Ab wann verletzt mein Arbeitgeber seine Pflichten?


21.05.2024, 15:26

Die Kündigung war nach einem gemeinsamen Gespräch beschlossen und somit auch mein Wunsch. Bei einem aufhebungsvertrag hätte ich eine Sperre beim Jobcenter bekommen somit ist das mit der Kündigung die einzige Option gewesen, was aber auch Anfang des Jahres schon Gesprächsthema war und ich sehr lange auf die Kündigung warten musste

5 Antworten

Du kannst nach Ausspruch der Kündigung eine klage beim Arbeitsgericht einreichen. Hast Du das nach 3 Wochen gemacht und einen Anwalt eigeschaltet? Du bekommst 6 Wochen Krankengeld, was die Krankenkasse zahlt, nicht der AG. Du bekommst keine Sprerrfrist, wenn Du dagegen beim Arbeitsamt widerspirchst und bei Ablehnung vor dem Sozailgericht klagst und gewinnst. Krankheit ist kein Kündigungsgrund.


Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:46

Die Kündigung war aber auch mein Wunsch es geht nicht um die Kündigung und auch nicht um das Krankengeld sondern nur das ich von denen ignoriert werde

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BVBDortmund  21.05.2024, 15:50
@Leoniebbm585

Aber die Friisten, wann eine kündigung wirksam wird kennst Du ncht? So ist das aus den Anteworten heier herauszulesen. Dein AG wir etwas mehr verdienen, wenn er Dich vorher loslwerden kann,

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Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:53
@BVBDortmund

versteh den Kommentar nicht? Es geht hier nicht um die Kündigung und auch nicht um die Frist oder sonst was es geht nur darum das ich ignoriert werde

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Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 16:10
@BVBDortmund

Interessiert mich relativ wenig ob du mich ignorierst oder nicht du beherrscht ja nichtmal die deutsche Sprache 😂

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Was spricht dagegen, Dich schriftlich als arbeitsfähig zu melden? Damit stehst Du wieder zur Verfügung und Dein reguläres Gehalt ist dann wieder vom AG zu zahlen.

Wenn er Dich nicht einsetzt oder Dich nicht kontaktiert, ist es nicht Dein Problem. Du kannst das dann ausstehende Gehalt nötigenfalls einklagen; Du hast ja den Nachweis, dass Du arbeitswillig bist.


Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:54

Arbeitsfähig habe ich mich gemeldet, allerdings am Telefon woraufhin mir gesagt wurde ich werde zurück gerufen, was bis jetzt aber noch nicht passiert ist

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sumpfbub  21.05.2024, 19:22
@Leoniebbm585

Das kannst Du im Streitfall nicht so leicht nachweisen. Schreib wenigstens eine Email.

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Dein Arzt will dich nicht mehr krank schreiben, dein Arbeitsvertrag läuft bis Ende des Monats - also gehst du nach Ende der AU wieder dorthin arbeiten. Wo liegt das Problem?

Der AG ist deinem Wunsch nachgekommen und hat dir gekündigt, eine Verkürzung der Frist - geht nur über Aufhebung.

Und wenn der AG deinem Wunsch nachkommt - er riskiert unter Umständen immer noch eine Kündigungsschutzklage von dir... Sei froh, dass er deiner Bitte nachgekommen ist.

Mit dem Krankengeld und der fehlenden Verdienstbescheinigung - anderes Thema. Wenn dem so ist - kommst du ja bereits seit mindestens zwei Monaten ohne Einkommen aus...


Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 16:29

Ich hab das ganze Jahr über noch kein Geld bekommen wodurch ich mehrere tausend Euro an Schulden habe weswegen ich auch dringend eine Lösung brauche. Die Kündigung war von beiden Seiten so gewünscht deswegen ist wie 10 mal schon gesagt die Kündigung nicht das Thema.
das Problem liegt darin das ich dort keinen erreiche, wie soll ich denn dann wissen wann ich wie oder wo zu welchem Dienst antreten soll?

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kabbes69  21.05.2024, 17:05
@Leoniebbm585

Das ganze Jahr - und die KK hat dir auf Grund Lohnbescheinigung keinen Abschlag Krankengeld geleistet ..

Du hast nichts unternommen seit keine Ahnung Mitte Februar ....

Du hast keine feste Schicht -.sondern einen Dienstplan, du hast keinen festen Arbeitsort laut Vertrag

du erreichst auch keine Kollegen...

Dann schreib einen Brief Einschreiben Einwurf mit dem Hinweis, dass du wieder gesund bist und ab ? deine Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellst mit der Bitte um Mitteilung wann und wo dein Einsatz erfolgen soll. Sofern keine Rückmeldung musst du eben vorbei fahren, am ehesten zu einer Frühschicht, wenn auch das Personalbüro besetzt ist.

Du hast dich bereits arbeitslos gemeldet (das Nichteinreichen einer Kündigungsschutzklage kann übrigens auch zu einer Sperre führen)

ALG 1 ist nicht unbedingt mehr wie Krankengeld .Hast du dir überhaupt bereits einen Anspruch erarbeitet....

Du hast noch keine neue Stelle in Aussicht

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Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 17:10
@kabbes69

Ich unternehme etwas ja, ich bin die ganze Zeit am rum telefonieren und die Dinge am klären und das einzige worauf ich seit eineM Monat warte ist die verdienstbescheinigung. Ich habe mich bereits gesund gemeldet und mir wurde gesagt es wird sich jemand bei mir melden was bis heute nicht passiert ist. Arbeitslos bin ich gemeldet und tatsächlich hab ich auch eine neue Stelle. Diese wollte ich auch bereits am 01.06 antreten was aber aufgrund der ganzen Verzögerungen auch nicht möglich war. Ich habe 2,5 Jahre dort gearbeitet und somit habe ich mir den Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls erarbeitet

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kabbes69  21.05.2024, 17:29
@Leoniebbm585

Du hast zum 01.06 eine neue Stelle, der Plan geht doch schon einmal auf. Damit hat dein alt AG dich nichts zu tun und da noch in der Zukunft - kannst du die Stelle antreten.

Also schreibst du noch einmal einen Brief,.an den ISt AG forderst Gehalt ab ?.ein und die Abgabe der Verdienstbescheinigung innerhalb einer Woche

Ansonsten gehst du zum Arbeitsgericht und klagst dies ein.

Mit Telefonieren kommt.man hier nicht weiter und kannst du später nicht beweisen. Von daher mache ich hinter den Lohnanspruch von Ende der AU bis Ende Mai mal ein Großes Fragezeichen.

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Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 17:47
@kabbes69

Ich versteh nicht wieso niemand auf meine wirkliche Frage eingeht. Meine zukünftige Arbeitsstelle hat doch auch mit meiner Frage nichts zutun? Mir ging es einfach nur darum was ich tun kann da meine Arbeitsstelle mich bewusst ignoriert nur um mir kein Gehalt zu zahlen

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kabbes69  21.05.2024, 19:04
@Leoniebbm585

Was du tun kannst - zum Arbeitsgericht gehen oder.dich mit deiner Geschichte verabschieden

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Welche Pflicht soll dein Arbeitgeber denn verletzten?

So wie ich das lese gehst du einfach wieder zur Arbeit wenn du gesund bist und dann nach dem 31.05. eben nicht mehr. Ohne Krankenstand gehst du zur Arbeit oder nimmst Resturlaub. Einfach wegbleiben ist Arbeitsverweigerung und arbeitsunfähig schreiben lassen ohne Grund ist äußerst schwer nachzuweisender Betrug.


Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:49

es geht ja darum das ich bereit dazu war zu arbeiten aber meine Telefonate ignoriert werden und von denen auch nichts kommt. Wie soll ich mir denn Urlaub nehmen oder zur Arbeit kommen wenn ich dort niemanden erreiche ?

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Asardec  21.05.2024, 16:29
@Leoniebbm585

Alles gut, ich kenne ja deinen Arbeitgeber bzw. die Firma nicht. Aber für gewöhnlich sollte einem normalen "zur Arbeit gehen" wie vor der Arbeitsunfähigkeitsschreibung doch möglich sein, oder? Wenn du dann da bist könntest du das restliche Vorgehen mit deinem Arbeitgeber oder Vorgesetzten besprechen.

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Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:50

Und ich will mich auch nicht ohne Grund arbeitsunfähig schreiben lassen ich bin krank aufgrund psychischer Probleme und das ist auch alles von der Krankmeldung bis zur Kündigung mit dem Arbeitgeber zusammen abgesprochen und soweit alles von beiden Seiten in Ordnung

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dein Arbeitgeber muss die Kündigungsfristen einhalten, das sind mind. 4 Wochen.

da hätte man einen Aufhebungsvertrag abschließen müssen


Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:23

Dann hätte ich eine Sperre beim Jobcenter bekommen also das ich gekündigt wurde wurde schon so abgesprochen und ist alles auch auf meinen Wunsch so richtig

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peterobm  21.05.2024, 15:32
@Leoniebbm585

ne Sperre kannst auch bekommen wenn der Chef kündigt

als Grund gibt er an, auf eigenen Wunsch

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Leoniebbm585 
Fragesteller
 21.05.2024, 15:33
@peterobm

Ist schon alles richtig war auch schon beim Jobcenter. Es geht mehr darum das ich halt jetzt einfach ignoriert werde obwohl ich da ja noch den Monat lang beschäftigt bin

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BVBDortmund  21.05.2024, 15:37

Nixcht müssen, sondern, man kann es wenn man es will....

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