn das Alter gepasst hätte. Daraus lässt sich dann wohl ableiten, dass alle weiteren Kosten der Wohnungssuche und noch einiges mehr dem diskriminierenden Vermieter in Rechnung gestellt werden könnte.

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