Meinung des Tages: Scholz will Mindestlohn auf 15 Euro anheben – haltet Ihr das für sinnvoll?

Eigentlich sollte der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Jetzt allerdings spricht Scholz sich für eine verhältnismäßig massive Anhebung aus. Nämlich erst auf 14 und dann auf 15 Euro. Doch für diese Forderung erntet er auch viel Kritik – zurecht?

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mindestlohnkommission

Die Positionen der beiden erstgenannten Instanzen lassen sich erahnen – sie sind nicht immer einer Meinung. Vor der letzten Empfehlung bezüglich des Mindestlohns gab es bereits ein Zerwürfnis. Die Gewerkschaftsvertreter forderten eine Anhebung auf 13,50 Euro, wohingegen die Arbeitgeber sich gegen eine Erhöhung aussprachen und letztlich zumindest auf einen Anstieg gemäß der Tariflöhne beharrten. Die Kommissionsvorsitzende votierte für diesen Vorschlag der Arbeitgeberseite und gab damit den entscheidenden Ausschlag. 

Im Herbst 2022 hatte Olaf Scholz ohne Einbeziehung der Mindestlohnkommission den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Er sprach von einer einmaligen Aktion – unter anderem deshalb wird er nun stark kritisiert.

Meinungen aus der Politik

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann erklärte, Scholz würde „den nächsten Wortbruch“ vorbereiten. Connemann, die auch Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist, findet, dass Scholz sich „an die Spitze des politischen Überbietungswettbewerbs“ setzte.

Gegen einen politischen Eingriff in die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sprachen sich außerdem die Liberalen (FDP) aus.

Zustimmung hingegen gibt es von Seiten der Grünen, Linken und auch von der Gewerkschaft Ver.di. Katrin Göring-Eckardt fordert: Eine Erhöhung auf 14 Euro sei noch dieses Jahr nötig, sodass alle mit ihrem Einkommen auskommen können. Nächstes Jahr soll ihrer Auffassung nach dann der Lohn auf 15 Euro angehoben werden.

Der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zum Mindestlohn anderer Länder

Mit der von Scholz geforderten Anhebung wäre Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten ein Spitzenreiter.

Zum Vergleich: In Bulgarien haben etwa Arbeiter auf einer Baustelle einen Mindestanspruch von 2,85 Euro in der Stunde.
In Ungarn wird der Lohn in Forint bezahlt. Umgerechnet handelt es sich um mindestens 4,02 Euro.
Auch Portugal und Spanien liegen mit 4,85, bzw. 6,87 Euro weit unter den Mindestlohn, den es bereits aktuell in Deutschland gibt.
Einen deutlichen Ansprung gibt es, wenn man nach Frankreich blickt: Die Lohnuntergrenze pro Stunde beträgt hier 11,65 Euro.
Belgien kommt nah an den derzeitigen Mindestlohn in Deutschland: Hier verdient man mindestens 12,09 Euro in der Stunde.
Aktuell liegt Deutschland mit 12,41 Euro auf dem zweiten Platz. Übertrumpft wird der Mindestlohn aktuell nur von Luxemburg, wo Arbeitnehmer mindestens 14,86 Euro die Stunde verdienen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Politik derart in die Regelung des Mindestlohns eingreifen?
  • Wären 15 Euro pro Stunde angemessen oder doch eher zu viel, bzw. zu wenig
  • Was für Folgen könnte es für Deutschland haben, wenn das Land in Sachen Mindestlohn zum Spitzenreiter wird?
  • Könnte dies ein wichtiger Schritt sein, um etwa dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?
  • Welche Konsequenzen seht Ihr auch für die Arbeitgeber, würde eine solche Forderung umgesetzt werden? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-olaf-scholz-fordert-anhebung-auf-15-euro-a-1e25c3a4-b5e4-4c0f-9a19-37f52954ed9d
https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutlicher-reallohnverlust-dgb-gibt-protest-gegen-mindestlohn-empfehlung-zu-protokoll-a-dc6edbed-f603-4267-a9f3-3708c23c45ae
https://www.stern.de/politik/deutschland/mindestlohn-im-europa-vergleich-nach-scholz--forderung-von-15-euro_34710564-34710124.html

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Ich fände 15 Euro Mindestlohn gut, weil ... 50%
Ich fände 15 Euro Mindestlohn schlecht, denn ... 32%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 17%
Arbeit, Beruf, Finanzen, Inflation, Steuern, Miete, Job, Geld, Gehalt, Wirtschaft, Lebensmittel, Deutschland, Politik, Alltag, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Armut, Einkommen, Die Grünen, Mindestlohn, SPD, Union, ver.di, Währung, Wohlstand, Inflationsrate, Bürgergeld, Olaf Scholz, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 70%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 24%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Islamistische Demos in Hamburg - wie kann und soll der Rechtsstaat auf derartige Tendenzen reagieren?

Vor wenigen Wochen erst sorgte eine Demonstration von Islamisten in Hamburg für Aufregung. Auch an diesem Wochenende gingen in der Hansestadt wieder zahlreiche Menschen auf die Straße. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie sich der Staat gegen derartige Bestrebungen zur Wehr setzen kann...

Islamistische Demonstrationen in Hamburg

Ca. 2.300 - zumeist männliche - Demonstranten sind am vergangenen Wochenende dem erneuten Aufruf der islamistischen Gruppierung "Muslim Interaktiv" gefolgt und haben an einer Großdemonstration in Hamburg teilgenommen. Unter großer Polizeipräsenz versammelten sich die Teilnehmer in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Als Reaktion auf eine Demo vor wenigen Wochen galten für die Protestierenden dieses Mal strenge Auflagen: Die Kundgebung durfte ausschließlich stationär und nicht als Demonstrationszug stattfinden. Zudem war es - wie bereits Ende April - verboten, zu Hass und Gewalt aufzurufen, das Existenzrecht Israels zu leugnen oder israelische Flaggen zu verbrennen. In Kontrast zur ersten Demo sollte es zwischen den Teilnehmern zudem keine Geschlechtertrennung geben.

Als gewichtigster Einschnitt dürfte allerdings das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Schrift oder Bild zu fordern, gewertet werden. Bei den Demos vom 27. April trugen zahlreiche Teilnehmer Plakete mit Schriftzügen wie "Kalifat ist die Lösung" oder "Deutschland = Wertediktatur", was in ganz Deutschland und parteiübergreifend für großes Entsetzen gesorgt hat.

Die Demonstration am Wochenende verlief weitgehend friedlich. Die Organisatoren rieten den Teilnehmern, sich nicht mit Vertretern der Presse zu unterhalten. Auf jeglichen mitgebrachten Plakaten waren dieses Mal Schriftzüge wie "Censored" oder "Verboten" zu lesen.

Die Reaktion der Innenministerin

Unmittelbar nach der ersten Demo Ende April forderten zahlreiche Politiker das Verbot einer weiteren Kundgebung sowie das Verbot der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung "Muslim Interaktiv". Diese ist vor allem auf Social-Media aktiv und erreicht mit ihren Inhalten via Tik Tok, Instagram und Facebook eine große Menge an zumeist jungen Menschen.

Innenministerin Nancy Faeser drohte mit allen Mitteln des Rechsstaats und verwies darauf, dass Menschen, die "lieber in einem Kalifat und damit in der Steinzeit leben [wollen], [...] gegen alles [verstoßen], wofür Deutschland steht." Weiter erwähnte sie, dass wir "unsere Verfassung mit den Mitteln unserer Verfassung" gegen derartige Forderungen und Strömungen vehement verteidigen würden.

Die Suche nach dem adäquaten Umgang

Justizminister Marco Buschmann erachtet die Forderungen nach einem Kalifat in Deutschland zwar als absurd, sieht darin jedoch nicht zwingend einen Fall für die Justiz. Laut Bundesverfassungsgericht muss eine absurde Meinung / Äußerung, die dem Grundgesetz sogar widerspricht, im Sinne des geistigen Meinungskampfes ertragen werden, sofern keine konkreten Anstalten zur Beseitigung der bestehenden Ordnung und Rechtsgüter vorliegen.

Ein Verbot von "Muslim Interaktiv" sei zudem nur zu bewerkstelligen, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzung vollends erfüllt sind. Der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß forderte ein schärferes Vorgehen gegen vergleichbare Gruppierungen und warf der Ampel-Regierung vor, den radikalen Islam tendenziell eher zu verharmlosen. Laut FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle müssten insbesondere Ausländer, deren Aufenthalt die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde, konsequent ausgewiesen werden.

Eventuelle Abschiebungen täuschen allerdings über die Tatsache hinweg, dass ein Gros der Teilnehmer oder Redner wie der Lehramtsstudent Raheem Boateng deutsche Staatsbürger sind und demzufolge nicht ausgewiesen werden können. Vor allem die Gefahr von Social-Media für junge Muslime in Deutschland werde seitens der Politik darüber hinaus weiterhin nicht ernst genug genommen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie sollte sich der Rechtsstaat gegen derartige Tendenzen zur Wehr setzen?
  • Wie erklärt Ihr Euch die Anfälligkeit mancher Deutscher mit Migrationshintergrund für derartige Strömungen?
  • Welche (Bildungs-)politischen Maßnahmen wünscht Ihr Euch, damit junge Muslime vor radikalen Positionen wie diesen geschützt werden?
  • Welche Reaktion der Abgrenzung / Kritik wünscht Ihr Euch von gemäßigten Muslimen in Deutschland?
  • Würdet Ihr die Forderung nach einem Kalifat bereits als konkrete Gefahr für die bestehende Ordnung werten?
  • Sollten religiöse Inhalte in Apps wie Tik Tok / Instagram komplett ausgeblendet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/islamisten-hamburg-demo-102.html

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islamisten-demo-in-hamburg-hunderte-teilnehmer-a-538f2507-314e-48e0-be75-2a93fb631b7e

https://www.sueddeutsche.de/politik/hamburg-demo-kalifat-islamisten-muslim-interaktiv-faeser-1.6705485

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/islamismus-tiktok-verfassungsschutz-radikalisierung-muslime-100.html

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Meinung des Tages: Nach Demonstrationen in Schweden: Sollte Israel mit Blick auf die aktuelle Lage in Gaza beim ESC teilnehmen dürfen?

Trotz massiven Protesten und Demonstrationen im Vorfeld wird Eden Golan beim kommenden Eurovision Song Contest für Israel antreten. Zur Teilnahme Israels gibt es verschiedene Meinungen. Viele Stimmen fordern beispielsweise, dass Israel vom ESC ausgeschlossen werden sollte...

Der israelische ESC-Beitrag

Unter massiven Buhrufen sowie frenetischem Applaus innerhalb des Publikums konnte sich die israelische Sängerin Eden Golan im Halbfinale des Eurovision Song Contests (ESC) am Donnerstag durchsetzen. Ihre gefühlvolle Ballade mit dem Titel "Hurricane" trug sie in einem weißen Kleid vor, das optisch an Bandagen erinnert. Neben Golan qualifizierten sich neun weitere Acts für das am kommende Wochenende anstehende ESC-Finale im schwedischen Malmö, das unter dem Motto "United By Music" stehen wird. Experten schätzen, dass die junge Sängerin auf eine Top-10-Platzierung hoffen kann.

Angesichts des Kriegs im Gazastreifen allerdings war die Teilnahme Israels im Vorfeld stark kritisiert worden. Die ursprünglichen Songtitel "October Rain" und "Dance Forever" musste die Künstlerin angesichts des Bezugs zum Krieg in Gaza und der politischen Neutralität des ESC abändern.

Mehrere Demonstrationen in Schweden

Als Reaktion auf die ESC-Teilnahme Israels kam es in der südschwedischen Stadt gleich zu mehreren Demonstrationen. An den Demonstrationen mit dem Motto "Schließt Israel von der Eurovision aus" nahmen den Behörden zufolge zwischen 10.000 und 12.000 Menschen teil. Die Klimaaktivistin Greta Thunberg, die sich jüngst mehrfach für die palästinensische Seite stark gemacht hatte, war ebenfalls unter den Teilnehmern.

Die Demonstranten kritisierten das israelische Vorgehen im Gazastreifen und verurteilten die militärischen Handlungen Israels in der Region als "Genozid". Zudem richtete sich die Kritik an die Europäische Rundfunkunion EBU, die Russland als Reaktion auf den Überfall auf die Ukraine vom ESC ausgeschlossen hatte. Einige ESC-Fans zeigten sich mehr als enttäuscht; so sagte eine Demonstratin, dass sie den aktuellen ESC nicht genießen könne, wenn währenddessen täglich Kinder im Gazastreifen sterben würden.

Neben den genannten Demonstrationen gab es zudem eine Pro-Israel-Demonstration. Obgleich die Demonstrationen allesamt friedlich verliefen, wurden die Sicherheitsmaßnahmen seitens der Polizei in Malmö massiv verstärkt.

Reaktionen auf die israelische Teilnahme

Während Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu die Proteste als "schreckliche Welle des Antisemitismus" bezeichnete, äußerte die israelische Sängerin Golan Verständnis für die Demonstraten. Darüber hinaus ist sie der Meinung, dass eine Veranstaltung wie der ESC gar nicht unpolitisch sein könne, was alleine der Ausschluss Russlands oder das Verbot palästinensischer Flaggen mehr als deutlich bewiesen hätten.

Die vermeintliche Neutralität der Veranstaltung wurde ferner bereits im ersten Halbfinale am Dienstag strapaziert: Hier trug der schwedische Sänger Eric Saade ein Palästinensertuch am Arm, was Kritik seitens des schwedischen Fernsehsenders SVT nach sich zog. Auch der Norweger Magnus Bomark, der mit seiner Band Gate für Norwegen antritt, befürwortete die Demonstrationen der Meschen und forderte lautstark einen dauerhaften Waffenstillstadt im Gazastreifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte Israel mit Blick auf die aktuelle Lage im Gaza am ESC teilnehmen dürfen?
  • Inwieweit kann eine internationale Veranstaltung dieser Größe unpolitisch sein?
  • Sollte Israel den kommenden ESC ausrichten, sofern sie gewinnen?
  • Unter welchen moralischen / politischen Gesichtspunkten sollten Staaten bei derartigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden?
  • Sind kulturelle Veranstaltungen gerade in Krisen- und Kriegszeiten wichtig, um andere Seiten von Konfliktparteien der Öffentlichkeit zu zeigen?
  • Sollten internationale Großveranstaltungen wie diese in Kriegszeiten ggf. komplett pausieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Das Thema polarisiert derzeit viele von uns. Kritische und sachliche Beiträge sind im Sinne einer gesunden Diskussionskultur ausdrücklich erlaubt und von uns erwünscht. Bitte achtet darauf, diese Spielregeln sowie unsere Richtlinien einzuhalten. Klar antisemitische Äußerungen jedoch werden von uns konsequent entfernt.

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/panorama/esc-israel-eden-golan-malmoe-greta-thunberg-proteste-1.7105243

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/demonstrationen-schweden-esc-israel-102.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-05/schweden-israel-eurovision-song-contest-proteste

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/eurovision-song-contest/schweden-beim-esc-eric-saade-provoziert-mit-palaestinensertuch-19705957.html

Ja, Israel sollte beim ESC teilnehmen dürfen, da... 53%
Nein, Israel sollte nicht teilnehmen dürfen, weil... 42%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 6%
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Meinung des Tages: Brauchen wir im Sinne des Tierwohls ein Feuerwerksverbot an Silvester?

Obgleich ausgiebige Neujahrsfeierlichkeiten, anschließende Katerstimmung sowie die obligatorischen Böller und Feuerwerkskörper Mitte des Jahres für uns noch weit weg scheinen, wird höchstwahrscheinlich auch in diesem Jahr vielerorts wieder über die Sinnhaftigkeit von Böllern und Feuerwerkskörpern an Silvester diskutiert werden.

Dass das Silvesterfeuerwerk für den Menschen häufig negative Folgen haben kann, spüren insbesondere Notfallsanitäter und Ärzte Jahr für Jahr. Doch betroffen ist vor allem die Welt der Wild- und Haustiere, für die das laute Silvesterspektakel häufig mit Stress, traumatischen Erlebnissen und anderen Gefahren verbunden ist...

Verunsicherung und Stress durch Silvesterböller

Inzwischen leiden immer mehr Hunde, Katzen oder Wildtiere, wenn wir an Silvester ausgiebig feiern und unser alljährliches Silvesterfeuerwerk abbrennen. Tiere haben i.d.R. Probleme damit, Feuerwerksgeräusche einzuordnen, da diese häufig sehr laut und unvorhersehbar daherkommen. Bereits eine Silvesterrakete oder ein Böller kann ausreichen, um ein (Haus-)Tier massiv zu verängstigen und zum Fluchtverhalten zu animieren. Vor allem Hunde, die über ein sehr sensibles Gehör verfügen, werden durch Feuerwerkskörper vielfach in panische Angst versetzt.

Wildtiere, die durch den lauten Knall eines Böllers aufgeschreckt werden, können fluchtartig über Straßen oder Autobahnen flüchten und somit Unfälle produzieren. Weiterhin zerrt das Fluchtverhalten bei Wildtieren an deren Energiereserven, die sie im Winter vor allem fürs Überleben brauchen. Für Vögel in der Brutzeit bringt das Feuerwerk ebenfalls eine Vielzahl an negativen Begleiterscheinungen mit sich: Störche und Reiher könnten aus dem Nest stürzen. In letzter Konsequenz ist es sogar möglich, dass das Migrationsverhalten von Vögeln angesichts des Lärms nachhaltig gestört oder verändert wird.

Umweltverschmutzung betrifft auch die Tierwelt

Die insbesondere in größeren Städten häufig ausschweifende Böllerei belastet Tiere hinsichtlich der Geräuschentwicklung allerdings nicht nur direkt, sondern mit Blick auf die Umwelt(-verschmutzung) mehr oder weniger indirekt. Laut Umweltbundesamt steigen die Feinstaubwerte in der Silvesternacht in vielen Städten auf die höchsten Werte des gesamten Jahres: Hier können teilweise Spitzenwerte von bis zu 900 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht werden; der vorgeschriebene Grenzwert liegt bei 50. Die durch die Explosion freigesetzten Metallverbindungen können von Mensch und Tier eingeatmet werden und gesundheitsgefährdende Folgen nach sich ziehen.

Durchaus gravierend sind darüber hinaus die Auswirkungen für Böden, Wasser und Flüsse, da sich hier Schwermetalle absetzen können, die am Ende des Tages in den Nahrungskreislauf der Tiere gelangen. Zurückbleibender Abfall wie Böller- oder Raketenreste, die selbst viele Tage nach Neujahr noch auf den Straßen und Wegen zu finden sind, werden von vielen Tieren gelegentlich mit Futter verwechselt und versehentlich gefressen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Brauchen wir - mit Blick auf die Tierwelt - ein generelles Böllerverbot an Silvester?
  • Seid Ihr Tierbesitzer und falls ja - was macht Ihr, um Euren Haustieren ein möglichst friedvolles Silvester zu ermöglichen?
  • Welche Maßnahmen könnten zu einer breiteren Akzeptanz eines solchen Verbots ergriffen werden?
  • Wären gesammelte Schutzorte oder -räume für Haustiere an Silvester sinnvoll?
  • Wie könnte ein Verbot konkret aussehen und wie könnte dieses umgesetzt werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Unsere heutige Meinung des Tages erfolgt erneut in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Tierhilfe Fünfseenland e.V. Mit unserem Kooperationspartner haben wir in den letzten Wochen bereits ein paar spannende Fragen rund um das Thema Tierschutz gestellt, so z.B. die Frage nach der moralischen Legitimität von Tierversuchen oder die Frage nach einem Verbot von privaten Hobbyzuchten. Habt Ihr vielleicht eine Meinung zu diesen Themen? Dann seht auch dort gerne einmal vorbei! 🐱🐶

Quellen:

https://www.tierhilfe-fuenfseenland.com/2023/12/13/10-besten-tipps-fuer-haustiere-mit-silvesterangst/

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gefahr-silvester-feuerwerk-fuer-tiere-und-umwelt-100.html

https://www.wwf.at/artikel/silvester-wieso-feuerwerke-so-schaedlich-fuer-tiere-und-natur-sind/

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/feuerwerk-wie-gross-der-schaden-fuer-die-umwelt-wirklich-ist-100.html

Ja, Böller sollten im Sinne des Tierwohls verboten werden, weil.. 52%
Nein, ich halte ein Böllerverbot für falsch, da... 40%
Andere Meinung und zwar... 9%
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