Vermieter unterschreibt Kündigung nicht und ist nicht zur Schlüsselübergabe erschienen, wie geht es weiter?

Hallo zusammen,
meine Freundin (22) und Ich(23) haben am 04.04 (3. Werktag des Monats) unsere Kündigung bei unserem Vermieter abgegeben. Kurz darauf haben wir telefoniert und er teilte uns mit dass das für ihn in Ordnung ist und wir am 31.05 ausziehen können.

Wir waren etwas erstaunt dass er so positiv darauf reagiert hat, als wir ihm aber dann auf Whatsapp noch ein paar Fragen gestellt haben (zum Thema Kaution, Zwischenablesung von Messgeräten, Kündigung unterschrieben zurückschicken, Termin für Schlüsselübergabe) hat er diese nicht mehr beantwortet.

Nach dem wir nachgehakt haben hat er nur eine einzige Frage beantwortet, dass wir uns am 31.05 15:00Uhr für die Schlüsselübergabe treffen. Zufrieden waren wir nicht aber da wir über Whatsapp keine Antworten bekamen dachten wir uns dass wir diese bei der Schlüsselübergabe besprechen können.

Jedoch ist der Vermieter am 31.05 nicht aufgetaucht. Nach mehrmaligen Anrufversuchen hat er uns letztendlich doch noch zurückgerufen und versprach uns in 15min da zu sein... er hat sich nicht einmal entschuldigt. Nach 15min hat er dann geschrieben dass er nicht kommt und wir ihm die Schlüssel in den Briefkasten werfen sollen. Mit der Drohung wenn wir dies nicht tuen würden, wird er uns weiterhin Miete zahlen lassen. Nach dieser Nachricht hat er mich auf Whatsapp blockiert. Telefonisch und per Email hab ich keine Rückmeldung mehr bekommen deshalb habe ich die Schlüssel in den Briefkasten geworfen.
Beim Auszug habe ich Sicherheitshalber die komplette Wohnung und alle Messstände fotografiert.

Nun stellen sich mir einige Fragen:

1. Wann kann ich meine Kaution wieder verlangen?

2. Im Mietvertrag steht dass wir für die Kosten der Zwischenmessungen aufkommen müssen jedoch aber nicht dass wir organisieren müssen dass diese durchgeführt werden. Wer ist nun dafür Zuständig?

Kurze zwischen Information:
Bei Mietbeginn war eine Einbauküche in der Mietsache die der Vermieter uns geschenkt hat da er nicht wollte dass diese ein Bestandteil des Mietvertrags ist.
Dies haben wir mit einem Zusatzvertrag entgegengenommen dass wir diese Küche als Geschenk nehmen und dafür Haften. (Im nachhinein ist uns klar geworden dass dies keine gute Entscheidung ist.) Am Tag der Schlüsselübergabe wollten wir ihm diese vertraglich zurück schenken. Da der Vermieter nicht aufgetaucht ist kahm dies natürlich nicht zustande.

3. Kann der Vermieter weiterhin Miete abverlangen da "unsere" Einbauküche nach Auszug noch in der Mietwohnung ist?

4. Wir haben keine unterschriebene Kündigung zurückbekommen und kein Übergabeprotokoll beim Auszug erstellen können. Wir haben lediglich Beweise auf Whatsapp dass wir gekündigt haben. Kann der Vermieter so tuen als ob wir nie gekündigt hätten und weiter Miete verlangen?

Meine Freundin und ich sind mittlerweile wirklich am verzweifeln und möchten diese ganze Geschichte inklusive dem gemeinem Vermieter endlich hinter uns lassen. Wir sind wirklich sehr sehr Dankbar für jegliche Hilfe/Antworten.

Mfg

Vermieter, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung
Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen,

ich wohne seit letztes Jahr in meiner Wohnung, werde diese aber am 31.7 verlassen. Habe sie gekündigt. Eigentlich wohne ich seit Januar nicht mehr drin, da ich mit Freundin zusammen gezogen bin.

Am 04.01 ist jemand von einer Firma gekommen und hat Heizung und Wasser abgelesen.

Bis jetzt noch keine Mitteilung was ich zurück bekomme, oder nachzahlen muss. Ca 120 Euro Nebenkosten jeden Monat seit August.

Auf die Frage nach der Nebenkostenabrechnung schrieb die Maklerin >

Die Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird immer im Folgejahr (2024) abgerechnet wichtig hierzu sind Rechnungen der Versorger für Allgemeinstrom, und Wasser weiter kommt hinzu die Abrechnung der Firma... Anschließend werden die Kosten zusammen mit den umlagefähigen Kosten aufgestellt und auf jeden Mieter verrechnet.

Dann versenden wir die Abrechnung an die Eigentümerin zur Kontrolle. Nach der Freigabe erhalten Sie die Abrechnung.

Der Gesetzgeber gibt uns als Dienstleister und auch der Eigentümerin eine Frist zum 31.12.2024

Natürlich sind wir bemüht die Abrechnung so früh wie möglich an die Mieter zu senden.

In der Regel zwischen Sommer und Herbst.

Auf die Frage der Kaution schrieb sie>

Ich: Nochmals zur Kaution>

Wenn keine anderen Forderungen vohanden sind, dann darf nicht die gesamte Kaution einbehalten werden. Erlaubt ist eine Sicherheitsleistung von ca. dem doppelten der letzten Betriebskostennachzahlung. Der Rest muss ausbezahlt werden.

Maklerin: Diesen Punkt können wir nach der Jahresabrechnung 2023 nochmal besprechen.

Ihre Kaution kann theoretisch bis zur Abrechnung 2024 im Jahr 2025 einbehalten werden.

Ist das wirklich so korrekt? Oder soll ich zum Mieterschutzbund?

Grüße. Bisschen lang geworden...

Kaution, Vermieter, Mietkaution, Kautionsrückzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnungsübergabe
Vermieter verlangt Zahlungen nach Auszug?

Hallo ich bin im August 2023 aus meiner ersten Wohnung in Wien ausgezogen. Ich bin jetzt nach Deutschland gezogen und habe vor einer Woche eine Endabrechnung von meinem alten Vermieter bekommen. In der Endabrechnung verrechnet er mir unter anderem die Bekämpfung von Bettwanzen. Als ich eingezogen bin, hatte ich bereits Bettwanzen in der Wohnung, da die Wohnung allerdings ein Erstbezug war, wollte der Vermieter dafür nicht aufkommen. deshalb habe ich die Behandlung sowohl als auch neue Möbel und Hotel Aufwand aus eigener Tasche bezahlt. Das alles geschah im April 2021. Ich habe ihn damals darüber informiert sowohl als ich die Bettwanzen entdeckt habe als auch als es erledigt war. Nun sind Nachmieter drin die auch Beschwerden haben mit Bettwanzen, also will der Vermieter dass ich die Bekämpfung dafür bezahle, obwohl ich eben seit genannten Datum keine Schädlinge mehr in der Wohnung hatte. Ich habe ihn eine Rechnungskopie geschickt, trotzdem möchte er mir das abrechnen. Ist es erlaubt? Außerdem hat er bei der Abrechnung für die Nebenkosten und das Gas für 2023, das Guthaben was entstand, aliquot auf mich und den Nachmieter angerechnet. Ist es in dem Fall so erlaubt? Es geht ja hier um Verbrauch. Ich bedanke mich für die Hilfe.

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