Ab wann darf ich einen neuen Ausbildungsvertrag unterschreiben?

6 Antworten

Du brauchst für deine Kündigung irgendeine Art von Bestätigung, dass sie dem alten AG als zugegangen gewertet werden kann. Die Bestätigung muss dir nicht unbedingt dein alter AG geben. Es reicht aus, wenn du einen Versandbeleg vom Einschreiben oder Eimwurfeinschreiben hast. Wann hast du die Kündigung denn abgeschickt?

Du kannst Verträge auch schon unterschrieben während dein alter noch läuft. Wichtig ist nur, dass die neue Beschäftigung erst beginnt, wenn der alte Vertrag ausgelaufen ist.


DerCaveman  25.09.2021, 13:13

Wie soll ein Vertrag nach einer fristlosen Kuendigung noch weiter laufen?

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uncut1234  25.09.2021, 15:28
@DerCaveman

Damit meinte ich, dass man einen neuen Vertrag auch unterschreiben bevor man den alten gekündigt hat. Dabei muss man aber auf die fristen achten.

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DerHans  25.09.2021, 21:00
@uncut1234

Ein Ausbildungsverhältnis in der Probezeit, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das sollte der neue Betrieb eigentlich auch wissen

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Wenn du wirksam fristlos gekuendigt hast (was bei einer Ausbildung waehrend der Probezeit ja kein Problem ist), kannst du natuerlich sofort ein neues Arbeitsverhaeltnis eingehen. Der Ausbildungsbetrieb braucht dir deine Kuendigung nicht zu bestaetigen (das meinst du wahrscheinlich mit "bis mir das Unternehmen die Kündigung mit Unterschrift zurück schickt").

Nur zur Sicherheit falls du noch minderjaehrig sein solltest: Haben deine Eltern die Kuendigung ebenfalls unterschrieben?


Torbjoern590 
Fragesteller
 25.09.2021, 13:49

Auf die Antwort von mir: "Ich kann am 27.09 direkt anfangen.
Hat meine neue Firma mit "Wurde dir das Datum auch schon von deinem jetzigen AG bestätigt? Das brauche ich dringend für den Ausbildungsvertrag." geantwortet.
Was meinen die mit bestätigt?

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Eigentlich jederzeit es sei den Durch deine Kündigung hast du ein Berufsverbot bekommen das solltest du bei der Kammer Ansprechen! Aber Wen das ein ganz andere Beruf ist ist das auch kein Problem!

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die gar keiner Bestätigung bedarf. Du hast doch sicher eine Kopie deiner Kündigung. Die reicht vollauf