18t Sattelzugmsschine ablasten?

3 Antworten

Bringt Dich nicht weiter, die SP ist schon vorgeschrieben, wenn die zulässige Gesamtmasse mehr als 7,5t beträgt.

Beim Ablasten muss eine Mindestnutzlast von 25% des Leergewichtes verbleiben.
Eine 18t SzGM hat i.d.R. schon ein Leergewicht über 7,5t

Abgesehen davon, kannst Du ja dann damit auch nichts mehr transportieren, da die Nutzlast der SZGM deren Sattellast ist.

Du könntest sie aber auf 40km/h drosseln lassen, sofern Du nur innerhalb einer Kurzstrecke fährst, wäre das eine option

Wir reden bei der SP-Gebühr aber auch nur über knapp 110 EUR im Jahr

Alternativa könntst Du die SP auslassen, dann fällt bei der HU eine HU-Plus an, diese kennt dann aber keine geringen Mängel, die besteht das Fahrzeug nur, wenn es ohne erkennbare Mängel ist. Die HU plus ist HU-Gebühr zzgl 60% er SP Gebühr, due hättest ca 45 EUR gespart, dafür wärst Du aber im Ordnungswidrigketsbereich.

Ab dem 5. Monat Überzug gibt es auch einen Punkt in Flensburg dazu, also unterm Strich: ES LOHNT NICHT drüber nachzudenken.

Sei froh, dass Du keinen Bus hast, der hat alle drei Monate SP.

WennDu eine neue SZGM kaufst, ist die erste SP auch erst nach 30 Monaten nach Erstzulassung

Wenn du nicht schwer tragen kannst, wirst du viele Aufträge nicht bekommen. Viele Firmen wollen das Maximalgewicht transportiert haben, und wenn du das nicht leisten kannst, bist du raus. Also ohne einen festen Kunden bringt die Anschaffung einer leichten Zugmaschine nichts.


LAHONDA98 
Fragesteller
 22.09.2023, 04:49

Danke für ihre Antwort

ich bin Selbstständig daher erübrigt sich die Suche nach einem Kunden auf dessen Bedürfnisse die Maschine zugeschnitten werden sollte .

lg

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SP Pflicht besteht ab 7,5 Tonnen beim Lkw