Lesen, lesen, lesen:

Klicken: Wie funktioniert PayPal?

Klicken: PayPal-Nutzungsbedingungen

Klicken: PayPal-Gebühren

Klicken: PayPal-Verkäuferschutz

Klicken: PayPal-Käuferschutzrichtlinie

Klicken: PayPal-Was muss ich beim Versandnachweis beachten?

Klicken: Wie erhalte ich Geld aus meinem PayPal-Konto?

Klicken: Wie kann ich Geld auf mein PayPal-Konto einzahlen?

Andernfalls tauchst Du hier nämlich ganz schnell wieder auf, weil entweder Dein Geld weg ist oder Dein Account gesperrt wurde.

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Bevor noch mehr gleichartige Fragen kommen:

https://klexikon.zum.de/wiki/Wilhelm_Tell

https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Tell

https://www.uri.swiss/de/erleben/uri-1291-traditionell-modern/mythos-tell/wer-ist-wilhelm-tell/

https://houseofswitzerland.org/de/swissstories/geschichte/wilhelm-tell-weltbekanntes-schweizer-symbol-fuer-freiheit

Hat die Generation TikTok nie googeln oder gar recherchieren gelernt?

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Folgen?

Wenn das Deine Frage ist:

Darüber wird ein Gericht entscheiden, und sowas ist eigentlich auch allgemein bekannt.

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Setz Dich bitte mit eBay in Verbindung, hier sind die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:

Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen

Klicken: eBay-Impressum

Und sei darauf vorbereitet, dass eBay mit Sicherheit einen Datenabgleich per Ausweisscan zwecks Personen- und Altersverifizierung vornehmen wird.

Klicken: Identität bestätigen

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Das ist legal und Du musst auch nicht angeben, dass Du die Artikel über Temu beziehst.

Dir muss aber klar sein, daß Du als Erstinverkehrbringer die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten musst und Du für alles haftest, Temu ist das raus.

Aber als Gewerbetreibender weißt Du das ja.

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Ruf am Montag den PayPal-Kundenservice an, die helfen Dir gerne.

Und rechne mit einem Ausweisscan zur Altersverifizierung, sollte ja kein Problem darstellen.

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Natürlich musst Du ein Gewerbe anmelden, da Du nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.

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Ruf bitte am Montag beim PayPal-Kundenservice an; die haben sehr freundliche Mitarbeiter, die Dir gerne helfen:

0800 - 7234500 oder 069 - 945189832/ Mo.- Sa. 9:00 bis 19:30 Uhr

Und sei darauf vorbereitet, dass PayPal mit Sicherheit einen Datenabgleich per Ausweisscan zwecks Personen- und Altersverifizierung vornehmen wird.

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Es gibt kein "Kleingewerbe", sondern nur das Gewerbe, und das hättest Du längst anmelden müssen.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Und ich würd's nicht weiter drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten... 😉

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

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Man kann innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen und einen nicht erhaltenen oder einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden:

Klicken: Käuferschutzfall eröffnen

Das geht ausschließlich bei Zahlung per PayPal Waren & Dienstleistungen, nicht aber bei Zahlung per PayPal Family & Friends.

Wenn der Verkäufer dann keinen Versand- und Zustellnachweis hat, bekommt der Käufer in der Regel das Geld von PayPal zurück.

Und bei einer Meldung wegen eines abweichenden Artikels möchte PayPal meist ein Gutachten (das der Käufer bezahlen darf), bevor irgendwas erstattet wird.

Aber alleine PayPal entscheidet darüber, niemand sonst und die Entscheidung hat auch keinerlei Rechtskraft.

Ach ja, Du solltest natürlich volljährig sein, und zwar auch schon, als Du den PayPal-Account erstellt hast, sonst geht der Schuss nämlich nach hinten los.

 

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Es kann sein, dass der Baumarkt Anzeige erstattet, lass Dich einfach überraschen.

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