Mieterhöhung, schwerbehinderte, und andere sorgen?

7 Antworten

Bis jetzt noch nicht den Mietvertrag umgeschrieben und Jahresabrechnung nicht erhalten.

Man muss keinen neuen Mietvertrag machen, wenn der Vermieter sich ändert.

Es gilt §566 BGB Kauf bricht nicht Miete.

Auf keinen Fall einen neuen Mietvertrag unterschreiben.


johnnymcmuff  31.08.2019, 15:29
Ja, aber es gibt doch sowas wie eine Sperrfrist, ab wann er nach der Übernahme erst erhöhen darf

Das wäre der Fall wenn normale Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

Hier hat nur der Vermieter gewechselt:

  • Er tritt anstelle des alten Vermieters in den Mietvertrag rein.
  • Ein neuer Mietvertrag muss nicht gemacht werden und kann auch nicht gemacht werden, wenn der Mieter nicht einverstanden ist.
  • Mieterhöhungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Nur weil jetzt der Vermieter gewechselt hat, kann man nicht einfach die die Miete neu festlegen.
2017 alles gut es geht um die 2018, da ich mal denke das es sich um Guthaben handelt soweit ich rausgefunden habe muß der Vermieter diese ab Januar 2018 zahlen von daher ergibt sich ja quasi ein Plus von 4 Monaten oder habe ich einen denkfehler

Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann hat der Vermieter noch bis 31.12.2019 die Gelegenheit die NK-Abrechnung zu erstellen und etwas zu fordern, falls die Abrechnung eine Nachzahlung gibt.

Macht der Vermieter die Abrechnung zu spät, kann er nichts mehr fordern aber Guthaben muss er noch auszahlen, die gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.

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Der Mietvertag bleibt so wie er ist. Der neue Vermieter hat den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen.

Zum Rest: Wendet Euch an den Mieterschutzbund.

Wenn eine Mietwohnung verkauft wird, dann bleibt der alte Mietvertrag gültig !
Darum würde ich keinen neuen unter schreiben, schon gar keinen schlechteren.

Mieterhöhung - damit wirst Du wohl leben müssen


Tomsmobilemusic 
Fragesteller
 30.08.2019, 18:58

Ja, aber es gibt doch sowas wie eine Sperrfrist, ab wann er nach der Übernahme erst erhöhen darf

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albatros  31.08.2019, 15:15
@Tomsmobilemusic

Nein, gibt es nicht. Allerdings darf er das erst nach seiner Eintragung im Grundbuch als Eigentümer.

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Der alte Mietvertrag ist nachwievor so wie mit dem alten Vermieter geschlossen gültig und kann nur mit dem EInverständniss beider Parteien geändert werden. Wenn euer Vermieter also nicht ändern will, könnt Ihr da nichts machen.

Eine Mieterhöhung hat auch nichts mit dem Mietvertrag ansich zu tun.

Eine Mieterhöhung muss vorher schriftlich angekündigt werden. Ihr habt dann immer noch genug Zeit dieser dann zu wiedersprechen. Die Fristen etc kanns du selber bei Google finden , geb einfach " Mieterhöhung "ein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Mietvertrag war ist und bleibt so wie er in deiner Hand ist voll rechtswirksam. Kauf bricht nicht Miete. Lehne jede diesbezügliche Forderung zurück

Das Mieterhöhungsverlangen kann/muss zu gegebener Zeit überprüft werden. Melde dich dann wieder. Derzeit Ruhe bewahren und Schweigen.

Für die Abr. d. Vorauszahlungen für 18 hat dein V. noch Zeit bis Jahresende, also keine Panik.