1&1 - Creditreform Inkasso?
Hallo, dieses mal wende ich mich im Auftrag an euch.
Meine Schwägerin hatte einen offenen Posten in Höhe 148€, welche sie vor wenigen Tagen beglichen hat. Wurde direkt an 1&1 gezahlt.
Jedoch hat sie jetzt erst durch Zufall bemerkt, daß sie eine Email von Creditreform im Spam-Ordner hat, welche im Auftrag von 1&1 das Geld fordert. Diese Mail wurde gesendet, noch bevor sie die offene Forderung beglichen hatte.
Ein Gespräch mit einem Kundenberater hat ergeben, daß sie die Summe an das Inkasso hätte leisten müssen und nicht an 1&1. Erst wenn die Forderung des Inkassos beglichen ist, darf sie ihren Vertrag wieder wie gewohnt nutzen.
Muss sie jetzt also doppelt zahlen? Sie hat den Betrag gezahlt damit das vom Tisch ist und nicht damit sie ein dickes Plus in ihrem 1&1 Kundenkonto hat.
Kann man irgendwas dagegen tun, damit sie wieder ihren Vertrag nutzen kann?
3 Antworten
Ein Gespräch mit einem Kundenberater hat ergeben, daß sie die Summe an das Inkasso hätte leisten müssen und nicht an 1&1.
Sofern 1&1 die Forderung nicht verkauft hat, ist das Quatsch.
Kann man irgendwas dagegen tun, damit sie wieder ihren Vertrag nutzen kann?
Ggf. Ja. Zur Verbrauchernzentale oder zum Anwalt gehen, falls die Forderung sich durch Zahlung nicht erledigt :)
Sie soll mit beiden Parteien Kontakt aufnehmen, also mit 1&1 und mit Creditreform.
Die 1&1 hat ihre Forderung gegen die Schwägerin an die Creditreform abgetreten.
Beiden Firmen die Bearbeitungsnummer nennen und genau schildern, wann und auf welches Konto der Betrag überwiesen wurde, eine Kopie des Belegs beifügen.
Darauf hinweisen, dass eine Kopie des Schreibens auch die andere "Partei" erhält.
Ist der Betrag den die Creditreform fordert, höher als die eigentliche Schuld bei 1&1?
Und dran bleiben, also kurz danach checken, ob alles wieder in Ordnung gebracht wurde.
Es wäre eventuell auch möglich, dass der Betrag auch an die Creditreform überwiesen wird und direkt von 1&1 zurückgefordert wird. Da hätte sie halt kurz 2x bezahlt, aber bekommt ja einmal zurück.
es ist egal an wen man die Zahlung leistet, die Schuld wird dadurch beglichen. Offen werden noch die Inkassokosten sein die sofern sie den gesetzlichen Bestimmungen genügen zu begleichen sind. Das wären max. 30€ sofern es keine Adressermittlugen/Rücklastschriften gab