Auszug Wohnung , was ist erlaubt?

Ich habe Anfang Mai meine Wohnung geräumt und das Mietverhältniss endet Ende Juni.

Wir haben eine Vorabnahme gemacht , die Wohnung war wie im Vertrag steht besenrein. Jetzt erfahre ich von einer Freundin von der Vermieterin die meine Arbeitskollegin ist das sie eine Putzfirma beauftragen will da die Wohnung ihr nicht sauber genug ist , darunter Lichtschalter die dreckig wären nach 7 Jahren die ich dort gewohnt habe. Diese Kosten will sie mir in Rechnung stellen , weil ,,so kann man die Wohnung keinem zeigen“. Sie ist generell sehr pingelig was die Sauberkeit angeht. Sie wollte erst das ich die gründlich putze , was ich verneint habe da ich nur für das besenreine zuständig bin . Ich bin damals in eine unrenoviertem Zustand eingezogen , musste den Boden neu legen , alles putzen , streichen und teilweise tapezieren. Kann sie mir die Kosten nachträglich aufbrummen ?

Ich soll eine nicht offizielle Mieterhöhung von monatlich 120€ zahlen seit Oktober letzten Jahres . Dieses habe ich nie gemacht , da sie zu mir sagte das möchte sie in bar und schwarz haben. Diese Monate will sie von der Kaution abziehen jetzt. Wenn das nicht gehen würde , würde sie nachträglich von Oktober 23 die Miete erhöhen.

ich weiß ich kann damit zum mieterschutzbund , ich bin leider kein Mitglied dort. Könnte ich dort jetzt noch beitreten und würden die mir dann helfen ?

Kündigung, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Vertrag, Renovierung, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung, wohnungskündigung, Wohnungsübergabe, Mietrecht Kündigung
Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen,

ich wohne seit letztes Jahr in meiner Wohnung, werde diese aber am 31.7 verlassen. Habe sie gekündigt. Eigentlich wohne ich seit Januar nicht mehr drin, da ich mit Freundin zusammen gezogen bin.

Am 04.01 ist jemand von einer Firma gekommen und hat Heizung und Wasser abgelesen.

Bis jetzt noch keine Mitteilung was ich zurück bekomme, oder nachzahlen muss. Ca 120 Euro Nebenkosten jeden Monat seit August.

Auf die Frage nach der Nebenkostenabrechnung schrieb die Maklerin >

Die Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird immer im Folgejahr (2024) abgerechnet wichtig hierzu sind Rechnungen der Versorger für Allgemeinstrom, und Wasser weiter kommt hinzu die Abrechnung der Firma... Anschließend werden die Kosten zusammen mit den umlagefähigen Kosten aufgestellt und auf jeden Mieter verrechnet.

Dann versenden wir die Abrechnung an die Eigentümerin zur Kontrolle. Nach der Freigabe erhalten Sie die Abrechnung.

Der Gesetzgeber gibt uns als Dienstleister und auch der Eigentümerin eine Frist zum 31.12.2024

Natürlich sind wir bemüht die Abrechnung so früh wie möglich an die Mieter zu senden.

In der Regel zwischen Sommer und Herbst.

Auf die Frage der Kaution schrieb sie>

Ich: Nochmals zur Kaution>

Wenn keine anderen Forderungen vohanden sind, dann darf nicht die gesamte Kaution einbehalten werden. Erlaubt ist eine Sicherheitsleistung von ca. dem doppelten der letzten Betriebskostennachzahlung. Der Rest muss ausbezahlt werden.

Maklerin: Diesen Punkt können wir nach der Jahresabrechnung 2023 nochmal besprechen.

Ihre Kaution kann theoretisch bis zur Abrechnung 2024 im Jahr 2025 einbehalten werden.

Ist das wirklich so korrekt? Oder soll ich zum Mieterschutzbund?

Grüße. Bisschen lang geworden...

Kaution, Vermieter, Mietkaution, Kautionsrückzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnungsübergabe
Vermieter verlangt Zahlungen nach Auszug?

Hallo ich bin im August 2023 aus meiner ersten Wohnung in Wien ausgezogen. Ich bin jetzt nach Deutschland gezogen und habe vor einer Woche eine Endabrechnung von meinem alten Vermieter bekommen. In der Endabrechnung verrechnet er mir unter anderem die Bekämpfung von Bettwanzen. Als ich eingezogen bin, hatte ich bereits Bettwanzen in der Wohnung, da die Wohnung allerdings ein Erstbezug war, wollte der Vermieter dafür nicht aufkommen. deshalb habe ich die Behandlung sowohl als auch neue Möbel und Hotel Aufwand aus eigener Tasche bezahlt. Das alles geschah im April 2021. Ich habe ihn damals darüber informiert sowohl als ich die Bettwanzen entdeckt habe als auch als es erledigt war. Nun sind Nachmieter drin die auch Beschwerden haben mit Bettwanzen, also will der Vermieter dass ich die Bekämpfung dafür bezahle, obwohl ich eben seit genannten Datum keine Schädlinge mehr in der Wohnung hatte. Ich habe ihn eine Rechnungskopie geschickt, trotzdem möchte er mir das abrechnen. Ist es erlaubt? Außerdem hat er bei der Abrechnung für die Nebenkosten und das Gas für 2023, das Guthaben was entstand, aliquot auf mich und den Nachmieter angerechnet. Ist es in dem Fall so erlaubt? Es geht ja hier um Verbrauch. Ich bedanke mich für die Hilfe.

Kündigung, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Vertrag, Mietvertrag, Abrechnung, Bettwanzen, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Schädlinge, wohnungskündigung, Nachmieter, Mietrecht Kündigung

Meistgelesene Fragen zum Thema Kaution