Ablehnung des Jobcenter für Übernahme einer wohnung trotz Schwangerschaft im 7. Monat und voraussichtlich alleinerziehend was tun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Buri32,

Ich kann aus eigener Erfahrung nur bestätigen, dass man dort immer wieder hingehen muss und sich am Besten alles bestätigen lässt, was man dort einreicht. (Kopie abstempeln lassen.) Du musst Durchhaltevermögen beweisen, insbesondere in deiner momentanen Situation. Es ist unglaublich, wie viele Leute sich damit beschäftigen, dass das JC angeblich keine Wohnungshilfe anbietet, anstatt dir einen vernünftigen Rat zu geben.

Mein Rat lautet: Du darfst nicht darauf warten, dass andere etwas für dich tun. Wenn du abwartet, hast du am Ende keine Wohnung und kein Geld und dann sagen die dir nur, dass du dich mehr bemühen musst.

Such dir am Besten erstmal eine kleine Wohnung. Selbst wenn sie nicht perfekt ist, ist es immer noch besser als auf der Straße zu landen. Danach kannst du immer noch nach einer besseren Wohnung suchen. Vereinbare Termine, und sage dort direkt, dass die Miete vom Amt übernommen wird. Deinen neuen Vermieter interessiert nämlich nur, dass seine Miete pünktlich bezahlt wird.

Vom Amt kannst du dir auch eine Grundausstattung für deine neue Wohnung finanzieren lassen.

Alles Gute für dich!


Buri32 
Fragesteller
 02.03.2023, 16:23

Danke sehr, sehr liebe Antwort von dir !!! Ich hab jetzt eine Wohnung ohne deren Einverständnis angemietet und werde mir wenn es sein muss mir das Recht der Kosten Übernahme dererseits einklagen. Aber ja du hast recht ich werde jetzt komplett am Ball bleiben und stets persönlich erscheinen. Ich verstehe auch nicht wieso jeder auf die Vermittlung vom Amt eingeht und mich deshalb versucht zu diffamieren obwohl ich noch sehr jung bin. Da kann sich ein Großteil der Community eine Scheibe abschneiden. Ich wünsche dir das beste und gebe zwischendurch mal Meldung welche Schritte gegangen worden sind und was man erreicht hat. Liebe Grüße!!!

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SaborToothBunny  02.03.2023, 16:29
@Buri32

Freue mich darauf von dir zu lesen. Sowas regt mich immer wieder auf, wenn Leute ihren Senf dazu geben, deshalb habe ich auch fleißig kommentiert. Dir auch liebe Grüße

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Hallo Buri,

Wie ich aus deiner Erklärung herausgelesen habe, bist du gerade im Leistungsbezug. Wenn das der Fall ist, hat das Amt die Pflicht den Mietzuschuss zu zahlen. Wo meine Frau und ich umgezogen sind mussten wir 3 Wohnungen vorstellen und das Amt kann sich dann eines aussuchen (meistens das günstigste). Tipp: such dir deine lieblings Wohnung und nehme 2 teurere Wohnungen die du nicht beziehen willst.

Wegen den Ablehnungen kann ich nur eines sagen. Hör auf Briefe zu schicken. Geh persönlich zur Leistungsabteilung (vorher Termin vereinbaren). Lege den Mietvertrag, Mutterpass usw. dort direkt vor. Dort muss sich der/die Betreuer/in mit dir befassen und dir zuhören.

Bei Briefen sind das nur trockene Fakten, die die nur abgleichen und da knapp 30€ zuviel sind, wird abgelehnt.

In letzter Instanz kannst du zur öffentlichen Rechtsberatung (kostet max 20€) gehen.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. Dir wünsche ich viel Glück für die Zukunft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Buri32 
Fragesteller
 02.03.2023, 15:17

Danke für die freundliche Antwort sehr lieb deinerseits. Das Amt will mir zurzeit weiss machen das die für mich zuständige Beraterin angeblich nicht zu erreichen ist und krank ist, aber ich nehme mir das gerne zu Herzen und gehe dort mal persönlich hin. Die Korrespondenz über Brief/ Email verkehr ist tatsächlich katastrophal da hast du recht. Es ist alles auch relativ "frisch" bzw gestern erst eingeflattert und ich hab erstmal geweint und war sehr frustriert. Ich mache gleich morgen früh einen Termin bei der Leistungsabteilung und nehme die genannten Unterlagen da auch mit. Vielen Dank nochmal

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BeasT931  02.03.2023, 15:36
@Buri32

Das JC kann einen wirklich fertig machen. Habe auch schon einiges mit denen durch.

Und wenn das mit dem Berater nicht klappt, gehe sofort zum Abteilungsleiter. Kann sein, dass du den ganzen Vormittag da rumsitzen wirst.

ABER: werde niemals Emotional dann stellen die gerne auf Stur. JC Hamburg btw. Immer sachlich bleiben und Alle Fakten auf den Tisch legen.

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Wichtig wäre zu erfahren, wie es zu der drohenden Wohnungslosigkeit gekommen ist. Wo und auf wessen Kosten hast du vorher gewohnt/gelebt?

Du schreibst "von Zuhause rausgeschmissen" daher nehme ich an du hast nicht vor beginn der Wohnungssuche beim Jobcenter beantragt das du umziehen möchtest?

Kann gut sein das deine Eltern dir die Wohnung zahlen müssen bis du 25 bist, sofern du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, denn bis dahin sind sie Unterhaltspflichtig und wenn sie dich rauswerfen müssen sie halt anderweitig für deinen Unterhalt aufkommen.

Irgendwas fehlt da in deiner Story!


BeasT931  02.03.2023, 15:25

Das mit der Unterhaltspflicht ist so auch nicht richtig. Sobald du in einer eigenen Wohnung wohnst, bist du selbst verantwortlich. Dann bekommst du das Kindergeld und nicht deine Eltern das ist der "Unterhalt" mehr ist nicht.

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Deamonia  02.03.2023, 15:29
@BeasT931
Sobald du in einer eigenen Wohnung wohnst, bist du selbst verantwortlich.

Sofern man aus Freien Stücken auszieht ja, aber nicht wenn die Eltern einen explizit rausgeworfen haben, einen also nicht mehr bei sich wohnen lassen.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes schulden die Eltern gem. § 1612 BGB nicht mehr nur Naturalunterhalt, sondern grundsätzlich, im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht, die Entrichtung einer Geldrente.
Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern nun die Art der Unterhaltsgewährung bestimmen. Dabei können die Eltern zwischen Natural- oder Barunterhalt wählen.
Die Eltern können folglich entweder ihr nun volljähriges Kind weiterhin bei sich wohnen lassen und Unterhalt für den restlichen Lebensbedarf leisten und damit auch weiterhin Naturalunterhalt leisten oder Barunterhalt im Sinne der Gewährung einer Geldrente.
Bestimmen die Eltern diese Art von Unterhalt sind dem volljährigen Kind eine eigene Wohnung sowie der weitere Lebensbedarf im Sinne einer Geldrente zu entrichten.
Hierdurch können die Eltern bestimmen, ob das Kind weiterhin in der elterlichen Wohnung bleiben darf. Verneinen sie dies, so sind sie dem volljährigen Kind jedoch trotzdem weiter zum Unterhalt im Sinne des Barunterhalts verpflichtet.
https://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles/Kind_wird_volljaehrig_und_wohnt_bei_Eltern_Welche_rechtlichen_Moeglichkeiten_bestehen_fuer_die_Eltern_das_Kind_aus_der_Wohnung_zu_bringen
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BeasT931  02.03.2023, 15:50
@Deamonia

Ok gut zu wissen, aber das JC bzw. die AA ist zur Leistung verpflichtet solange alle Parameter gegeben sind. Das JC kann sich nicht darauf ausruhen, dass die Eltern bezahlen. Das muss notfalls ein Familiengericht entscheiden.

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Deamonia  02.03.2023, 15:55
@BeasT931

Klar, ist ähnlich wie der Unterhaltsvorschuss bei Alleinerziehenden, aber Unterhaltspflicht besteht dennoch ;)

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Buri32 
Fragesteller
 02.03.2023, 16:27

Im Regelfall ja, aber bei mir war die gesonderte Situation das ich zuhause auch miete bezahlt habe also bei meiner Mama in Höhe von knapp 350€ welches vom JC übernommen wurde, da sie mich verpflichtet hat Beiträge zu leisten weil sonst ihr Gehalt nicht ausreichen würde die Miete zu decken. Das Kind kann unter keinen Umständen ja dort auf die Welt kommen das steht natürlich außer Frage. Ich habe natürlich angegeben das ich ausziehen möchte habe alles der norm nach gemacht. Mich umgehend dann um einen WBS gekümmert und angegeben was die Umstände und die Situation ist.

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Deamonia  03.03.2023, 08:28
@Buri32

Das Problem ist, das das Jobcenter dem dennoch erstmal zustimmen muss, Bürokratie halt, kann wirklich sein das es daran jetzt harkt.

Ich würde mir an deiner Stelle mal einen Sozialarbeiter besorgen, die können dir bei sowas super helfen, und in der Regel zickt die Arge weniger rum wenn dritte beteiligt sind, wo sie wissen: Die haben Ahnung!

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