Öffentliche Verkehrsmittel

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Angst vor Hunden im Zug - Wie viel Recht steht einem zu?

Ich saß gestern im Zug. Neben mir eine mittelalte Dame. Da der Zug völlig überfüllt war, standen auch Leite im Gang und ich saß nicht auf einem Zweier-Sitz sondern quasi ‚horizontal‘ im Zug, also meine Füße in Richtung des Gangs (doofe Beschreibung)

Rein kam ein Mann mit seiner Freundin und beide hatten jeweils einen Pitbull-ähnlichen Hund an der Leine.

Die Hunde standen mit dem Kopf direkt bei mir und der Dame. Ich selbst habe auch minimal Angst bekommen dass was passiert. So kam mir aber schon die Dame neben mir zuvor und sagte, sie habe Angst und ob die beiden ihre Hunde nicht von ihr wegziehen können.

Gesagt getan. Doch war es eben überfüllt und die Menschen suchten ständig Platz und 30 Sekunden später standen die Hunde wieder direkt vor uns.

Die Frau diesmal ziemlich genervt und meinte, dass sie nicht will das die Hunde vor ihr stehen.

Der Mann der beiden Hunde ebenfalls genervt und sagte dann „Der ganze Zug ist überfüllt wir haben hier alle keinen Platz uns so hinzustellen wie wir wollen. Damit müssen sie jetzt leben“

Ich verstehe beide Parteien irgendwie und hatte auch Angst vor den Hunden. Letztendlich haben die Hunde halt nichts gemacht aber ich wollte mal wissen wie es da rechtlich aussieht.

Vielleicht auch wenn der Zug nicht ganz überfüllt gewesen wäre. Wären Hundehalter dazu verpflichtet sich einen anderen Platz zu suchen, wenn sich jemand durch die Hunde bedroht fühlt (unter den Umständen, dass der Hundehalter nach der sich beschwerenden Person Platz nimmt)