Gewerbe beantragen?

2 Antworten

Für eine Bar mit Alkoholausschank reicht keine Gewerbeanmeldung (sogenannter "Gewerbeschein"). Du brauchst auch eine Gaststättenerlaubnis. Und dafür muss das Gewerbeamt dein Führungszeugnis und etwaige Einträge im Gewerbezentralregister prüfen. Wenn da Vorstrafen drin stehen, die eine gewisse Relevanz zum Betrieb einer Gaststätte haben können, wie z. B. BTM, Körperverletzung, Betrug, dann wird die Erlaubnis versagt. Andere Verurteilungen, wie z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Schwarzfahren, wären kein Versagungsgrund.

Im Zweifelsfall lässt sich das Gewerbeamt die Akte vom Gericht kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung