Was passiert nach der Zeugenaussage bei der Polizei?
Ich weiß das die Aussage jetzt zum Staatsanwalt geht und dann?
entscheidet er dann ob ich noch mal aussagen muss ? Vor Gericht und bin ich da alleine
als Zeuge oder sind alle da ?
ps ich bin nur Zeuge
4 Antworten
Wenn der Fall vor Gericht verhandelt wird, dann ist es möglich, dass du als Zeuge vorgeladen wirst.
Da reicht die Aussage bei der Polizei nicht aus.
Du wirst dann als Zeuge hineingerufen, nachdem du vor dem Gerichtssaal gewartet hast, machst deine Aussage und kannst anschließend gehen oder auch noch bis zum Ende der Verhandlung da bleiben. Es kann sein, dass es noch mehr Zeugen gibt. Es wird aber jeder einzeln aufgerufen.
Die Kosten für Verdienstausfall und/oder Anfahrt werden dir erstattet.
Im Erwachsenenstrafrecht gibt es drei Möglichkeiten für den Staatsanwalt. Er stellt das Verfahren nach der Aussage bei der Polizei ein, er erlässt einen Strafbefehl oder er bringt die Sache zur Anklage. Nur wenn es zur Anklage kommt und du als relevanter Zeuge eingestuft wirst musst du nochmal vor Gericht aussagen. Dazu wirst du im Laufe der Verhandlung in den Gerichtssaal gerufen und musst dort vor allen Verfahrensbeteiligten aussagen. Wenn es mehrere Zeugen gibt müssen diese nacheinander aussagen und dürfen sich vor ihrer Aussage nicht im Gerichtssaal aufhalten.
Das kommt darauf an weswegen der Angeklagte vor Gericht steht. Bist du der einzige Zeuge, ist das wahrscheinlich in ein - bis zwei Stunden erledigt
Bekommt man nach der Zeugen Aussage bei der Polizei schriftliche Zetteln nochmals mit ?
Also bin ich im Gerichtssaal alleine mit dem Richter die anderen Zeugen sind vor der Tür ?