Wie oft pro Jahr bezahlt die Krankenkasse eine Abtreibung bei derselben Frau (ACHTUNG: Das ist eine rein theoretische Frage!)?

4 Antworten

Das kommt drauf an, ob z.B. medzinische oder kriminologische Gründe vorliegen oder die Frau bedürftig ist (also es wirklich nicht selbst zahlen kann) etc. etc.

Doch weil es in den Tags steht: Abtreibung ist kein Ersatz für Verhütung für die meisten Frauen. Das geht mit Schmerzen und Unwohlsein einher, das man eigentlich nicht haben möchte. Dass eine Vielzahl von Frauen das als Alternative zur Verhütung sieht und aktiv so nutzt ist immer so eine Horrorgeschichte... aber nicht realistisch.


orangade 
Fragesteller
 13.05.2024, 18:20

Sind 3 von der KK bezahlte Abtreibungen im selben Jahr tatsächlich realistisch?

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Die GKV zahlt nur Schwangerschaftsabbrüche mit (medizinischer oder kriminologischer) Indikation.

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.383 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei ihrer Krankenkasse stellen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

orangade 
Fragesteller
 13.05.2024, 22:24
Alles Gute für dich!

Danke, aber es ging hier nicht um mich. Ich bin nicht schwanger und kenne auch keine schwangeren Personen.

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isebise50  13.05.2024, 22:27
@orangade

Vielleicht sind in Zeiten von Kurznachrichten und mit Emojis und Abkürzungen gespickten Texten klassische Grußformeln in Vergessenheit geraten, aber ich schließe ausnahmslos jeden meiner Beiträge so ab - ob jemand nun männlich, weiblich, schwanger, betroffen oder sonst was ist.

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Zunächst zahlt nicht die Krankenkasse sondern das Bundesland. Soviel vorweg, die Krankenkassen rechnen nämlich mit den jeweiligen Sozialministerien ab.

Und die Krankenkasse stellt bei Bedürftigkeit den Schein so oft aus, wie eine Frau ihn benötigt. Wenn eine meint, nie verhüten zu müssen, häufig GV hat und dann empfängt, dann bekommt sie den Schein.

6x war bei uns der häufigste Fall/ eine Dame in einem Jahr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

orangade 
Fragesteller
 13.05.2024, 20:13
6x war bei uns der häufigste Fall/ eine Dame in einem Jahr.

Wow...

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vanOoijen  14.05.2024, 08:16

Der sollte man vielleicht die Sterilisation nahelegen.

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Mehr als einmal wäre wahnsinn. Aber denke es gibt da keine Obergrenze aber man muss bedenken das jede Krankenkasse entscheiden kann was sie zahlt und was nicht.


sassenach4u  13.05.2024, 19:49

Nein, wenn die finanzielle Lage so ist, stellt die Krankenkasse den Schein aus, bekommt das Geld vom Sozialministerium zurück. Da gibt es keine Entscheidungsmöglichkeit sondern klare Vorgaben.

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