Ärztliches Gutachten nach KFZ Unfall?

6 Antworten

Vor einem Monat hatte ich meine letzte Operation und somit ist die Heilbehandlung endlich abgeschlossen...

Hallo Max,

hast du denn auch eine private Unfallversicherung???

Falls ja, dann sind hier unbedingt die Fristen einzuhalten laut deiner AUB (Allg. Unfallbedingungen) wegen einem evtl. Dauerschaden bzw. einer evtl. Invaliditätszahlung...

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also ein Unfall den jemand anderes verschuldet hat und somit dessen Haftpflichtversicherung zahlen muss? Bei einem so enormen Personenschaden solltest du dich unbedingt anwaltlich vertreten lassen. Den Anwalt zahlt die Gegenseite, wenn wir davon ausgehen, dass die Haftung klar ist.


sumofighterz 
Fragesteller
 30.10.2019, 13:04

Werde von einem Antwalt vertreten, der regelt das Rechtliche ja auch alles aber es geht drum wo ich so ein Gutachten am besten machen lasse... der gegnerische Anwalt der Versicherung hat meinem Anwalt geraten das Gutachten bei einem Gutachter aus seinen Reihen machen zu lassen aber irgendwie sehe ich es nicht ein zu einem Gutachter aus der gegnerischen Reihe zu gehen. Die werden die Sache dann nicht unparteiisch bewerten, hauptsache deren Versicherung kommt da so günstig wie möglich raus. Um eine faire Abfindung zu bekommen bin ich dort denke ich falsch.

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Valnar25  30.10.2019, 13:05
@sumofighterz

Und dein Anwalt kann diese Frage nicht beantworten? Oder willst du diese Sache nun komplett ohne seinen Rat durchziehen? Schlechte Idee...

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sumofighterz 
Fragesteller
 30.10.2019, 13:07
@Valnar25

Hab meinen Anwalt auch kontaktiert aber wollte mehrere Meinungen hören. Bzw möglicherweise am Ende aus mehreren Möglichkeiten wählen können.

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DerHans  30.10.2019, 14:01
@sumofighterz

Du kannst deine eigene Krankenversicherung mit ins Boot holen.Die ist ja ebenfalls daran interessiert, ihr Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen.

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Ein guter Anwalt hat die Kontaktdaten und schickt seine Mandanten nicht um Häuser und der wird Dir auch von einer Abfindungserklärung abraten, damit Folgeschäden in 1,2 oder 5 Jahren noch mit Schmerzensgeld abgegolten werden können.

Hast du denn einen Unfallversicherung, der dieser Unfall auch zeitnah gemeldet wurde?

Oder handelte es sich um einen Unfall auf dem Arbeitsweg?

Wer hatte denn die Schuld an diesem Unfall. Um eine Forderung gegen diese Person zu stellen brauchst du natürlich ein Gutachten.

Gab es keinen dritten Beteiligten, brauchst du auch kein Gutachten.

... wenn die Versicherung jetzt schon den Höchstbetrag leistet, kann es doch nur schlechter werden, oder warum hat Dein Jurist keinen Plan?

Und warum "hilft" der bisherige Gutachter nicht?

Alles Gute und viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung