Als Mieter Mieterhöhung ignoriert/abgelehnt, dann wieder eine 2 Monatsfrist vom Gericht?

1 Antwort

Der Vermieter klagt auf Zustimmung, der Mieter bekommt vom AG eine Ausfertigung der Klage zur Kenntnis und eine Frist zur Erwiderung. Danach folgt ein erster Termin zur Güteverhandlung. Wenn der fruchtlos ist, könnte mündlich oder schriftlich geurteilt werden. Der Unterlegene bekommt dann in der Regel die Kosten des Rechtsstreites aufgebrummt.