Ab wann braucht man ein Impressum?

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Prinzipiell immer wenn du deutsche Besucher hast, bzw. auch auf diese abzielst. Also, wenn deine Website auf Deutsch ist auf jeden Fall.

Außer wenn du in der EU bist(aber nicht in Deutschland), dann nicht, da gibt es eine Sonderregelung innerhalb der EU. Das Herkunftslandprinzip.

Also, argentinische Website muss sich an die deutsche Impressumspflicht halten, österreichische nicht, alles klar?

Es geht dabei wo du bzw. dein Unternehmen ist, wo genau der Server ist, ist nicht so wichtig.


apachy  01.11.2021, 15:34
Also, argentinische Website muss sich an die deutsche Impressumspflicht halten

Und wo kriegt der eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Registierungsnummer der Handelsregistereintragung her?

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jort93  01.11.2021, 16:03
@apachy

Wenn du keinen Handelsregistereintrag hast, muss der logischerweise auch nicht im Impressum stehen.

OLG Hamm sagte in Urt. v. 17.12.13, I-4 U 100/13 über einen Kreuzfahrtanbieter in Ägypten:

Das Landgericht hat zu Unrecht § 5 TMG als Vorschrift des deutschen Rechts nicht für anwendbar gehalten, weil auf einen in Ägypten residierenden Reiseveranstalter die deutschen verbraucherschützenden Informationspflichten nicht anwendbar seien. Zu diesem Ergebnis gelangte das Landgericht, weil es davon ausging, dass die hier in Rede stehenden Informationspflichten dem Vertragsstatut zuzurechnen sind, so dass die Rom-l-Verordnung über das auf Verträge anzuwendende Recht Anwendung finde. Dieser Ausgangspunkt ist nicht zutreffend.

Denn, das Landgericht in der Vorinstanz war zu unrecht der Meinung dass § 5 TMG nicht anwendbar sei. Es ist eben doch anwendbar auf einen Anbieter in Ägypten.

Nun, Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Registierungsnummer müssen sie nicht angeben weil sie keine haben.

Dagegen ist nicht ausreichend dargelegt worden, dass Herrn [...] die Angabe eines Handelsregistereintrages und einer Umsatzsteueridentifikationsnumrner möglich war. Es ist nämlich unklar, ob in Ägypten residierende Anbieter stets registerpflichtig sind. Zwar kann der Einwand des Beklagten, dass es in Ägypten keine Register gibt, als unsubstantiiert angesehen werden, nachdem die Klägerin Informationen der Außenhandelskammer vorgelegt hat, die Gegenteiliges feststellen. Doch bleibt ungeklärt, ob auch Einzelkaufleute in Ägypten registerpflichtig sind. Ebenso unklar blieb, ob in Ägypten die Angabe einer Umsatzsteuerregisternummer möglich ist. In den vorgelegten Unterlagen findet sich lediglich die Auskunft, dass in Ägypten Umsatzsteuer berechnet wird, nicht aber ob eine Registernummer besteht. Ob eine Pflicht nach ausländischem Recht erfüllbar ist, müsste die Klägerin darlegen und nachweisen (vgl. § 293 ZPO), was sie nicht getan hat.

Nun, die Klage wurde trotzdem abgewiesen in dem Fall, aber nicht weil sie kein Impressum brauchen.

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apachy  01.11.2021, 17:24
@jort93

Interessant. Hatte diesbezüglich nur das erste Urteil gefunden aber wenn sich da nicht einmal die Gerichte einig sind bzw. denen das klar ist, wie soll es einen da als Anbieter gehen..

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jort93  01.11.2021, 17:59
@apachy

Naja, OLG toppt LG im Zweifelsfall. Wenn ein OLG das so gesagt hat, halten sich andere LG daran eigentlich.

Aber klar, ein anderes OLG, oder sogar der BGH könnte das anders sehen.

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Für den Server interessiert sich das Recht nicht.

Im ersten Fall greift ganz normal das TMG.

Edit: Für Fall zwei siehe Antwort von jort93.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler/Projektleiter seit 2012

Die Impressumpflicht gilt für

alle Webseiten, die geschäftlichen Zwecken dienen (geschäftlich heißt nicht unbedingt gewerblich),

alle Webseiten, mit denen Geld verdient wird (auch z. B. durch Werbung),

alle Webseiten, auf denen Telemedien angeboten werden, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Darunter fallen also alle redaktionellen Texte wie Blogs und dergleichen, unabhängig davon, ob sie kostenpflichtig sind oder nicht.

Die Impressumpflicht gilt nicht für Webseiten, die ausschließlich privat genutzt werden (persönliche oder familiäre Zwecke).


User7879823 
Fragesteller
 01.11.2021, 14:37
Ich möchte nicht wissen ab wann man laut  §5 TMG ein Impressum braucht.

Hast du meine Frage überhaupt gelesen?

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VictorVector  01.11.2021, 14:43
@User7879823

Tatsächlich nur die Überschrift.

Nichts desto trotz... Die deutsche Impressumpflicht gilt immer dann, wenn das deutsche Volk mit der Webseite angesprochen wird.

Unabhängig davon, ob du, oder dein Server sich in Timbuktu befinden oder nicht.

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apachy  01.11.2021, 15:30
@VictorVector

Das ist falsch und geht auch gar nicht, da viele Sachen des TMG, wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Registierungsnummer des deutschen Handelsregisters im Ausland gar nicht existieren.

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apachy  01.11.2021, 17:58
@apachy

Mea Culpa. Scheint gemäß der Darstellung von jort93 doch zu greifen, zumindest gab es dazu schon ein Urteil.

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