Anzeige vom Nachbar wegen Bier? Kann er mir was?


02.05.2024, 15:56

Weil so viele gefragt habe nein es gibt keine zeugen oder ähnliches auch keine videos oder fotos. Das einzige beweismittel für mich wären die ausgerissenen hecken da er keinen traktor hat aber anscheinend kann er die sache so drehen das er es angeblich mit dem Jeep gemacht hat.

Warum er mich nicht leiden kann? Wüsste ich auch gerne, bisherwar er eigentich immer ganz nett gewesen, kenne ihn aber auch erst seit 2 Jahren.

veilleicht liegt es daran das er bald umziehen möchte und das noch irgendwie als chance sieht geld zu bekommen das weiß ich aber nicht.

13 Antworten

Wenn hier ein Betrag in den Raum gestellt wird, handelt es sich um Erpressung (§ 253 StGB). Gut wäre es wenn diese Geldforderung belegbar wäre, durch Zeugen (Mutter?) etc. Eine entsprechende Anzeige wäre direkt neben vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) zur Anzeige zu bringen.

Bezüglich des Diebstahlvorwurfes ist es natürlich insofern schwierig, da wohl keine Zeugen für das Geschenk zur Verfügung stehen. Dass allerdings erst jetzt das Abhandenkommen festgestellt wird und direkt einem Täter zugeordnet werden kann, spricht für sich allein. Hier wäre natürlich der Tatvorwurf nebst vorgeworfener Handlung interessant. Staatsanwälte sind durchaus einer Vielzahl von Anzeigen jeden Tag ausgesetzt und sind bereits aufgrund der Menge gezwungen zu Selektieren. Auch im Hinblick auf den geringen Wert ist mit einer ernsthaften Ermittlung genau diesbezüglich grundsätzlich nicht zu rechnen, es sei den, es bestehen mehrere Anzeigen oder Verurteilungen gleicher Richtung bereits.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Kind ist man bis 13, ab 14 gilt man per Gesetz als Jugendlich und ist nach Jugendrecht Strafmündig.

Dennoch stehen hier Aussage gegen Aussage und deine Geschichte klingt plausibel.

Hast du Zeugen oder Beweise? Dann kann er dir nichts und es kostet ihm am Ende mehr, als sich neues Bier zu kaufen.

5000€ ist vollkommen überzogen bei einem Streitwert von ca. 50€
Die Anwalts und Gerichtskosten sind in diesem Fall das, was teuer werden könnte... Je nachdem, wer verliert.

Da du als 16 Jähriger allerdings kaum für diese Kosten aufkommen kannst, wird er entweder in einem Zivilprozess einen Titel gegen dich erwirken müssen, um es dir innerhalb der nächsten 30 Jahre mal irgendwann wegpfänden zu können, oder auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Keine Rechtsberatung, aber: Nimm dir einen Anwalt. Die Sache mit den 5.000 Euro könnte man durchaus als Versuch der nötigung sehen. Die Frage wäre jetzt: Ist irgendwas passiert, dass er dir eins auswischen will?

Er müsste dir halt nachweisen, dass die zwei Kästen Bier gestohlen wurden - im Zweifelsfall steht hier Aussage gegen Aussage.

Geht das überhaupt 1. Es sind doch nur zwei Bierkästen

Das ist relativ egal - Anzeigen kann er dich trotzdem dafür, ob was rauskommt, ist mal eine ganz andere Frage.

Typ meint trotzdem er macht die Anzeige oder man klärt es außergerichtlich mit 5000 Euro meinte er.

Das klingt für mich nach einer Nötigung, und dem Versuch, dich bzw. deine Eltern auszunehmen. Vor allem kann man nicht einfach so eine Summe in den Raum werfen und dann hoffen, dass der andere einknickt.

Ich bin ein Kind.

du bist mit 16 zwar noch Minderjährig, aber strafmündig.

Ich sehe hier tatsächlich nur den Weg über einen Anwalt - wenn er schon einen Anwalt hat, bleibt dir hier nicht viel. Die Frage wäre jetzt: Hast du "nur" von einem Anwalt ein Schreiben bekommen, oder schon von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft?

und 3. Ich bin ein Kind.

Nein, bist du nicht. Du bist ein Jugendlicher.

Bei den Kisten steht erst einmal Aussage gegen Aussage. Seine Behauptung, du hättest sie gestohlen, lässt sich ohne Zeugen nicht beweisen. Viel mehr wahrscheinlich ist es, dass du die Kästen als "Bezahlung" erhalten hast, denn du hast ja tatsächlich eine Leistung erbracht.

Vielleicht hat er Angst, dass er dir den Alkohol gegeben hat, was er nicht durfte.

Ich wäre an deiner Stelle tiefenentspannt. Auf keinen Fall solltest du auch nur darüber nachdenken, auf sein "Friedensangebot", 5000€ zu bezahlen, einzugehen.


Inkognito-Nutzer   02.05.2024, 19:48

Naja mal schauen was wird mich beunruhigt das ganze halt einfach wollte eigentlich nach dem Abi Jura Studieren aber wenn dann da in meiner Akte auch nur so eine Kleinigkeit vermerkt ist kann ich es vergessen.

Naja 8 Jahre umsonst durch die Schule gekämpft damit einer einem im Vorabi mit so einer Kleinigkeit das halbe Leben versaut

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wiki01  02.05.2024, 20:02
@Inkognito-Fragesteller
aber wenn dann da in meiner Akte auch nur so eine Kleinigkeit vermerkt ist kann ich es vergessen.

Sowas kommt nie und nimmer in dein Führungszeugnis.

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IanGaepit  02.05.2024, 19:48
Vielleicht hat er Angst, dass er dir den Alkohol gegeben hat, was er nicht durfte.

Hab ich was verpasst, oder seit wann ist die Abgabe von Bier und Wein an 16 Jährige nicht mehr gestattet?

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wiki01  02.05.2024, 19:59
@IanGaepit

Du hast recht, ich habe mich geirrt, selbstverständlich darf Bier und Wein abgegeben werden.

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Artus01  02.05.2024, 19:59
Vielleicht hat er Angst, dass er dir den Alkohol gegeben hat, was er nicht durfte.

Mal wieder sowas von einem Community-Experten. Au man ...

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wiki01  02.05.2024, 20:00
@Artus01

Ich habe das schon korrigiert. Nur ändern kann ich nicht, was ich irrtümlich geschrieben habe.

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oder man klärt es außergerichtlich mit 5000 Euro meinte er.

Das ist lächerlich bei einem Streitwert von vielleicht 30 bis 40 Euro. Ja auf nichts eingehen! Der zieht eine ganz üble Nummer ab und will dich abzocken.

Geht das überhaupt

Man kann jeden Scheiß zur Anzeige bringen. Aber da kommt eh nichts bei heraus.

1. Es sind doch nur zwei Bierkästen

Eben.

2.Hat er sie mir geschenkt für die Arbeit und

Also kann es kein Diebstahl sein. Und er hat keinerlei Beweise für einen Diebstahl.

3. Ich bin ein Kind.

Nein, du bist Jugendlicher. Zitat:

bin 16 Jahre alt