Das Schadenbild entspricht ZWEI Schäden, und die SB würde auch doppelt fällig.

Man muss jeden Schaden zeitnah melden, und kann nicht einfach warten, bis "es sich lohnt"

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Es geht darum, ob diese Entfernung zumutbar ist. Dabei ist es ja nicht die reine STRECKE sondern auch die Fahrtzeit.

Auch INNERHALB einer Großstadt hat man ja schnell mal 1 Stunde Fahrtzeit, wenn man umsteigen muss.

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Das ist ja noch gar nicht spruchreif.

Pistorius hat sich ja das schwedische Modell als Vorbild genommen. Dort werden ALLE jungen Menschen die im Kalenderjahr volljährig werden den Fragebogen bekommen. Davon werden letztlich aber nur 10 % tatsächlich eingezogen. Und das im Verhältnis 7 : 3

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Die Versicherung haftet überhaupt nicht.

Im Schadensfall wird selbstverständlich die korrekte Prämie nachgefordert. Evtl. wird dir auch der Vertrag gekündigt, wenn du absichtlich eine Falschaussage gemacht hast.

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Gibt es denn überhaupt ein Testament? das wäre natürlich vorrangig.

Ansonsten erben sie eben zu gleichen Teilen. Und wenn die Schwester bereits ausgezahlt wurde, muss das ja irgendqwie nachvollziehbar sein.

Sie kann sich nicht gegen den Verkauf des Hauses wehren. Ein Wegerecht kann man ihr ja VORHER eintragen lassen.

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Wenn du mit einer 4 bestehst, hast du das Ausbildungsziel erreicht.

Dann steht im Zeugnis nur "bestanden"

Damit ist dann die Ausbildung beendet. Ob du in dem Betrieb weiter beschäftigt wirst. sollte bereits vorher geklärt sein. Sonst musst du noch am nächsten Tag zur Arbeitsagentur und dich arbeitslos melden. Arbeitslosengeld wird NICHT nachgezahlt.

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Wenn das durch Gutachten bewiesen wird, kannst du natürlich den Verkäufer haftbar machen. Aber bei Betrügern ist eher selten später etwas zu holen.

Du kannst also damit rechnen, dass du dann auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen darfst.

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Wenn du das Fahrzeug NICHT gleichzeitig ab- und das neue anmeldest, geht das für ein paar Tage sogar, dass beide Fahrzeuge auf der einen Versicheruzngsnummer laufen. Der Versicherer rechnet das tagesgenau ab.

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Tarifverträge werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Genau genommen gilt der Tarifvertrag dann auch nur für die Gewerkschaftsmitglieder und die Mitglieder des AG-Verbandes.

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Dass du auf Arbeitssuche bist, ist KEIN Kündigungsgrund. Das gehört zur freien Berufswahl. Das müsste auch in der Schweiz gelten.

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Die Kinder können kostenlos familienversichert sein. Für die Partner gilt das nur, wenn sie verheiratet sind.

Wenn man sich entscheidet, unverheiratet zusammen zu leben, muss man mit dieser Konsequenz leben.

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Gerade in kleineren Betrieben ist es durchaus üblich, dass die vorherigen Azubis die ersten Kenntnisse an den neuen Jahrgang weiter geben. Auf dieser Ebene ist das doch auch viel angenehmer

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Das Geld kannst du dir sparen. Was soll denn an einem Kühlschrank kaputt gehen? Produktionsfehler fallen auch in der ersten 2 Jahren auf.

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Was hat das mit dem Rentensystem zu tun? Wegen der Kindererziehung bekommt sie ja die die Kindererziehungszeiten . Und für die Zeit wo sie eben versicherungsfrei gearbeitet hat, hat sie ja auch nichts gezahlt.

Dass sie jetzt wenig Rente bekommt, liegt eben daran, dass sie INSGESAMT wenig gezahlt hat. Dafür hat ja ihr Ehemann in der Zeit mehr verdient, und bekommt eine entsprechende Rente. Wenn sie noch zusammen leben bekommen sie ZUSAMMEN eine recht ansehnliche Rente.

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Das ist wahrscheinlich die vereinbarte Selbstbeteiligung. Das hat mit Schuld nichts zu tun.

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Du bist lustig. Er organisiert extra einen Termin für dich, und du gehst dann ohne Entschuldigung nicht hin.

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Bei einer notwendigen Bergung wirst du NICHT zur Kasse gebeten

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