Wieviel wird mir vom Wohngeld abgezogen ,bei einem Minijob von 520€?

1 Antwort

Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder Bürgergeld vom Jobcenter ?

Beim Wohngeld würde ein Anspruch neu berechnet, also vom gesamten Bruttoeinkommen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Ginge es um Bürgergeld, dann gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, bei z.B.vollen 520 Euro Brutto liegt der Freibetrag bei 184 Euro.

Bekommt man die 520 Euro dann auch Netto aufs Konto, dann blieben nach theoretischem Abzug des Freibetrags voraussichtlich max. 336 Euro anrechenbares Nettoeinkommen, die dann vom Leistungsanspruch abgezogen würden.

Auch dafür gibt es im Internet einen kostenlosen Rechner.


LiamSimone 
Fragesteller
 23.12.2023, 16:37

Nein,dass stimmt nur bei dem Bürgergeld SGB Il,so...ich erhalte SG B Xll.Wohngeld wird 30 % abgezogen, dass sind 150 €

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isomatte  23.12.2023, 17:03
@LiamSimone

Dann bekommst Du aber kein Wohngeld, sondern Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt.

Da hast Du auf Erwerbseinkommen, anders als beim Bürgergeld nach Paragraf 11 b SGB - ll auf dein Erwerbseinkommen nur einen Freibetrag von 30 %, max.aber 50 % von der Regelbedarfsstufe 1.

Also 2023 wären das von 502 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt max. 251 Euro Freibetrag bei entsprechend hohen Erwerbseinkommen gewesen.

Ab 2024 steigt der Regelbedarf auf 563 Euro, dann liegt der max. Freibetrag dann bei 281,50 Euro.

Hättest Du deine Frage gleich korrekt gestellt, dann hätte ich sie auch gleich richtig beantworten können.

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LiamSimone 
Fragesteller
 23.12.2023, 17:58
@isomatte

Ich bekomme meine gesetzliche Rente...plus 400 € Wohngeld....meine Frage war , ob ich bei 500 € ( nicht 520€ ), 150 € abgezogen bekomme...?!😉Als ich 100 € verdient habe ,wurde mir davon 30 % abgezogen.....

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isomatte  23.12.2023, 19:42
@LiamSimone

Nein Du bekommst kein Wohngeld, wenn Du Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt beziehst, dann bekommst Du eine Aufstockung zu deinen KDU - Kosten der Unterkunft.

Wohngeld von der Wohngeldbehörde hat mit Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB - Xll oder vom Jobcenter nach dem SGB - ll nichts zu tun, ganz andere Leistungen und Vorraussetzungen.

Und nein, deine Frage Frage lautete ursprünglich ganz anders, musst deine Frage nur lesen.

Das kannst Du dir doch sicher selber ausrechnen, egal ob Du 100 Euro oder mehr verdienst, es sind beim Sozialamt nach dem SGB - Xll immer 30 %, solange man diese Verordnung nicht ändert.

Wenn Du angenommen 490 Euro Brutto gleich Netto verdienen würdest, dann wären es bei 30 % Freibetrag 147 Euro und bei 500 Euro Brutto gleich Netto, 150 Euro an Freibetrag.

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LiamSimone 
Fragesteller
 23.12.2023, 20:13
@isomatte

Ja,dass es nicht von der Wohngeldbehörde kommt ,ist richtig und das weiß ich...wie das jobcenter oder SGB Xll es regelt....ich drücke mich wahrscheinlich missverständlich aus🫡ich schnalle es noch nicht...habe ich das richtig verstanden, dass ich dann 350 € von den 500 € behalten kann und dann bekomme ich wieviel ??Wohngeld ,denn noch....

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isomatte  23.12.2023, 20:23
@LiamSimone

Behalten kannst Du deinen ganzen Lohn, er wird dir dann nach Abzug des Freibetrags auf deine Leistungen angerechnet.

Wenn Du also 500 Euro Brutto gleich Netto verdienen würdest, dann sind bei 30 % Freibetrag 150 Euro ohne Anrechnung, demnach blieben dann 350 Euro an voraussichtlichem anrechenbaren Erwerbseinkommen.

Diese 350 Euro würden dir dann von den 401,13 Euro an Aufstockung abgezogen.

Dann würden dir nur noch um die 51,13 Euro vom Sozialamt zustehen.

Aber 2024 wird doch der Regelbedarf auf 563 Euro erhöht, dass macht sich dann ja auch bei deinen Leistungen bemerkbar, dass wären dann ab Januar 2024 im Monat 61 Euro mehr als bisher.

Würdest dann also noch um die 112,13 Euro an Aufstockung bei 500 Euro Brutto gleich Netto vom Sozialamt bekommen.

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LiamSimone 
Fragesteller
 23.12.2023, 20:51
@isomatte

Lieben Isomatte,für deine deutliche Erklärung....ich wünsche dir schöne Feiertage😉🫠

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