Gewerbe beantragen?
Hallo,
ich wollte eine Bar aufmachen, je doch wurde mir gesagt, das ich mit meiner Kriminellen Vergangenheit die schon 4 Jahre zurückliegen tut keinen Gewerbeschein bekomme und die meisten Inhaber ein Führungszeugnis haben möchten.
Ich dürfte als ehemaliger krimineller kein Alkohol verkaufen und so weiter.
stimmt das so, kann mir das jemand erklären
2 Antworten
Für die Schanklizenz ist einiges erforderlich, u.a. auch ein polizeiliches Führungszeugnis.
Hier gibt es mehr Infos:
Für eine Bar mit Alkoholausschank reicht keine Gewerbeanmeldung (sogenannter "Gewerbeschein"). Du brauchst auch eine Gaststättenerlaubnis. Und dafür muss das Gewerbeamt dein Führungszeugnis und etwaige Einträge im Gewerbezentralregister prüfen. Wenn da Vorstrafen drin stehen, die eine gewisse Relevanz zum Betrieb einer Gaststätte haben können, wie z. B. BTM, Körperverletzung, Betrug, dann wird die Erlaubnis versagt. Andere Verurteilungen, wie z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Schwarzfahren, wären kein Versagungsgrund.
Im Zweifelsfall lässt sich das Gewerbeamt die Akte vom Gericht kommen.