Wer viel verdient soll auch viel bezahlen... ;-)
Ohne Steuernummer vom Finanzamt jederzeit möglich; du erhälst deine Steuernummer vom zuständigen Finanzamt mit dem Steuerbescheid ;-)
ca. 1/3 hast du Abzug: ca. 20% Sozialabgaben und ca. 10% Steuern
Bei 2.400€ mtl. Bruttolohn sind dies in etwa 1.600€ Nettolohn.
Kannst du online erledigen: https://www.wgv.de/kundenservice/bank-und-adressdaten-aendern/
Der Versicherungsvertreter darf gar nichts außer den Antrag auf eine Kfz- Versich. stellen - alles weitere erledigt der Versicherer!
Da müssen die Versicherer doch erst mitspielen...
In der Regel ja, sogar in Nicht-Europäischen Ländern innerhalb der geographische Grenzen von Europa!
Achtung Ausnahme Türkei: hier ist nur der kleine europäische Teil der Türkei versichert, nicht jedoch der große asiatische Teil der Türkei, da diese immer noch kein Mitglied der EU ist :-((
Zu 1: Neben einem Hauptjob (z.B. deine Ausbildung. im August) ist nur ein Minijob möglich!
Zu 2: Kommt auf deinen Minijob-Arbeitgeber an, ob dieser pauschal versteuert oder individuell nach deiner Lohnsteuerklassse!
Die 3,6% RV-Pflichtbeitrag wird dir als Minijobber immer einbehalten, außer du hast einen Befreiungsantrag von der RV-Pflicht beim Arbeitgeber gestellt.
Habe des Öfteren gehört, dass sich zwei Minijobs nicht rentieren, aber beim Brutto- Nettorechner kommen 518€ raus, also ich würde ja dann 518€ verdienen, oder?
Da ist aber nur der RV-Beitrag abgezogen; Steuern sind da noch keine berücksichtigt :-((
Hier mal Tipps von finanztip.de zu diesem Thema: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
wie z.B.:
Das Wichtigste in Kürze
Dein eingefahrener Schadenfreiheitsrabatt kann verfallen.
Wir erklären Dir, wie Du Deine alte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) behältst.
Bei einigen Versicherungen lässt sich der Schadenfreiheitsrabatt unbegrenzt reaktivieren. Andere erlauben das nur 7 bis 10 Jahre.
So gehst Du vor
Heb Deine alten Versicherungsunterlagen auf, wenn Du Dein Auto abmeldest.
Bitte Deine Kfz-Versicherung um einen schriftlichen Nachweis Deiner SF-Klasse.
Geh für die neue Kfz-Versicherung nicht einfach zu Deinem alten Versicherer, ...
Inhalt
Wie lange bleiben Schadenfreiheitsklassen gültig?
Rette Deinen Schadenfreiheitsrabatt
Reaktivier einen fremden Schadenfreiheitsrabatt
Es gibt viele gute Gründe, kein Auto zu haben. Einer davon: Möchtest Du nach längerer Abstinenz doch mit dem eigenem Wagen zurück auf die Straße, gibt es einige Möglichkeiten, alte Schadenfreiheitsrabatte in der Kfz-Versicherung wieder zu beleben.
Wie lange bleiben Schadenfreiheitsklassen gültig?
Es gibt in der Versicherungsbranche keine einheitliche Regelung dazu, nach welcher Zeitspanne Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) verfallen. Wie lange sie alte Schadenfreiheitsrabatte anerkennt, legt jede Versicherung in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) fest.
Rette Deinen Schadenfreiheitsrabatt
Wenn Du nach längerer Pause wieder ein Fahrzeug anmelden willst, solltest Du unbedingt versuchen, Deinen alten Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) auf die Beiträge zur neuen Kfz-Versicherung anrechnen zu lassen. Denn mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse kannst Du bei den Versicherungsprämien viel Geld sparen.
Reaktiviere Deinen eigenen alten Schadenfreiheitsrabatt
Versicherer rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die angegebene Schadenfreiheitsklasse noch nachprüfen können. Heb deshalb auch nach Abmeldung eines Fahrzeugs Deine Versicherungsunterlagen auf, damit Du die alte Vertragsnummer angeben kannst, wenn Du erneut ein Auto versichern willst. So kann die Versicherung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden.
Einige Unternehmen verlangen von Kunden, dass sie mit einer Kopie ihres Führerscheins nachweisen, dass sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hatten. Sonst stufen die Anbieter den Versicherungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurück.
Auch wer sich bei der Neuanmeldung für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheidet, kann seine SF-Klasse übertragen lassen. Dafür fragt die neue Gesellschaft beim vorherigen Anbieter die Höhe der bei ihm angesammelten SF-Klassen ab.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Bin zwar keine Pilotin, aber Übung macht den Meister bzw. die Landebahn und nicht der Zufall...
https://www.versicherung-hofer.de/sf-rabatt-uebernahme-ausland.html
Für einen Single in Lohnsteuerklasse 1 sieht die Kurve folgendermaßen aus:
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
PS: Bitte auch Seite 2 beachten, wie z.B.:
Einkommensteuertarif 2024: Grenz- und Durchschnittssteuersätze
Der Verlauf des Einkommenssteuertarifs 2024 lässt sich grafisch darstellen; Bezug genommen wird dabei auf die Grenzsteuersätze und auf die Durchschnittssteuer-sätze.
Die Grenzsteuersätze beziehen sich auf die Besteuerung eines jeweils zusätzlichen Einkommenseuro:
- Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Damit soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum nicht noch durch Steuerabzüge gemindert wird. Der Grundfreibetrag liegt bei 11.604 Euro im Jahr.
- Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14 %.
usw.
Falls dir Beiträge für die Arbeitslosenversicherung einbehalten wurden (siehe Lohnabrechnung) und dies für mind. 1 Jahr, dann hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls du dich auch arbeitslos meldest:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Gruß siola55
Natürlich hast du noch Unfallschutz bis zum Ablauftag, falls die Prämie dafür bezahlt wurde!
...die Frist ist ja immerhin immer einen Monat.
Ein Monat zum Ablaufdatum, also zum 12.07.2025 ist die Kfz-Versicherung kündbar oder bei einem Schadenfall vorher möglich!
Ein Versich.maklerbüro weiß dir da guten Rat, denn die haben zahlreiche Möglichkeiten an Gesellschaften und günstigen Tarifen ;-))
Kannst auch daheim erledigen: https://www.wuenschkennzeichen.de/sepa-vollmacht/
Also bei uns in D spielt die PS-Zahl schon fast 30 Jahre keine Rolle mehr bei der Prämienberechnung, sondern die Typklassen des Autos ;-))
Gibt es auch komplett als Formular: Vollmacht + SEPA-Einzugsermächtigung
https://www.wuenschkennzeichen.de/sepa-vollmacht/
Deine Leasing-Sonderzahlung ist ja einmalig und vor der Fahrzeugübergabe fällig, also hast du im Schadenfall keinen Anspruch mehr darauf :-((