Meinung des Tages: Nach Messerangriff in Mannheim - wären mögliche Abschiebungen nach Afghanistan politisch umsetzbar?

Die Messerattacke in Mannheim in der vergangenen Woche sorgte bundesweit für Entsetzen. Viele Politiker und Bürger fordern inzwischen wieder direkte Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien. Doch wären diese in der Praxis überhaupt problemlos durchführbar?

Der Fall von Mannheim

Am heutigen Freitag wird an die Opfer der Messerattacke vom vergangenen Freitag erinnert. Hier hatte ein 25-jähriger Afghane, der 2014 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen ist, den islamkritischen Aktivisten Michael Stürzenberger sowie weitere Personen mit einem Messer angegriffen und teils schwer verletzt. Im Zuge des Geschehens wurde zudem ein Polizist attackiert und lebensgefährlich verletzt. Der Beamte Rouven L. verstarb vor wenigen Tagen im Krankenhaus. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird heute auf dem Mannheimer Marktplatz sein, wenn um 11:34 Uhr eine Gedenkminute eingelegt wird.

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Debatte über mögliche Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan erneut entfacht..

Politiker fordern Abschiebungen

Kurz nach der Tat kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann an, das Strafrecht im Falle von Angriffen auf Polizisten und Ehrenamtliche verschärfen zu wollen. Wie sich das Ganze jedoch in der Praxis widerspiegeln würde, ließ er offen.

Angesichts der politischen Brisanz des Falls äußerte sich der Bundeskanzler am gestrigen Tag im Bundestag zu einem weiteren möglichen Vorgehen. Olaf Scholz bekräftigte, dass das Sicherheitsinteresse in solchen Fällen schwerer als das Schutzinteresse des Täters wiegen würde. Konkret bedeutet das: Schwerstkriminelle und Straftäter sollten künftig schneller und konsequenter abgeschoben werden. Selbst, wenn diese aus unsicheren Ländern wie Syrien oder Afghanistan stammen.

Weiterhin bekräftigte er, dass man die Verherrlichung terroristischer Straftaten sowie den Aufruf zu Nachahmertaten nicht länger dulden würde. Der Bundeskanzler kündigte an, die Ausweiseregelungen dergestalt zu verschärfen, so "dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt".

Zeitgleich warnte er allerdings davor, alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen.

Kritik an und Probleme von möglichen Abschiebungen

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel gab der derzeitigen Ampel sowie deren Vorgängerregierungen die Schuld an der Messerattacke. Weidel forderte als Konsequenz sofortige Grenzschließungen und konsequente Abschiebungen.

Ob und inwieweit Abschiebungen von schwerstkriminellen Afghanen oder Syrern in ihre jeweiligen Herkunftsländer möglich sind, ist jedoch umstritten. Nach der Machtübernahme der radikalen Taliban 2021 hatte die Bundesregierung Rückführungen in das Land ausgesetzt. Zwischen den Vertretern beider Staaten bestehen seitdem keine diplomatischen Beziehungen.

Vor allem die Grünen sehen mögliche Abschiebungen skeptisch. Fraktionschefin Britta Haßelmann plädiert dafür, dass diese Täter erst ihre Strafe in Deutschland verbüßen sollten, bevor diese abgeschoben werden. Mit Blick auf Afghanistan sei laut Pro-Asyl eine Abschiebung angesichts der Menschenrechtslage mehr als schwierig.

Weiterhin bezweifelte Haßelmann, ob etwaige Abschiebeabkommen mit den radikalen Taliban zielführend seien, da diese quasi einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Grünen-Parteichef Nouripour warnte zudem vor Zahlungen, die am Ende des Tages in Waffen oder terroristische Netzwerke hierzulande fließen könten.

Diskutiert wurden darüber hinaus Abschiebungen in benachbarte Drittländer. Haßelmann fragte sich hier, für welches Land die Aufnahme von Kriminellen und Terroristen attraktiv sein würde. Sie plädierte weiterhin für eine massive Verschärfung des Waffenrechts sowie einer Stärkung der Sicherheitsbehörden. Olaf Scholz sprach sich zur Gewährleistung der Sicherheit z.B. für bundesweite waffen- und messerfreie Zonen aus.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sind Abschiebeforderungen von Schwerstkriminellen nach Afghanistan oder Syrien Euer Meinung nach in der Praxis umsetzbar?
  • Wären mögliche Abkommen zwischen den Taliban sowie der Bundesregierung politisch ratsam?
  • Sollten Straftäter ihre Strafe vor einer Abschiebung in Deutschland verbüßen oder möglicherweise direkt abgeschoben werden?
  • Was sollte Eurer Meinung nach aus sicherheitspolitischer Sicht passieren, um derartige Szenarien wie in Mannheim künftig besser einzudämmen?
  • Wären - auch mit Blick auf die EM - waffen- und messerfreie Zonen und mehr Kontrollen denk- und umsetzbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-abschiebungen-afghanistan-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mannheim-gedenken-messerattacke-100.html

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/afghanistan-abschiebung-straftaeter-gruene-pro-asyl

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-will-schwerkriminelle-nach-afghanistan-und-syrien-abschieben-a-190c0240-dbe3-44a6-8497-d0c3a6e68357

Bild zum Beitrag
Ja, Abschiebungen könnten durchgeführt werden, indem... 75%
Andere Meinung und zwar... 14%
Nein, Abschiebungen wären realitätsfern, weil... 11%
Gefahr, Sicherheit, Deutschland, Politik, Prävention, Gesetz, Terror, Abschiebung, Afghanistan, Asyl, Die Grünen, Extremismus, Flüchtlinge, Internationale Beziehungen, Islamismus, Islamisten, Justiz, Migranten, Migration, Syrien, Taliban, Terrorismus, AfD, Asylanten, Migrationspolitik, Abschiebungen , Olaf Scholz, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 18%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
Studium, Schule, Sprache, Allgemeinbildung, Bildung, Deutschland, Politik, Unterricht, Recht, Gesetz, Berufsoberschule, Berufsschule, Die Grünen, Extremismus, Fachoberschule, Grundgesetz, Grundschule, Gymnasium, Politiker, Realschule, Verfassung, weiterführende Schule, AfD, Mittelschule, Populismus, Schulzeit, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung gut, da ... 67%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 27%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Ergebnisse der Europawahl in Deutschland und habt ihr diese verfolgt?

Die Aufrufe zur Europawahl waren vielfältig – auf den Straßen, im Radio und auch auf Social Media ploppten immer wieder Erinnerungen auf. Ob nun diese Aufrufe oder die politisch angespannte Situation oder etwas anderes der Grund sind, darüber lässt sich vermutlich nur spekulieren, aber es steht fest: Die Beteiligung war deutlich höher als 2019. Dieses Jahr wählten 64,8 Prozent der Wahlberechtigten (zum Vergleich 2019: 57,2 Prozent). Die Ergebnisse sorgen für Jubel und lange Gesichter zugleich.

Vorläufige Ergebnisse

Noch sind die Ergebnisse vorläufig, eine klare Tendenz lässt sich allerdings erkennen. Die Union steht mit 30 Prozent als stärkste Partei da. Sie steigerte sich im Vergleich zu 2019 somit um 1,1 Prozent. Die zweitstärkste Partei nach der Union ist die AfD. Laut derzeitigem Stand erreichte die umstrittene Partei 15,9 Prozent und somit ihr bislang bestes Ergebnis bei einer bundesweiten Abstimmung. Zum Vergleich: 2019 erhielten sie 11 Prozent der Stimmen. Die SPD verlor einige stimmen und rutschte von 15,8 auf 13,9 Prozent, die Partei erhält somit das bisher schlechteste Ergebnis bei einer bundesweiten Wahl. Deutlich verloren haben die Grünen: Von 20,5 Prozent fielen sie auf 11,9 Prozent. Die FDP blieb beinahe gleich und erreichte 5,2 Prozent (2019: 5,4).

Die Linke erreichte 2,7 Prozent (2019: 5,5), die neue Partei BSW 6,2. Die Freien Wähler steigerten sich auf 2,7 Prozent (2019: 2,2). Deutlich an Zuspruch gewann auch die Partei Volt, welche 2019 noch 0,7, 2024 jedoch 2,6 Prozent erlangte.

Anders als Bundestags- und Landtagswahlen gibt es bei der Europawahl in Deutschland keine Sperrklausel – die Fünf-Prozent-Hürde entfällt somit.

Deutliche Unterschiede im Wahlverhalten

Erstmals durften dieses Jahr schon 16-jährige bei den Wahlen teilnehmen.

Die Union erlangte bei Wählern unter 25 lediglich 17 Prozent – zum Vergleich: Die Wähler 60+ gaben den Schwesterparteien 39 Prozent ihrer Stimmen.

Die zweitstärkste Partei u25 ist die AfD mit 16 Prozent (ü60: 12 Prozent). BSW, FDP und SPD landeten bei den Jungwählern im einstelligen Bereich (sechs, sieben und neun Prozent). Bei den älteren Wählern sieht es etwas anders aus: Die genannten Parteien erreichten in der Reihenfolge fünf, sieben und 20 Prozent. Etwas mehr Vertrauen setzten die Jungwähler in die Grünen im Vergleich zu den Wählern ü60: elf vs. neun Prozent bekam die Umweltpartei in diesen Gruppen. Im Vergleich zu 2019 erfuhr die AfD bei den Jungwählern einen deutlichen Zuwachs von 11 Prozentpunkten. Klarer Verlierer hingegen sind die Grünen – sie verloren 23 Prozentpunkte.

Auch die Gründe für die getätigte Wahl fiel unterschiedlich aus: Besonders bei den Wählern der AfD und der BSW wurde häufig „Wahlentscheidung erfolgte aus Enttäuschung angegeben: 44% der AfD-Wähler gaben diesen Grund an (Überzeugung wurde mit 51 Prozent angegeben), beim BSW gaben sogar 46 Prozent der Wähler Enttäuschung als Grund an (ebenfalls 51 Prozent Überzeugung).

Am überzeugtesten von der gewählten Partei scheinen die Grünenwähler gewesen zu sein, hier gaben 85 Prozent an, dass sie die Partei aus Überzeugung gewählt haben (Enttäuschung 12 Prozent). Auf Platz zwei landet die SPD, bei denen in 76 Prozent der Fälle Überzeugung die Motivation war (Enttäuschung in 21 Prozent der Fälle).

Gefragt wird auch nach dem Bildungsstatus der Wähler. Unterschieden wird hier in „Einfache“ und „Hohe“ Bildung. 39 Prozent der Union-Wähler verfügen über eine Einfache Bildung (Hohe Bildung: 26 Prozent). Bei der AfD gaben 20 Prozent an, eine Einfache Bildung zu haben, zehn Prozent eine Hohe.

Bei der SPD ist das Verhältnis 18 zu 13 Prozent (Einfach zu Hoch), bei den Grünen fünf zu 19 Prozent (selbe Reihenfolge).

Auch die wirtschaftliche Situation spielt eine Rolle: Klarer Sieger scheinen hier die Grünen zu sein, wenn es um die finanzielle Situation der Wähler geht – 92 Prozent gaben an, eine gute wirtschaftliche Situation zu haben, acht Prozent eine schlechte. Ähnlich ist es bei der FDP: Hier ist das Verhältnis 91 zu neun Prozent. Es folgt die Union mit 90 zu neun Prozent, die Schlusslichter bilden BSW und AfD-Wähler mit Verhältnissen von 78 zu 21 Prozent (BSW) und 70 zu 29 Prozent (AfD).

Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei den Geschlechtern: Obwohl Männer und Frauen gleich häufig die Union wählen (je 30 Prozent), gibt es bei der AfD einen Unterschied: 19 Prozent der Männer entschieden sich für die Partei, bei den Frauen sind es ganze sieben Prozent weniger.

Im Osten Deutschlands war darüber hinaus ein anderes Bild zu sehen als im Westen: Die Union bekam hier nur 19,9 Prozent der Stimmen, die AfD hingegen 29 Prozent. Zum Vergleich: Im Westen bekam die Union 32,3 Prozent der Stimmen, die AfD nur 13,5 Prozent.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wart Ihr gestern wählen oder bevorzugt Ihr Briefwahl?
  • Habt Ihr die Ergebnisse verfolgt?
  • Überraschen Euch die Resultate? Wie erklärt Ihr Euch die starken Unterschiede im Wahlverhalten? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ich habe die Ergebnisse mit Spannung verfolgt, weil ... 66%
Mich interessieren die Ergebnisse nicht so, denn ... 23%
Ich stehe anders dazu und zwar ... 11%
Europa, Senioren, Zukunft, Alter, Deutschland, Jugendliche, Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Geschlecht, Herkunft, Osten, SPD, Union, Vermögen, Volt, Westen, Europawahl, Unterscheidung, Wahlergebnisse, AfD, Briefwahl, BSW, Wahlbeteiligung, Wahlergebnis, Meinung des Tages
Wie sollen wir in Deutschland mit Islamkritik umgehen?

Nach dem Attentat auf den 59-jährigen Islamkritiker und Journalisten Michael Stürzenberger in Mannheim schwebt ein Polizeibeamter in Lebensgefahr. Es wurden mehrere Personen von dem 25-jährigen afghanischen Einwanderer verletzt. Ein Islamist, der sich selbst "Imam Meta" nennt, sagte in einem Video auf TikTok:

Leute, endlich gute Nachricht: Dieser Stürzenberger wurde abgestochen. Inshallah bekommt der Junge, der ihn abgestochen hat, die höchste Stufe im Paradies. Ich schwöre bei Allah, ich schicke dir Geld, mein Freund. Ich schicke dir Geld. Ich schicke dir Essen, ich trinke, ich schicke dir alles ist, inshallah passiert das mit Ex-Muslimen (…). Inshallah, jeder Islam-Kritiker. Jeder, der Islam kritisiert.

Offensichtlich wird also jeder Ex-Muslim wie jeder Islamkritiker mit dem Tod bedroht, sowie Attentate gegen diese schöngeredet.

Islamkritiker leben gefährlich

2015 kam es in Frankreich zu mehreren Terroranschlägen, darunter auf die Zeitschrift "Charlie Hebdo", bei dem 11 Personen getötet wurden. Bei der Flucht wurde ein weiterer Polizist getötet, bei einer Geiselnahme am Folgetag vier zusätzliche Menschen. Der Auslöser waren Karikaturen des Propheten Mohammeds, dessen Beleidigung nicht geduldet werden dürfe. Gegen die Satirezeitschrift kommt es ständig zu Drohungen und Anschlägen.

Auch Einzelpersonen wie die Islamkritiker Hamed Abdel-Samad und Sabatina James müssen ihr Leben unter ständigem Polizeischutz fristen. 2004 wurde der Islamkritiker Theo van Gogh (der Urenkel des Bruders Vincent van Goghs) durch einen Islamisten ermordet. Aufrufe zum Mord gegen Islamkritiker gibt es ständig, dass diese vollzogen werden leider auch. Deshalb muss hier klar damit umgegangen werden, nur ist die Frage: Wie?

Sollen wir die Islamkritik weiterhin dulden und Satire, wie auch Kunstfreiheit bestehen lassen? Sollten besonders sensible Inhalte reguliert werden? Oder sollte man die Gefühle der Muslime insoweit achten und keine Islamkritik mehr zulassen?

Was meint ihr dazu? Wie sollen wir künftig mit Islamkritik umgehen?
Islamkritik sollte stattfinden, das GGB steht über allem, weil... 86%
Andere: 10%
Islamkritik muss verboten werden, weil... 3%
Islamkritik sollte nicht verboten, aber reguliert werden, weil... 0%
Religion, Islam, Geschichte, Gewalt, Gesellschaft, Islamismus, Koran, Kritik, Mörder, Mord, Muslime, Terrorismus, AfD, Attentat, Islamischer Staat, charlie hebdo
Meinung des Tages: In Frankreich gibt es Neuwahlen – in Deutschland werden sie zum Teil auch gefordert. Was wäre nun das richtige Vorgehen?

Frankreichs Präsident Macron hat das schwache Ergebnis seiner Partei bei der Europawahl gesehen und will nun reagieren. Das Parlament soll aufgelöst und noch im Juni neu gewählt werden. Ähnliche Forderungen werden auch in Deutschland laut – doch was sollte nun wirklich geschehen?

Die Lage in Frankreich

Noch am 30. Juni soll die Volksvertretung in Frankreich neu gewählt werden, so Macron. Seine proeuropäisch ausgerichtete Partei kam laut ersten Hochrechnungen auf 15,2 Prozent. Anders sieht es mit dem rechtsnationalen Rassemblement National aus: Diese gingen mit 31,5 bis 32,4 Prozent der Stimmen deutlich in Führung. Bei einer Neuwahl kann Macron nicht mehr kandidieren – es stellt sich nun also die Frage, welchen Kandidaten sein Mitte-Lager ins Rennen schicken wird gegen die Vertreterin der rechtsnationalen Partei, die wohl namentlich vielen bekannt sein wird: Le Pen.

Forderung nach Neuwahlen auch in Deutschland

Es überrascht sicherlich wenig, dass die Rufe nach Neuwahlen vor allem von Unionsleuten kommen – mitunter einer der lautesten davon dürfte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sein.

Als Begründung nutzt er mitunter die Wahlergebnisse – in der Europawahl hat die SPD 13,9 Prozent erlangt, das gilt als schlechtestes Ergebnis seit dem ersten Antritt unter diesem Namen im Jahr 1891. Für Söder ist klar: „Die Ampel ist de facto von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt worden“. Er fordert einen Neustart im Sinne von Neuwahlen, da die Ampelregierung von der Bevölkerung offenbar kein Vertrauen mehr zugesprochen bekäme.

Was für Neuwahlen in Deutschland geschehen müsste

Zuerst müsste der Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Die Ampel müsste dann gegen ihn stimmen. Infolge dessen könnte der Kanzler dann den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag ganz aufzulösen. Vorgezogene Neuwahlen gibt es in Deutschland nur in Ausnahmefällen – einigen ist vielleicht noch bekannt, dass Gerhard Schröder 2005 nach der Niederlage der SPD bei den Landtagswahlen in NRW so handelte.

Doch die Bundesregierung weist die Forderungen nach Neuwahlen entschieden zurück. Der Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte am Montag in Berlin, dass geplant sei, den Wahltermin im Herbst des nächsten Jahres regulär stattfinden zu lassen. Die Ampel-Koalition sei ein Vier-Jahres-Projekt, am Ende würde abgerechnet werden. Nach der Periode, so Hebestreit, habe der Wähler wieder das Wort.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Vorgehen in Frankreich?
  • Wie schätzt Ihr den Ausgang der vorgezogenen Neuwahlen in Frankreich ein?
  • Wie steht Ihr zur Forderung nach Neuwahlen auch in Deutschland?
  • Was müsste die Ampel - besonders die SPD - aufgrund der schlechten Wahlergebnisse im Bestfall machen?
  • Was würden vorgezogenen Neuwahlen für Deutschland Eurer Meinung nach bedeuten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/europawahl-2024-ergebnisse-deutschland-europa-100.html
https://www.rnd.de/politik/analyse-zur-europawahl-2024-themen-waehlerwanderung-und-waehlergruppen-in-grafiken-JHWZCFCKJ5CXPLJ6PCQMVPRJ4I.html
https://www.spiegel.de/ausland/frankreich-emmanuel-macron-loest-parlament-auf-und-kuendigt-neuwahlen-an-a-877e64d5-bd6c-49cf-8dff-241a957b4c78
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wahlen/europawahl/reaktionen-europawahl-forderungen-neuwahlen-bundesregierung-100.html
https://www.wiwo.de/politik/europa/europawahl-2024-markus-soeder-fordert-neuwahlen-olaf-scholz-ist-ein-koenig-ohne-land/29835826.html
https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/macron-neuwahlen-frankreich-100.html

Bild zum Beitrag
Ich denke, der Wahltermin sollte bleiben, denn ... 65%
Ich finde, die Wahlen sollten vorgezogen werden, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 7%
Zukunft, Berlin, Deutschland, Regierung, Frankreich, Ampel, Bundestag, CDU, Die Grünen, FDP, Partei, SPD, Wahlen, Europawahl, AfD, Neuwahlen, Parlament, Wahlergebnis, Söder, Le Pen, Rechtsruck, Macron, Olaf Scholz, Markus Söder, Ampelkoalition, Meinung des Tages, Europawahl 2024

Meistgelesene Fragen zum Thema AfD