Darf ich Bundeskanzler fotografieren?
Da er bald unsere Stadt besucht.
Danke im Voraus!
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
5 Antworten
...eine Person des öffentlichen Lebens in der Öffentlichkeit von jedem, zu jeder Zeit, fotografiert werden darf.
Ein Bundeskanzler ist eine Person der Zeitgeschichte.
Er hat daher nicht dieselben Rechte am eigenen Bild wie Otto Normalverbraucher.
Es gibt auch Abseits von öffentlichen Terminen, Privates. Z.b Essen mit der Ehefrau etc. Das ist zwar dort, aber kein Bestandteil (mehr) des Öffentlichen Termins. Nicht alles dreht sich um Fäkale Themen, die Privat sind, bei öffentlichen Personen...
Da er eine Person des öffentlichen Lebens ist, sehe ich kein Problem.
Klar, kannst machen
Selbstverständlich. Er steht im öffentlichen Leben. Da ist das Recht auf das eigene Bild eingeschränkt.
Falsch. Er hat genauso ein Anrectt auf Privatsphäre. Wenn er zu Offiziellen Geschichten unterwegs ist, ja. Wenn Privat, dann nein. Zeitgeschichte - das zeigt sich im laufe der Zeit vielleicht, aber in jedem Fall ist er im Amt eine Person des öffentlichen Interesses. Aber nur da, wie gesagt. Privat und Job sindv2 paar Stiefel...!