Als Zeuge eingeladen?

3 Antworten

Grundsätzlich gilt, dass Du einer Vorladung zu einer Zeugenbefragung Folge leisten musst. Und Du musst, wenn Du etwas sagst, wahrheitsgemäß aussagen. Ferner hast Du ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Du Dich mit einer Aussge selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würdest. Du hast das Recht einen Anwalt zu einer Zeugenbefragung mizunehmen. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht manchmal anders aus.

Um auf Deine Frage eine verwertbare Antwort zu geben, müssten wir zunächst die Hindergründe kennen. Um welche Tat geht es? Wer ist beschuldigt? Wie steht der Verdächtige mit Dir in Beziehung? Wie war deine Beteiligung oder was kannst Du bezeugen?

Ich will Dir erklären warum das wichtig ist: In der Regel wird dich die Polizei auch zu einer Zeugenbefragung vorladen, wenn sie sich noch nicht sicher, ob Du vielleicht der Beschuldigte bist. Es kann also sein, dass sie Dich als Zeugen einladen und ausfragen, aber Du Dich in der Befragung ungewollt und ohne es zu merken um Kopf und Kragen redest. Du weißt nicht, was sie wissen oder vermuten und schnell wirst Du dann zum Beschuldigten. Das kann Dir auch passieren, wenn Du unschuldig bist.

Es muss ja nicht einmal die Tat selbst sein. Auch als Zeuge kann man sich falsch verhalten und strafbar machen: z.B. unterlassene Hilfeleistungen, weil Du die Polizei nicht gerufen hast, Beihilfe, weil Du einen Freund unwissentlich zum Tatort gefahren hast, einen Verkehrsunfall eines anderen durch deine falsche Fahrweise ausgelöst hast und vieles mehr.

Als Beschuldigter ist der beste Rat, nichts - wirklich gar nichts! - zu sagen, sondern einen Anwalt hinzuzuziehen. Der kann Akteneinsicht nehmen und Dir raten ob oder was Du sagen sollst. Ob Du Zeuge oder Beschuldigter bist, müssen Sie Dir eigentlich am Anfang der Befragung eröffnen. Zur Sicherheit würde ich noch mal nachfragen.

Wie schon gesagt: als Zeuge bist Du zur Aussage verpflichtet. Aber gegen Erinnerungslücken kann die Polizei nichts machen. Das dann aber auch nicht ausschmücken, sondern nur ganz knapp sagen: "ich erinnere mich nicht". Auf keinen Fall solltest Du Geschichten erfinden oder lügen!

Wenn Du die Situation tatsächlich als völlig unverfänglich einschätzt, spricht natürlich nichts dagegen, dein Wissen zu teilen. Davon leben unsere Strafverfolgungsbehördern schließlich.

Wie gesagt: mehr Rat können wir geben, wenn Du mit mehr Informationen rüber kommst. Ich hoffe, es hilft schon mal.


Bratan55 
Fragesteller
 27.12.2021, 17:38

Vor 6 Monaten habe ich ein Fahrrad bei einem komplett fremden Mann gekauft, welches er aber leider geklaut hatte. Ich habe ihn beim kauf mehrmal gefragt woher er das Fahrrad hat und jedesmal meinte er dass es seinem Verwandten gehört. Also habe ich es ihm mal geglaubt. Ich bin damit gefahren und einige Wochen später habe ich das Fahrrad auf eBay hochgestellt da ich es nicht mehr gebraucht hatte. Der ursprüngliche Besitzer hat das Fahrrad erkannt und die Polizei eingeschaltet. Ich wurde also vorerst zu hehlerei beschuldigt worden. Nach meiner Aussage bei der Polizei hat sich nach 6 Wochen herausgestellt dass ich NICHT schuldig bin und ich kein Hehler bin.
Jetzt wird dir person bei der ich das geklaute Fahrrad gekauft hab zu Diebstahl beschuldigt und ich muss in 3 Wochen aussagen

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Cwmystwyth  27.12.2021, 18:45
@Bratan55

Blöde Geschichte. Kann jedem passieren.

Hattest Du einen Anwalt, als Du Beschuldigter warst? Der sollte Dich dann hier auch weiter beraten.

Wenn die Polizei Dich nicht mehr als Beschuldigten führt, sollte eine Aussage problemlos sein. Allerdings ist es auch möglich, dass sie Dir eine Zusammenarbeit mit dem Dieb nachweisen möchten. Hat es Zeugen für den Kauf gegeben? Oder eine ebay-Kleinanzeige oder so was von ihm?

Was mich stutzig macht - und die Polizei sicherlich auch - warum verkauft jemand ein Fahrrad nach wenigen Wochen wieder? Dafür muss es einen guten Grund geben. Ein Fahrrad verkauft man nicht mal so eben, auch wenn man es gerade nicht mehr braucht. Das könnte ein Indiz für Hehlerei sein.

Unterm Strich würde ich wohl vorsichtig sein , lieber nichts sagen und einen Anwalt einschalten.

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Bratan55 
Fragesteller
 27.12.2021, 18:49
@Cwmystwyth

Danke für deine Antwort,

es gab genügend Chat Verläufe etc von der Person bei ich das Rad gekauft hab. Und ich hatte damals keine Anwalt bei mir

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Cwmystwyth  27.12.2021, 19:16
@Bratan55

Ich wünsche dir Glück und dass es bald zu Ende ist. Sei trotzdem vorsichtig.

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Du bist nicht eingeladen - Du bist geladen

als Zeuge hast Du der Ladung Folge zu leisten

Du bist verpflichtet die Wahrheit zu sagen

nichts sagen darfst Du nur, wenn Dir ein Zeignisverweigerungsrecht zusteht - wird alles erklärt

ich wurde als Zeuge eingeladen eine Aussage zu machen.

Dann musst Du dort auch erscheinen und wahrheitsgemäss aussagen. Lediglich Fragen bei deren Beantwortung Du Dich selbst belasten könntest musst Du nicht beantworten.