Zählerstand Strom per Foto pflicht?

Ich habe kürzlich mehrmals mit der Stadtwerke telefoniert, da ich vor paar Monaten neu eingezogen bin. Die wollten den aktuellen Zählerstand und den Stand vom Einzug.

Habe ich alles getan, da ich gefragt habe, ob es möglich wäre, den Abschlag zu kürzen, da er radikal gestiegen ist und ich kaum Strom verbrauche

Ich habe mehrmals immer wieder den Zählerstand per E-Mail mittgeteilt, damit ich endlich mal eine Antwort kriege bezüglich der Kürzung vom Strom.

Mir wird immer nur gesagt, dass die Stadtwerke viele Anfragen hat und es sich so mit sehr lange verzögern kann, bis ich mal eine Antwort erhalte.

Nun, hatte ich vor kurzem das erste mal ein Telefonat, wo die Dame meinte, ich MUSS den Zählerstand per Foto machen und schicken.

Ich kann den Zählerstand mit meinen Augen ablesen, aber im Keller habe ich keine Chance mit meinem Handy und der Kamera ein gutes Foto zu schießen, wo man den Zählerstand normal ablesen kann.

Davor habe ich die Zählerstande einfach per E-Mail mittgeteilt und alles war okay.

Hängt auch von der Person ab, die man grade am Hörer hat.

Aber da wurde ich zum ersten mal quasi aufgefordert Foto zu machen. Foto vom Übergabeprotokoll möchte die Dame auch nun, den ich leider verloren habe

Frage: Ist ein Foto wirklich Pflicht? Was kann ich tun wenn ja?

Und was ist wenn ich kein Übergabeprotokoll mehr habe, da der Vermieter den Protokoll nur mir und dem vorherigen Mieter gegeben hat?

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Nebenkostenabrechnung kann doch nicht stimmen oder?

Hallo alle zusammen,

Ich bin Mieter einer kleinen Wohnung und habe nun die Nebenkostenabrechnung bekommen. Leider versteh ich diese nicht, da mir einige Angaben komisch erscheinen.

Hier habe ich mal Bilder hinzugefügt, damit man sieht um was es mir geht. 

1. Meine Einheiten werden mit 1529,629 beziffert. Passt und kann ich nachvollziehen.

2. Auf Blatt 3 zu erkennen, dass 505453 kWh geliefert wurden (Mehrfamilienhaus in einer Großstadt -> ca. 90-100 Wohnungen oder so sind hier). Davon wurden 134727,125 kWh abgezogen (diese waren für die Wassererwärmung). Das macht einen Rest von 370 725,875 kWh.

Problem ?: Laut Hausverwaltung wurden im gesamten Haus 78 747,033 VE gemessen. (Halt alle Heizkörper mit ihren jeweiligen Messwerten multipliziert mit dem dazugehörigen Faktor). Dies ergibt einen Rest von 291 978,842. Hausverwaltung meinte dass das dann der Wärmeverlust ist (an die 60% von den gesamt gelieferten KWh).

Das ist für mich schon komisch, das Haus wurde 1991 das letzte mal saniert aber dass knapp 60% Energie verloren gehen ist doch extrem?

3. Bei mir kommen in der Wohnung 1591,629 Verbrauchseinheiten heraus. Laut dem einen Bild habe ich also einen Verbrauch von 40,38 kWh pro qm. Und der Durchschnitt sollen laut Blatt 16,16 kWh pro qm sein. Das ist doch viel zu gering oder nicht? (Auf dem Energieausweis von 2019 ist ein Wert von 80kwh pro qm angegeben). Die Wohnung sind 39.41qm. Jetzt bin ich fassungslos dass ich scheinbar so viel verbraucht hab im Verhältnis zu allen anderen Mietern, kann das denn überhaupt sein? 

Ich hab mit meiner Nachbarin gesprochen, diese hat 107qm und im gesamten letzten Jahr 850VE gehabt, was ja dementsprechend 850kwh und somit 7,94kwh pro qm entspricht. Das kann doch niemals sein dass ich scheinbar mit 40qm ca doppelt so viel verbrauche wie sie?

Ich hab im Winter immer ca 20-21Grad gehabt, die Heizung nie voll aufgedreht oder so.

Ich versteh das nicht, kann aber nicht glauben dass das so stimmen kann. Sind diese Heizkörperverteiler kaputt oder was stimmt denn da nicht? Laut Recherche bin ich mit einem Verbrauch von 1600kwh für ein Jahr doch echt gering aufgestellt oder nicht??

Bitte um irgendwelche Hilfestellungen, die Hausverwaltung ist nicht wirklich offen um mir was zu beantworten und meine Vermieter haben halt keine Ahnung wie die Werte zustande kommen.

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Energie, Heizkosten, Nebenkostenabrechnung, Gasverbrauch
Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
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Wie wird ein sparsames Heizverhalten nach einer unterjährigen Gaspreiserhöhung in der NK-Abrechnung berücksichtigt?

Hallo Zusammen,

wie bekannt, hatten wir in den letzten Jahren starke Veränderungen in den Preisen von Gas bzw. für die Energieerzeugung, vor allem nach oben. Daraus hat sich in 2022 ergeben, dass wir Anfang des Jahres einen niedrigeren Gaspreis hatten als Ende 2022. Meine Frage ist nun, wie das in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt wird. z.B.:

Vor der Preiserhöhung wurde Anfang 2022 ausgiebig geheizt. Ergibt somit einen relativ hohen Verbrauch bei noch geringeren Kosten.

Mit der Preiserhöhung war man mit dem Heizen Ende 2022 sparsam. Somit niedriger Verbrauch bei hohen Kosten.

Jetzt wird in den Abrechnungen ja immer der Gesamtjahresverbrauch mit dem durchschnittlichen Gaspreis übers Jahr verteilt multipliziert. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass die Kostenverteilung übers Jahr nicht gleichmäßig verteilt ist.

Beispielrechnung:

1.Halbjahr 2022:

2300 Einheiten * Preis/Einheit 0,12€ = 276€

2.Halbjahr 2022

700 Einheiten * Preis/Einheit 0,16€ = 112€

Gesamt: 388€

Rechnung mit Gesamt- und Durchschnittswerten:

3000 Einheiten * Durchschnittspreis/Einheit 0,14€ = 420€

Das heißt ich komme hier deutlich schlechter weg, wenn mit den Durchschnitten/Gesamtwerten übers Jahr gerechnet wird.

Werden solche Fälle denn nun berücksichtigt von den Energieträgern? Bei geringen Schwankungen spielt das ja fast keine Rolle, aber bei starken Erhöhungen, wie wir sie in den letzten Jahren hatten, macht das durchaus einen Unterschied.

Grüße

A.

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kann der Vermieter sowas tun?

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem: Es geht um einen Mietvertrag, den wir 2019 unterschrieben haben. Am Ende des Mietvertrages steht, dass die Wohnung Komplett renoviert übergeben wurde. Tatsächlich war dies jedoch nicht der Fall, da ich auf einer Geschäftsreise war und mein Vater die deutsche Sprache nicht beherrscht. Er hat den Vertrag unterschrieben. Am Ende der Mietzeit soll die Wohnung renoviert zurückgegeben werden, inklusive Streichen und freier Laminatboden. Wir haben diese Renovierungsarbeiten tatsächlich durchgeführt. Zu Beginn wurde kein Übergabeprotokoll erstellt. Heute wollten wir die Wohnung zurückgeben und der Vermieter verlangt, dass wir die verrostete Heizung im Bad austauschen und einige ältere Schränke, die wir entweder entsorgen oder weiterbenutzen durften, erneuern. Außerdem sollen wir den Schimmel beseitigen, der nicht unsere Schuld ist, da ein Rohr hinter der Wand geplatzt ist. Wir haben den Vermieter mehrmals per WhatsApp auf den Schimmel im gesamten Wohnbereich aufmerksam gemacht, nicht nur an den Stellen, die wir bei Einzug gesehen haben. Wir haben ein Video von der Wohnung, das beweist, dass wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Beim Auszug haben wir das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben, da wir mit den dort vermerkten Punkten nicht einverstanden waren.

Jetzt stellt sich die Frage: Was würdet ihr an unserer Stelle tun und würdet ihr das Ganze vor Gericht klären, wenn keine Lösung gefunden wird?

Ich muss auch erwähnen, dass die Wohnung sehr alt ist und das Haus von außen in einem katastrophalen Zustand ist. Es gibt nicht einmal einen einzigen Feuermelder darin. Wir haben auch monatlich 450 € für Heizkosten bezahlt und haben jetzt eine Rechnung erhalten. Die Berechnung der 450 € ist lächerlich, da die Heizkosten auf die Anzahl der Personen im gesamten Mehrfamilienhaus umgelegt wurden.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und Unterstützung.

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Wie finde ich die Ursache für einen zu hohen Gasverbrauch?

Guten Tag,

ich wohne seit Oktober in einem Studentenwohnheim. Habe ein 18m^2 Zimmer und die weitere Mietfläche beträgt um die 30m^2. es handelt sich um eine WG, jedoch wohne ich alleine. Aktuell liegt mein Gasverbrauch bei insgesamt 3200 kWh. Im Januar lag er bei 900 kWh und im Februar bei 800 kWh. Im März wiederum bei 700 kWh. Vor kurzer Zeit hatte ich Semesterferien. Daher war ich im Februar und im März insgesamt vielleicht 5-10 Tage in Wohnung. In der anderen Zeit, war die Heizung immer aus und niemand hat dort geduscht oder sonst etwas.

Der Verbrauch war für diese Monate viel zu hoch. Außerdem hatte ich bereits Vergleichswerte von Mitbewohnern im Stockwerk über mir, die zu zweit wohnen. Deren Gasverbrauch liegt bei 800-1000 kWh und das seit September.

Die Hausverwaltung lies meine Bedenken unkommentiert. Ich habe diese nun erneut kontaktiert, weil diese Werte offensichtlich für eine Person viel zu hoch sind. Außerdem heizt die Heizung leider nicht mal vernünftig.

Der Verbrauch ist hoch und trotzdem ist die Dusche nur lauwarm und im Januar war es häufig sehr kalt, trotz Heizung auf Höchststufe.

Nun habe ich natürlich Angst, dass mich eine extrem hohe Rechnung erwartet, welche natürlich völlig unberechtigt wäre, da offensichtlich etwas defekt sein muss, was diesen immens hohen Verbrauch verursacht.

Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt mir Tipps geben. Ich hoffe nun das die Hausverwaltung nun einen Handwerker organisiert.

Vielen Dank für Antworten.

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Wer kennt sich gut mit der Nebenkostenabrechnung aus?

Guten Abend,

unser Vermieter hat uns heute eine Nebenkostenabrechnung von 2018-2019 und von 2019-2020 in den Briefkasten geworfen. Leider so spät abends, dass man sich telefonisch nirgends mehr erkundigen konnte.

In dieser Materie kenne ich mich nicht gut aus. Im Internet findet man ziemlich widersprüchliche Aussagen. Auf einer Seite steht, er darf nur ein Jahr rückwirkend verlangen die Nebenkostenabrechnung zu zahlen, auf anderen Seiten steht, er dürfte es bis zu drei Jahren. Was stimmt denn nun?

Der Vermieter wurde in den letzten Jahren schon von mehreren Parteien des Hauses gefragt, wie es mit der Nebenkostenabrechnung aussieht, da natürlich niemand solche Summen auf einmal zahlen möchte. Es hat ihn einfach nicht interessiert. Nun sollen wir fast 800 Euro nachzahlen für (alte) Abrechnungen. Wie generell diese Summe zu Stande kommen konnte, können wir uns nicht erklären. Ein Jahr waren es nur rund 70 Euro, im nächsten über 700 Euro zum Nachzahlen.

Außerdem haben wir natürlich etwas Bammel, dass er dann dieses Jahr die Abrechnung von 2021, 2022 geltend macht und da die Preise ganz schön in die Höhe gestiegen sind, wären das dann eben nicht mal eben "bloß" 800 Euro. Wenn er allerdings nur ein Jahr rückwirkend in Rechnung stellen darf, dann müssen wir uns wenigstens über 2021 keine Gedanken mehr machen.

Wenn sich jemand in diesem Themengebiet gut auskennt, dann wären wir über Hilfe sehr dankbar. Falls möglich, bitte mit dazugehöriger Quelle, damit wir etwas vorweisen können. Die widersprüchlichen Aussagen in der Suchmaschine bringen uns leider nicht weiter.

Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Abend bzw. eine gute Nacht.

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Nebenkostenabrechnung Wissentliche Unterschlagung?

Hallo im Oktober 2017 bin ich Umgezogen bis Mitte 2022 hatte ich die Nebekosten Für Strom Gas Wasser Abwasser an meinen Vermieter gezahlt er wollte es so.

Mitte 2022 wollte der Vermieter dan das ich mich selbst bei den Stadtwerken anmelde was ich auch getan habe es stellte sich dan heraus das ich Pro Jahr über 1300.- Euro Zuviel an Nebenkosten gezahlt habe.

Er schickte mir dan Auch Mitte 2022 eine Endabrechnug zu für 2022 also Januar bis Juni wonach ich seiner Meinung nach 470.- Euro Nachzahlen solle.

Was ein Beweis ist das er Nie die Kompletten Nebenkosten an die Stadtwerke weitergab.

Ich hatte von Anfang an seit meinem Einzug die Abrechnungen verlangt der Vermieter kam immer mit der Ausrede das ich ja was nachzahlen könnte und die deshalb nicht bekam.

Die wahren Abschläge (der Verbrauch) die seit meinem Einzug ermittelt wurden von den Stadtwerken haben die Stadterwerke mir mitgeteilt.

Morgen kommt der Vermieter mit seiner Frau vorbei um mir meine Rechtlich zustehenden Abrechnungen zu Übergeben.

Er behauptete das seit Corona die Leute von den Stadtwerken den Verbrauch nicht ermitteln konnten.

Corona fing 2019 an das heist das seit meinem Einzug 2017 durchaus ein Verbrauch ermittelt werden konnte bzw die Ableser von den Stadtwerken waren Ende 2017 und Ende 2019 da um die Zähler Abzulesen.

Heist also das der Vermieter die Richtige Abschläge kannte.

Was dabei meine Frage ist: Obwohl ich seit meinem Einzug die Abrechnungen verlangte und er sie mir nicht gab wäre das doch Unterschlagung und da er die Wahren Abschläge kannte wäre das doch Vorsatz.

Und bei Unterschlagung gibt es doch keine Verjährungsfrist da er die nachweislich bis Mitte 2022 durchgezogen hat.

Und da die Zuviel gezahlten Nebenkosten nir bei den Stadtwerken ankam wäre das auch eine Straftat?

Und da seine Frau warscheinlich auch davon wuste wäre sie Mittäterin?

Und von seinen anderen Mietern weis ich auch das die auch keine Nachweise bekamen soweit ich weis hat der Vermieter mindestens 4 Imobilien.

Danke fürs Lesen.

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Kwh pro Jahr?

Hallo Leute ich muss mich an euch wenden da ich das Gefühl habe das bei meiner Stromrechnung was nicht stimmt und hoffe jemanden zu finden der Erfahrung damit hat

Ich habe einen Fernseher der Effizienzklasse a der jährlichen 270 kwh verbraucht so wie eine ps5 die ausgerechnet wenn ich 8 Stunden täglich auf das ganze Jahr gerechnet 280 kwh verbrauchen würde

Mein gaming PC liegt im Schnitt wenn er voll ausgelastet wäre mit 1700 kwh da so wie der Kühlschrank Side by Side gefrier Kombi bei 350 jährlich

Kochgeräte sind bei mir fast nie in Benutzung Licht auch nur dann wenn ich es wirklich brauche Heizung läuft nicht über Strom und Wäsche waschen ich auswärts das einzige was dazu kommt sind die Durchlauferhitzer kosten für die Dusche in meiner Küche befindet sich kein heißes Wasser

Im Jahr 21 lag mein jährlicher Verbrauch bei 1298 kwh

Die Abrechnung von 22 weißt sagenumwobene 8576 kwh auf

4253 im ersten Halbjahr und 4323 im zweiten.

Ich habe schon als Laie anhand des Stromzählers gecheckt ob sich was tut wenn die Sicherung raus ist und er zählt nicht weiter logisch eigentlich aber sobald ich nur ein Licht Angabe kann ich beobachten wie sich die Scheibe dreht schneller als im Vergleich zu den Nachbarn.

Leider habe ich kein Messgerät um zu testen was die Geräte verbrauchen um es mit dem Zähler abzugleichen aber für mich ergibt diese gesamte Rechnung einfach keinen Sinn

Bevor ich den Zähler prüfen lasse wollte ich mir hier Meinungen einholen da falls der Zähler okay ist ich die Kosten für die Untersuchung tragen muss und mir das Grade dann bei der sowieso schon riesigen Summe nicht leisten kann

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Treppengeländer in gemieteter Wohnung Bestandteil der Renovierung?

Hallo!

Ich benötige Unterstützung beim Mieterrecht. Wir haben damals eine renovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag wurde notiert: "Die Wohnung wurde komplett renoviert übergeben, d. h. es wurden alle Decken und Wände in weiß von einem Malermeister gestrichen." Leider haben wir damals nicht festgehalten, dass das Treppengeländer in der Maisonette-Wohnung schon Lackschäden hatte und unser Meinung nach nicht gestrichen war.

Aus der Wohnung sind wir am 31.07.2022 ausgezogen.

Jetzt hält unsere damalige Vermieterin seit Juli die Kaution ein, weil sie die Nebenkostenabrechnung davon abziehen möchte (die haben wir im Dezember erhalten, aber auch nur für das Jahr 2021,nicht für 2022). Jetzt schrieb sie uns, dass sie von der Kaution den nachzuzahlenden Betrag der Nebenkostenabrechnung 2021 einbehält zusätzlich für 2022 auch einen Betrag einbehalten wird und die Reparaturkosten des Geländers.

Wir fragen uns, ob es rechtens ist, dass wir die Lackierung des Treppengeländers bezahlen müssen? Vor 3 Wochen haben wir den Brief erhalten, aber bis heute keine Rückzahlung erhalten. Sie schreibt, dass die Kaution als Spareinlage mit 3 monatiger Kündigungsfrist angelegt wurde. Darf sie es jetzt erst kündigen?

Ach ja, im Übergabeprotokoll wurde notiert :"Mängel : diverse Lackschäden am Geländer müssen geprüft und ggf. vom Mieter übernommen werden."

Hätte die Reparatur nicht schon längst erledigt sein müssen? Ich weiß, dass es längere Wartezeiten bei den Handwerkern gibt, aber es muss doch eine Frist geben?

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp hat wie man sich hier verhalten soll und ob es alles rechtens ist.

Vielen Dank schonmal!

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