ALG 1 Urlaub?
Moin bin ALG 1 Empfänger und habe keine Urlaubstage mehr, außerdem wurde ich in eine maßnahme gesteckt die nächste Woche beginnt, habe aber die Möglichkeit in meine Heimat zu reisen direkt am Sonntag.
Meine Frage wäre ob ich einfach bei der Arbeitsagentur anrufen kann und mich für die Tage sperren lassen kann und die maßnahme dabei verschieben könnte?
6 Antworten
Nur weil du 14 Tage in deine Heimat reisen möchtest, wird wegen dir der Beginn der Maßnahme ganz sicher nicht verschoben, dann bist du aus dieser raus, da musst du auch nicht anrufen, die werden dann schon merken das du nicht da bist und dann gibt es erst einmal nach § 159 SGB - lll eine Sperrzeit von 3 Wochen.
Die würdest du auch bekommen wenn du deine Reise telefonisch ankündigen würdest, weil du eben nicht zu Beginn der Maßnahme da bist und du keine Bewilligung für deine Ortsabwesenheit hast.
Wenn du nur 14 Tage weg bist, noch keine Sperrzeiten hast, dich nach deiner Rückkehr gleich wieder persönlich bei deinem SB - meldest und auf diese 14 Tage Leistung + 3 Wochen Sperrzeit verzichten kannst, dann kannst du reisen wohin du willst.
Ist dein SB - nicht gut auf dich zu sprechen, dann schickt er dir an jeden Tag deiner nicht bewilligten Ortsabwesenheit eine schriftliche Einladung raus und für jede einzelne würdest du dann nochmal nach § 159 SGB - lll eine Sperrzeit von 1 Woche bekommen können.
Kommst du auf insgesamt 21 Wochen Sperrzeit, dann wäre dein ganzer Restanspruch von deinem ALG - 1 verwirkt.
Die Leistung für die unerlaubte Abewesenheit wird zurück gefordert - Sperrzeit folgt (= Kürzung des Anspruchszeitraums)
bei Sperrzeiten, die sich auf 21 Wochen summieren ist der Anpruch verwirkt
Verstehe ich nicht ganz, ich möchte mich ja freiwillig für diese zeit sperren lassen
Nein das geht so nicht. Wenn du die Beendigung der ALG 1 Leistung beantragst, hast du den kompletten Anspruch darauf verwirkt. Ein Pause von ALG 1 gibt es in der Form nicht, weil es eine Versicherungsleistung ist.
Das ist das gleiche als hättest du deinen Job selbst gekündigt. Du hast nur Anspruch auf ALG 1 wenn du gekündigt wurdest oder dein Vertrag ausläuft.
Wenn du einfach dein ALG 1 kündigst, steht dir danach nur noch ALG 2 zu, bis du wieder in die Versicherung einzahlst.
Frag das Amt. Solange du aber nicht zur Verfügung stehst, bekommst du auch kein Geld.
Du sollst schauen, dass Du wieder in die Arbeit kommst und nicht Urlaub machen!
Frage beim Amt nach, aber ich denke nicht, dass die Dich da zurückstellen ...
was sollen sie machen ich werde so oder so fliegen, nur ich möchte den bescheid sagen
Du kannst nicht einfach in Urlaub verschwinden wenn eine Maßnahme anberaumt ist. Deine oberste Pflicht ist Arbeit zu suchen. Du kannst natürlich einfach fahren und eine Sperre kassieren, weil du der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst. Die Sperre wird dann nicht nur für eine Woche ausgesprochen.
Dann lies mal richtig. Im Eingangsthread steht nichts von 2 Wochen. Du willst am Sonntag fliegen und ab dem Wochenbeginn soll die Maßnahme starten. Mehr Infos hast du nicht angeboten. Außerdem scheinst du laut deiner Aussage deine Urlaubstage doch schon genommen zu haben.
Aber egal, du wirst garantiert unbelehrbar sein und mußt dann mit den Folgen leben. Viel Spaß damit.
Also ich möchte nur für 2 Wochen weg und dafür möchte ich auch kein Geld bekommen für diese zwei Wochen, ich kann auch einfach so weggehen und halt für drei wochen eine Sperre bekommen