Wenn Du noch ein Gewerbe angemeldet hast, dann kannst und darfst Du die Gewährleistung nicht ausschließen.

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In Deutschland gibt es keine Sippenhaftung und Eltern haften auch nicht für ihre Kinder, auch wenn dieser Blödsinn auf jedem Baustellenschild steht.

Du bist ab 7 deliktsfähig, also zahlst Du das selbst, sobald Du Dein eigenes Geld verdienst.

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Kleinanzeige kenne ich leider keine Email oder Rufnummer.

Die brauchst Du auch nicht.

Das Geld hat nämlich nicht Kleinanzeigen (seit über einem Jahr übrigens ganz ohne eBay...), sondern deren Zahlungsdiensteister OPP.

Nimm Kontakt zu OPP auf und lass Dir helfen:

Klicken: Kleinanzeigen - Online Payment Platform

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Meine Schwester hat bestätigt, dass sie das Zeitungsabo abschließt. Für 2 Jahre.

Himmel, warum macht man sowas?!?

Wie auch immer, alleine dadurch kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande.

Frage: muss sie das jetzt bezahlen?

Nein.

Oder kann man solche Rechnungen und kommende Inkasso Drohungen einfach ignorieren?

Ignorieren sollte sie sowas nicht, sondern dem nicht zustandegekommenden Vertrag widersprechen.

Und nimm ihr das Telefon weg.

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Bitteschön, 2 Sekunden mit Google:

Lieferfristen

Soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware im Inland (Deutschland) innerhalb von 3 - 5 Tagen nach Vertragsschluss (bei vereinbarter Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung). Durch Lieferengpässe einzlener Komponenten kann sich die Auslieferung auch verzögern.

Beachten Sie, dass an Sonn- und Feiertagen keine Zustellung erfolgt.

Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir keine abweichenden Vereinbarungen mit Ihnen getroffen haben. Die Lieferzeit bestimmt sich in diesem Fall nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit den Sie bestellt haben.

Quelle: https://hardwarerat.de/versand-und-zahlungsbedingungen

Bin m15

Mama und Papa wissen Bescheid?

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Er fühlt sich natürlich total betrogen, was ja verständlich ist.

Nein, über sowas informiert man sich vorher, was in der heutigen Zeit (außer für die Generation TikTok...) ja nun wirklich ein Kinderspiel ist.

Was kann man machen?

Zahlen.

Ist ja wirklich ein unverschämter Preis

Nein, der ist angemessen.

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Der Führerschein ist eine Abzocke.

Nein.

Die Prüfer lassen einen wegen jedem Scheiß durchfallen.

Unsinn, das liegt am Prüfling, nicht am Prüfer.

Wie steht ihr dazu?

Die Gen Z und der Führerschein

Und Deine übrigen Führerscheinfragen sprechen Bände.

Ach ja, Du bist dazu noch ein ziemlich schlechter Troll:

Ich m 16 trinke gerne meinen eigenen urin. ist das gefährlich?

ist es schlimm wenn man m11 an den Socken des besten Freundes riecht?

mit 11 masturbieren?

Ich bin im Vorstand einer großen Partei

Ich verdiene seit diesem Jahr online 4700Euro monatlich.

Unglaublich...

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ja (BEGRÜNDUNG)

Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet.

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Das geht schon seit längerem nicht mehr.

Du kannst aber auch einfach mal bei Amazon anrufen und nachfragen.

Rechne aber damit, den Ausweis zur Personen- und Altersverifizierung auf Anfrage hochladen, sollte ja kein Problem darstellen:

https://www.amazon.de/gp/help/customer/ces/phone-popup.html

https://www.kundenservice.de/amazon-kundenservice/

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PayPal macht einen Abbuchungsversuch, und wenn der fehlschlägt, dann noch einen einzigen weiteren.

Und wenn der wieder fehlschlägt, dann wird deren Inkassodienst KSP tätig, und das willst Du nicht wirklich.

Kann ja mal passieren, stirbt ja keiner davon.

Nun ja:

PayPal ist (nicht nur) ein Zahlungsdienstleister, sondern eine internationale Bank, und sowas kann Dir auch einen Schufa-Eintrag einbringen, was Folgen für Dein weiteres Leben haben dürfte.

Du kannst auch folgendes machen:

Klicken: Wie kann ich Geld auf mein PayPal-Konto einzahlen?

Außerdem könnte es sein, dass Du jetzt eine Kreditkarte hinzufügen musst, um künftige Zahlungen sicherzustellen.

Du kannst aber auch beim PayPal-Kundenservice anrufen; die haben sehr freundliche Mitarbeiter, die Dir gerne helfen:

0800 - 7234500 oder 069 - 945189832/ Mo.- Sa. 9:00 bis 19:30 Uhr

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Arglistige Täuschung (Kleinanzeigen), was tun?

Hallo zusammen,

Ich habe über Kleinanzeigen eine Kamera gekauft. Diese war relativ günstig und war auch schon über 6 Monate Online. Der Titel der Anzeige war nicht wirklich gut, weshalb ich annahm, dass diese Anzeige bisher nur übersehen wurde. Auf den Fotos und in der knappen Beschreibung war nicht zu erkennen, dass irgendeine Art von Defekt vorliegt.

Trotzdem habe ich in meiner Kontaktaufnahme die Frage gestellt, ob die Kamera technisch einwandfrei funktioniert und ob alles an Zubehör vorhanden sein.

Die Antwort war ebenfalls knapp aber enthielt auch die Antwort: Zubehör vorhanden und technisch okay.

Nach Erhalt der Kamera stellte ich fest, dass dauerhaft ein Fehlercode im Display blinkte. Ich konnte damit Fotos "Schießen" aber bei größerem Zoom, funktionierte der Bildstabilisator nicht mehr. Auf Nachfrage beim Verkäufer teilte er mir mit, dass er einen Brief in das Handbuch gelegt hätte, in dem er auf den defekt hinweist und die Reparatur 300€ kosten würde.

Ich habe die Kamera nun 2 Tage getestet und bin mit dem Ergebnis nicht vollends zufrieden.

Die Kamera möchte ich nicht unbedingt zurückschicken, da ich es mir zutraue, den defekt durch Demontage der Kamera zu beheben. Dafür muss ich noch das Material kaufen, welches für eine Reparatur benötigt wird. Das soll am Ende auch nicht das Problem des Verkäufers sein. Ich möchte ihm aber auch zu verstehen geben, dass sein Vorgehen hier absolut nicht in Ordnung gewesen ist.

  1. Defekt verschweigen
  2. Als technisch okay deklarieren
  3. Im Nachgang (erst auch Nachfrage) darauf aufmerksam machen, dass die Kamera defekt ist und die Reparatur 300€ kostet

Meine Frage: Der Käufer hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, was in diesem Fall sowieso nicht gegriffen hätte aufgrund der Tatsache, dass der Defekt verschwiegen wurde. Bei Bekanntmachung des defektes wäre die beidseitige Willenserklärung vermutlich auch nicht zustande gekommen. Zumindest nicht zu den Konditionen. Wie kann ich dem Verkäufer klar machen, dass er Unrecht getan hat und ich mein Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte. Mein Wunsch wäre hier eine Preisminderung.

Greift hier §437 BGB ?

Danke schon mal für euren Rat.

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Wie kann ich dem Verkäufer klar machen, dass er Unrecht getan hat und ich mein Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte.

Über einen Anwalt, wenn er nicht von sich aus einlenkt.

Wie hast Du bezahlt?

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Wo kann der Brief sein ?

Verlorengegangen, geklaut, man weiß es nicht.

ich verstehe das nicht bewacht die Post nicht die Briefe oder der Zoll wer auch immer...

Nein, wie kommst Du auf sowas?

...irgendwie muss der dieb wenn's einer ist ja an den Brief gekommen sein was ja unmöglich ist außer einer klaut es aus mein Briefkasten

Irrelevant, weg ist weg.

Und für Geld im Umschlag haftest Du selbst.

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