https://dejure.org/gesetze/BGB/2139.html Vermutlich wird bei jedem Erbfall entschieden, ob das Erbe ausgeschlagen wird oder angenommen wird.

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Wer hat das Fahrzeug lakiert? War es ein gelernter Lakierer, ist es meistens unbedenktlich zu folieren.

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Jeder kann sich entscheiden, was den Preis betrifft. Man muß diese Gespräche gar nicht führern.

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Ein Versuch wäre es wert. Allerdings sollte die Scheibe durchsichtig sein, sodass mann alles erkennen kann. Trotzdem würde ich dazu raten die Fahrzeugpapiere und den Führerschein auszuhändigen, den Personalausweis aber nicht! Es ist ausreichend Angaben zur Person zu machen, den Ausweis zeigen muß man nicht. Hierzu wäre man auch berechtigt die Taschendurchsuchung zu verweigern, wenn man keinen Ausweis zeigen konnte.

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Eine Fahrradkolone darf bei rot fahren, im Verband. Mit 2 seit ihr zuwenig. Bezahle die Strafe.

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Bete zu Hause, oder treffe Dich mit anderen Juden im Shtiebel. https://www.youtube.com/watch?v=X2lkTAlFAV4

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Aufzeichnungen sind nur bis 48 Stunden erlaubt.nur im Falle der #Beweiserhebung etwa bei Landendiebstahl dürfeen Teile der Aufnahmen gesichert werden. Auf jeden Fall muß der Kunde aber vorher auf diese Videoüberwachung hingewiesen werden, damit er entscheiden kann, nicht in den Laden zu gehen.

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Meistens machen es Hobbyschrauber, wie ich als 18 jähriger erfahren konnte. Da habe ich im immer Autos instandgesetzt und zum TÜV gefahren, die dann mit Verdienst verkauft werden konnten.

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In Kuba ist die Versorgungslage derzeit sehr schlecht. Die spritpreise sind auf das vierfache angestiegen. Fahre besser nach Polen. https://www.youtube.com/watch?v=efETsD1Ylg4

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Es geht nicht darum, ob es Aussage gegen Aussage ist. Du beschuldigst die Radfahrerin, was als Falsche Anschuldigung durch den Richter gewertet werden kann. Teuer wird es, wenn die Ampel bereits über eine Sekunde rot zeigte. Dann bist Du mit 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot dran. Bei Gefährdung anderer droht Dir 320 Euro, mit Sachbeschädigung 360 Euro, jeweils mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Welche Entscheidung wurde getroffen.

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Als Faustregel gilt, dass Du etwa alle drei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten können. Ich rate eher dazu es nicht regelmäßg zu tun, sondern erst bei Vorgesetztenwechsel.

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Wahrscheinlich ja, wenn Handys nicht im Unterriicht genutzt werden sollen. In Bayern gibt es ein Handyverbot an Schulen, wie auch in ganz Frankreich. Aus erzieherischen Gründen dürfen Handys eingezogen werden, aber nie über Nacht.

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Wenn sie das machen, wird das oeffentlich nie bekannnt gemacht.

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