Schulden bei der S-Bahn?

4 Antworten

Die Summe ist seltsam.

Währst du Schwarz gefahren und hättest nicht gezahlt und es geht ans Inkasso würden aus den 60 € etwa 200-500 € werden.

Wüdest du mehrmals schwarz fahren und es kommt zu einem Gerichtsbescheid währen das 3000 € und mehr plus ggf sogar ein Hausverbot.

Ergo passt selbst deine Annahme mit dem Dokumentendiebstahl nicht richtig.

Daher wendest du dich an den Gerichtsvollzieher und forderst die dazu gehorigen Unterlagen an.

Mausi7035 
Fragesteller
 05.05.2024, 11:06

Das ist wirklich seltsam, ich bin nur einmal in meinem Leben schwarz gefahren, und wie gesagt das war 2018, und das hab ich bezahlt, und es kam vorbei kein Brief (Mahnung) nur dieser eine Brief jetzt, mir scheint das so, als hätte jemand meine alte Adresse angegeben und da ging dann auch die Mahnung hin. Das ist alles ziemlich seltsam.

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berlina76  05.05.2024, 11:14
@Mausi7035

Das Problem ist, wenn tatsächlich ein GV bei dir in der Tür steht, muss es vorab einen Gerichtlichen Mahnbescheid gegeben haben- gelben Brief. Diesen hättest du zwingend widersprechen müssen, wenn nicht, gild er als Schuldeingeständnis.

Was du jetzt also tun müsstest, ist zum einen Nachweisen, das du damals gezahlt hast und zum anderen, das du diesen Brief nie erhalten hast. Daher forderst du alle Unterlagen zur Einsicht an.

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Mausi7035 
Fragesteller
 05.05.2024, 11:53
@berlina76

Aber ich war der Meinung, und brauch aufjedenfall ein Ausweis, weil sonst könnte ja jeder kommen, ich denke wenn man kein Ausweis dabei hat, wird die Polizei gerufen um die Person zu identifizieren. Wie soll den sowas ohne Ausweis ablaufen?

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berlina76  05.05.2024, 12:10
@Mausi7035

Das ist jetzt erstmal irrelevant. Die Frage ist, gab es den Gelben Brief und wenn ja, warum hast du nicht widersprochen.

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Mausi7035 
Fragesteller
 05.05.2024, 12:11
@berlina76

Ne kein Einzigen, nur dieser eine Brief direkt vom Gerichtsvollzieher, vorher nicht

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Der Gerichtsvollzieher soll dir auflisten, wie die 2000 Euro zustande kommen.

Also das kommt schon hin mit dem Dokumentendieb. Wenn der das dauernd macht kommen da mal schnell 2000 zusammen. Klär das mit Gerichtsvollzieher und dem Typen und verklagt ihn, wenn er’s war.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich mag Züge und bin Trainspotter, also fotografiere Züge
Mausi7035 
Fragesteller
 05.05.2024, 00:19

Aber der jenige oder die jenige, hat kein Ausweis. Nur andere Dokumente, ich weiß nicht ob das so durchgeht, ob man ohne Ausweis Schwarzfahren kann.

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Zitrone273  05.05.2024, 08:42
@Mausi7035

Na sicher . Reicht schon, wenn er deinen Namen und deine Adresse angibt. Kann ja nicht sein dass man keinen Ausweis dabei hat und der Kontrolleur so „Achso schade, dann fahr weiter“

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Mausi7035 
Fragesteller
 05.05.2024, 10:42
@Zitrone273

So einfach geht das? Ich dachte man muss mindestens den Ausweis vorzeigen.

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Zitrone273  05.05.2024, 10:53
@Mausi7035

Naja der Kontrolleur muss dich ja auch ohne Ausweis bestrafen…

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Mausi7035 
Fragesteller
 05.05.2024, 15:37
@Zitrone273

Ja das ist richtig aber ich dachte immer, wenn man sich nicjt ausweisen kann, wird halt die Polizei gerufen.

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Hast du den Dokumentendiebstahl (damals?!) bei der Polizei oder der DB angezeigt? Wenn ja, was ergab sich daraus?

Mausi7035 
Fragesteller
 05.05.2024, 15:37

Bei der polizei, den Dokumenten Diebstahl, ja hab ich, da ergab sich nichts.

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treppensteiger  05.05.2024, 18:41
@Mausi7035

Aber du hast immerhin eine Bestätigung dafür, seit wann diese Dokumente(Ticket) nicht mehr in deinem Besitz waren. Das ist auf jeden Fall wichtig, als Nachweis.

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