AfD-Politiker Kai Borrmann wurde wegen Beleidigung und Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt. Findet ihr das angemessen?

Das Ergebnis basiert auf 29 Abstimmungen

Ja, ist angemessen 59%
Nein, ist nicht angemessen 28%
Andere Antwort 14%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, ist nicht angemessen

Ekelhafte Beschimpfung ist das eine, aber für eine solche körperliche Attacke ist der Betrag meiner Ansicht nach recht wenig.
Ich kann allerdings die Details der körperlichen Auseinandersetzung nicht beurteilen - und auch für jemanden, den man nicht mag muss letztlich "Im Zweifel für den Angeklagten" gelten.

Ja, ist angemessen

Vielleicht etwas milde Strafe wenn nicht nur Beleidigung sondern auch körperliche Gewalt.

Und ich hätte gerne ein gesetzt das derart vorbestraften für 10 Jahre sie Ausübung eines politischen Mandats verbietet. Das fände ich angemessen.

Ja, ist angemessen

Wenn das Ganze so war wie es scheint ist die Strafe angemessen. Aber das scheint wenig Sinn zu machen. Jemand fühlt sich gestört und beleidigt deshalb jemanden. Die Person verlässt das Lokal. Damit hat er sein Ziel doch erreicht oder nicht? Und das er ihr dann grundlos nachrennt und ihr ins Gesicht schlägt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.


Saim0n  05.03.2023, 22:06

Dafür wird es wohl Beweise gegeben haben.

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"Borrmann und die in der Deutschrap-Szene bekannte Moderatorin Steph Karl sowie deren Freundin waren sich im August 2021 zufällig in einem Lokal in Berlin-Mitte begegnet. Der Politiker habe sich durch Gespräche am Nachbartisch gestört gefühlt und einen Disput begonnen, so die Richterin. Dabei habe der Angeklagte das N-Wort gebraucht.

Die Frauen hätten schockiert das Lokal verlassen, hieß es weiter im Urteil. Borrmann sei ihnen gefolgt, habe erneut das N-Wort gerufen und die Moderatorin attackiert. »Er schlug in ihr Gesicht, sie versuchte sich zu wehren, er nahm sie in den Schwitzkasten«, sagte die Richterin. Beide seien zu Boden gegangen. Er habe der Frau schließlich in den Unterarm gebissen. Der Angeklagte sei der Angreifer gewesen, stand für das Gericht fest. Er habe gesehen, dass die beiden Frauen vor seinen »auf Herabwürdigung ausgelegten Äußerungen« geflohen seien."

Wenn auch nur die Hälfte davon stimmte, wäre das Urteil nötig.

Niemand ist durch "Gespräche am Nachbartisch gestört". Die Gespräche anderer gehen einen jeden einen feuchten Kehricht an. Das würde Herr B. für seine Gespräche sicher genauso sehen, seine Partei ist ja immer so für die Meinungsfreiheit...

Und anderen, die einem Konflikt bescheiden und defensiv ausweichen wie aus dem Lehrbuch, auch noch nachzulaufen, um ihn fortzusetzen, ist bereits pathologisch aggressiv. Der Mann sollte sich von seinen politischen Freunden absetzen und besser eine Therapie machen.

Das hat nichts mit dem politischen Lager zu tun. Würden woke Zeitgenossen sich so verhalten, würde ich das genauso sehen.

Andere Antwort

Das ist bei Erstbestraften nicht unüblich. Ich hoffe mal das die Tagessatzhöhe von 60 Euronen nicht zu niedrig ist, das entspricht einem Nettoeinkommen von 1800€ und scheint mir ein bisschen wenig.


DocPsychopath  09.03.2023, 00:46

Für einen Berufspolitiker, der ja gut verdient, vielleicht. Ich weiss aber nichts faktisches über sein Einkommen.

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Artus01  09.03.2023, 09:01
@DocPsychopath
Ich weiss aber nichts faktisches über sein Einkommen.

Musst Du auch nicht.

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