Autoverkauf privat - wie nimmt der Käufer mein Auto mit (ohne Zulassung)?

Habe mein Auto verkauft an einen Gebrauchtwagen-Aufkäufer. Hatten telefoniert und soweit passt alles, die holen es diese Woche ab und ich bin natürlich auch vor Ort um die Übergabe zu bescheinigen und das Geld zu kassieren.

Mein Auto ist derzeit noch angemeldet, ich führe morgen online die Abmeldung durch und nehme die Kennzeichen runter, das war so ausgemacht - der Aufkäufer hatte mir angeboten, das für mich zu organisieren aber ich wollte das selbst machen, alles kein Thema.

Ich habe dann am Telefon gefragt, wie sie denn den Wagen dann transportieren werden, da ja das Auto abgemeldet sein wird und auch die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbeschg. I + II) erst bei der Abholung des Autos übergeben werden.
Die Antwort war "Wir nehmen Schilder mit".

Aber meiner Kenntnis nach benötigt man auch für eine Tageszulassung wenigstens den Fahrzeugschein I, da ja zBsp. ein gültiger TÜV gegeben sein muss, wenn das Fahrzeug auf der Straße geführt wird. Oder gibt es Ausnahmen? Da ich das Auto abgemeldet und offiziell verkauft habe, wird das nicht meine Verantwortung sein, aber hätte mich eben interessiert. (Das Auto wäre zwar fahrtauglich und auch der HU/AU ist noch einige Monate gültig, am liebsten wäre mir natürlich trotzdem, sie nehmen es auf einem Schlepper mit...) - mir ist das auch erst später eingefallen, sonst hätte ich natürlich gleich gefragt.

Danke für Eure respektvollen Antworten und informativen Austausch.

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Eidesstattliche versicherung ohne Kaufvertrag?

Hi an alle ich habe folgendes Problem

Ich habe mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug von privatgekauft und erst nach dem Kauf festgestellt das mir der fahrzeugschein fehlt, einen Kaufvertrag gibt es nicht da wir beide keinen hatten und ausgemacht das er mir den Kaufvertrag per Email zukommen lässt

Das Fahrzeug war abgemeldet und um es anzumelden ist der fahrzeugschein zwingend erforderlich

Der Verkäufer meldet sich nicht mehr und reagiert nicht auf Anrufe, ich habe also weder Kaufvertrag noch Fahrzeugschein aber dafür den kfz Brief und alle anderen Dokumente zu dem Fahrzeug

Um einen neuen Schein zu beantragen oder den alten als Verlust zu melden müsste man eine eidesstattliche versicherung abschließen das kann man aber nur als Halter machen, aber da es ja nun keinen Halter gibt da das Fahrzeug nicht angemeldet ist kann es nur der Eigentümer machen, rechtlich zählt der kfz Brief allein nicht als eigentumsnachweis

Was wäre denn nun wenn ich das Fahrzeug an einen Freund mit Kaufvertrag verkaufe mit dem Hinweis das der kfz Schein verloren ist und ich es wieder zurück kaufe

Dann hätte ich ja den Kaufvertrag als Eigentums Nachweis und könnte eine eidesstattliche versicherung abschließen um das Fahrzeug endlich anzumelden?

Das steht halt jetzt schon eine ganz Weile bei mir und ich kann nix machen, Polizei und Anwalt sind da auch recht ratlos bzw meinen das die Sache sehr lange dauern könnte und ich habe nun auch keine große Lust auf einen Rechtsstreit

Betrug, Zulassung, Zulassungsstelle

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