Meinung des Tages: Scholz will Mindestlohn auf 15 Euro anheben – haltet Ihr das für sinnvoll?

Eigentlich sollte der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Jetzt allerdings spricht Scholz sich für eine verhältnismäßig massive Anhebung aus. Nämlich erst auf 14 und dann auf 15 Euro. Doch für diese Forderung erntet er auch viel Kritik – zurecht?

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mindestlohnkommission

Die Positionen der beiden erstgenannten Instanzen lassen sich erahnen – sie sind nicht immer einer Meinung. Vor der letzten Empfehlung bezüglich des Mindestlohns gab es bereits ein Zerwürfnis. Die Gewerkschaftsvertreter forderten eine Anhebung auf 13,50 Euro, wohingegen die Arbeitgeber sich gegen eine Erhöhung aussprachen und letztlich zumindest auf einen Anstieg gemäß der Tariflöhne beharrten. Die Kommissionsvorsitzende votierte für diesen Vorschlag der Arbeitgeberseite und gab damit den entscheidenden Ausschlag. 

Im Herbst 2022 hatte Olaf Scholz ohne Einbeziehung der Mindestlohnkommission den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Er sprach von einer einmaligen Aktion – unter anderem deshalb wird er nun stark kritisiert.

Meinungen aus der Politik

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann erklärte, Scholz würde „den nächsten Wortbruch“ vorbereiten. Connemann, die auch Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist, findet, dass Scholz sich „an die Spitze des politischen Überbietungswettbewerbs“ setzte.

Gegen einen politischen Eingriff in die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sprachen sich außerdem die Liberalen (FDP) aus.

Zustimmung hingegen gibt es von Seiten der Grünen, Linken und auch von der Gewerkschaft Ver.di. Katrin Göring-Eckardt fordert: Eine Erhöhung auf 14 Euro sei noch dieses Jahr nötig, sodass alle mit ihrem Einkommen auskommen können. Nächstes Jahr soll ihrer Auffassung nach dann der Lohn auf 15 Euro angehoben werden.

Der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zum Mindestlohn anderer Länder

Mit der von Scholz geforderten Anhebung wäre Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten ein Spitzenreiter.

Zum Vergleich: In Bulgarien haben etwa Arbeiter auf einer Baustelle einen Mindestanspruch von 2,85 Euro in der Stunde.
In Ungarn wird der Lohn in Forint bezahlt. Umgerechnet handelt es sich um mindestens 4,02 Euro.
Auch Portugal und Spanien liegen mit 4,85, bzw. 6,87 Euro weit unter den Mindestlohn, den es bereits aktuell in Deutschland gibt.
Einen deutlichen Ansprung gibt es, wenn man nach Frankreich blickt: Die Lohnuntergrenze pro Stunde beträgt hier 11,65 Euro.
Belgien kommt nah an den derzeitigen Mindestlohn in Deutschland: Hier verdient man mindestens 12,09 Euro in der Stunde.
Aktuell liegt Deutschland mit 12,41 Euro auf dem zweiten Platz. Übertrumpft wird der Mindestlohn aktuell nur von Luxemburg, wo Arbeitnehmer mindestens 14,86 Euro die Stunde verdienen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Politik derart in die Regelung des Mindestlohns eingreifen?
  • Wären 15 Euro pro Stunde angemessen oder doch eher zu viel, bzw. zu wenig
  • Was für Folgen könnte es für Deutschland haben, wenn das Land in Sachen Mindestlohn zum Spitzenreiter wird?
  • Könnte dies ein wichtiger Schritt sein, um etwa dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?
  • Welche Konsequenzen seht Ihr auch für die Arbeitgeber, würde eine solche Forderung umgesetzt werden? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-olaf-scholz-fordert-anhebung-auf-15-euro-a-1e25c3a4-b5e4-4c0f-9a19-37f52954ed9d
https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutlicher-reallohnverlust-dgb-gibt-protest-gegen-mindestlohn-empfehlung-zu-protokoll-a-dc6edbed-f603-4267-a9f3-3708c23c45ae
https://www.stern.de/politik/deutschland/mindestlohn-im-europa-vergleich-nach-scholz--forderung-von-15-euro_34710564-34710124.html

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Ich fände 15 Euro Mindestlohn gut, weil ... 51%
Ich fände 15 Euro Mindestlohn schlecht, denn ... 34%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 15%
Arbeit, Beruf, Finanzen, Inflation, Steuern, Miete, Job, Geld, Gehalt, Wirtschaft, Lebensmittel, Deutschland, Politik, Alltag, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Armut, Einkommen, Die Grünen, Mindestlohn, SPD, Union, ver.di, Währung, Wohlstand, Inflationsrate, Bürgergeld, Olaf Scholz, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Nach Messerangriff in Mannheim - wären mögliche Abschiebungen nach Afghanistan politisch umsetzbar?

Die Messerattacke in Mannheim in der vergangenen Woche sorgte bundesweit für Entsetzen. Viele Politiker und Bürger fordern inzwischen wieder direkte Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien. Doch wären diese in der Praxis überhaupt problemlos durchführbar?

Der Fall von Mannheim

Am heutigen Freitag wird an die Opfer der Messerattacke vom vergangenen Freitag erinnert. Hier hatte ein 25-jähriger Afghane, der 2014 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen ist, den islamkritischen Aktivisten Michael Stürzenberger sowie weitere Personen mit einem Messer angegriffen und teils schwer verletzt. Im Zuge des Geschehens wurde zudem ein Polizist attackiert und lebensgefährlich verletzt. Der Beamte Rouven L. verstarb vor wenigen Tagen im Krankenhaus. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird heute auf dem Mannheimer Marktplatz sein, wenn um 11:34 Uhr eine Gedenkminute eingelegt wird.

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Debatte über mögliche Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan erneut entfacht..

Politiker fordern Abschiebungen

Kurz nach der Tat kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann an, das Strafrecht im Falle von Angriffen auf Polizisten und Ehrenamtliche verschärfen zu wollen. Wie sich das Ganze jedoch in der Praxis widerspiegeln würde, ließ er offen.

Angesichts der politischen Brisanz des Falls äußerte sich der Bundeskanzler am gestrigen Tag im Bundestag zu einem weiteren möglichen Vorgehen. Olaf Scholz bekräftigte, dass das Sicherheitsinteresse in solchen Fällen schwerer als das Schutzinteresse des Täters wiegen würde. Konkret bedeutet das: Schwerstkriminelle und Straftäter sollten künftig schneller und konsequenter abgeschoben werden. Selbst, wenn diese aus unsicheren Ländern wie Syrien oder Afghanistan stammen.

Weiterhin bekräftigte er, dass man die Verherrlichung terroristischer Straftaten sowie den Aufruf zu Nachahmertaten nicht länger dulden würde. Der Bundeskanzler kündigte an, die Ausweiseregelungen dergestalt zu verschärfen, so "dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt".

Zeitgleich warnte er allerdings davor, alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen.

Kritik an und Probleme von möglichen Abschiebungen

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel gab der derzeitigen Ampel sowie deren Vorgängerregierungen die Schuld an der Messerattacke. Weidel forderte als Konsequenz sofortige Grenzschließungen und konsequente Abschiebungen.

Ob und inwieweit Abschiebungen von schwerstkriminellen Afghanen oder Syrern in ihre jeweiligen Herkunftsländer möglich sind, ist jedoch umstritten. Nach der Machtübernahme der radikalen Taliban 2021 hatte die Bundesregierung Rückführungen in das Land ausgesetzt. Zwischen den Vertretern beider Staaten bestehen seitdem keine diplomatischen Beziehungen.

Vor allem die Grünen sehen mögliche Abschiebungen skeptisch. Fraktionschefin Britta Haßelmann plädiert dafür, dass diese Täter erst ihre Strafe in Deutschland verbüßen sollten, bevor diese abgeschoben werden. Mit Blick auf Afghanistan sei laut Pro-Asyl eine Abschiebung angesichts der Menschenrechtslage mehr als schwierig.

Weiterhin bezweifelte Haßelmann, ob etwaige Abschiebeabkommen mit den radikalen Taliban zielführend seien, da diese quasi einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Grünen-Parteichef Nouripour warnte zudem vor Zahlungen, die am Ende des Tages in Waffen oder terroristische Netzwerke hierzulande fließen könten.

Diskutiert wurden darüber hinaus Abschiebungen in benachbarte Drittländer. Haßelmann fragte sich hier, für welches Land die Aufnahme von Kriminellen und Terroristen attraktiv sein würde. Sie plädierte weiterhin für eine massive Verschärfung des Waffenrechts sowie einer Stärkung der Sicherheitsbehörden. Olaf Scholz sprach sich zur Gewährleistung der Sicherheit z.B. für bundesweite waffen- und messerfreie Zonen aus.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sind Abschiebeforderungen von Schwerstkriminellen nach Afghanistan oder Syrien Euer Meinung nach in der Praxis umsetzbar?
  • Wären mögliche Abkommen zwischen den Taliban sowie der Bundesregierung politisch ratsam?
  • Sollten Straftäter ihre Strafe vor einer Abschiebung in Deutschland verbüßen oder möglicherweise direkt abgeschoben werden?
  • Was sollte Eurer Meinung nach aus sicherheitspolitischer Sicht passieren, um derartige Szenarien wie in Mannheim künftig besser einzudämmen?
  • Wären - auch mit Blick auf die EM - waffen- und messerfreie Zonen und mehr Kontrollen denk- und umsetzbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-abschiebungen-afghanistan-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mannheim-gedenken-messerattacke-100.html

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/afghanistan-abschiebung-straftaeter-gruene-pro-asyl

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-will-schwerkriminelle-nach-afghanistan-und-syrien-abschieben-a-190c0240-dbe3-44a6-8497-d0c3a6e68357

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Ja, Abschiebungen könnten durchgeführt werden, indem... 74%
Andere Meinung und zwar... 15%
Nein, Abschiebungen wären realitätsfern, weil... 10%
Gefahr, Sicherheit, Deutschland, Politik, Prävention, Gesetz, Terror, Abschiebung, Afghanistan, Asyl, Die Grünen, Extremismus, Flüchtlinge, Internationale Beziehungen, Islamismus, Islamisten, Justiz, Migranten, Migration, Syrien, Taliban, Terrorismus, AfD, Asylanten, Migrationspolitik, Abschiebungen , Olaf Scholz, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

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Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 19%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
Studium, Schule, Sprache, Allgemeinbildung, Bildung, Deutschland, Politik, Unterricht, Recht, Gesetz, Berufsoberschule, Berufsschule, Die Grünen, Extremismus, Fachoberschule, Grundgesetz, Grundschule, Gymnasium, Politiker, Realschule, Verfassung, weiterführende Schule, AfD, Mittelschule, Populismus, Schulzeit, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 68%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 27%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
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Meinung des Tages: 80 Jahre D-Day - wie wichtig ist eine lebendige Erinnerungskultur?

Am heutigen 6. Juni jährt sich der D-Day zum 80. Mal. Die Landung westalliierter Streitkräfte in der Normandie gilt als größte Amphibien-Militäroperation aller Zeiten und leitete die Befreiung Westeuropas von den Nationalsozialisten ein. Doch das Geschichtswissen vieler Jugendlicher schwindet...

Was geschah am D-Day?

Die "Operation Overlord" oder der "D-Day" (engl. Decision Day, Delivery Day oder Doomsday) gilt als die bis heute größte Landungsoperation in der Weltgeschichte: Amerikanische, britische und kanadische Truppen haben das ambitionierte Unternehmen, das den Untergang des Nazi-Regimes einleiten sollten, im Vorfeld über mehrere Monate hinweg akribisch geplant. Am 6. Juni 1944 - einen Tag später als geplant - brachen mehrere Tausend Schiffe und Flugzeuge mit insgesamt über 150.000 Soldaten von der englischen Küste aus in Richtung Normandie auf.

Auf Seiten der Wehrmacht war man bereits auf einen möglichen Angriff an der französischen Küste vorbereitet; mithilfe des sog. "Atlantikwalls", der aus zahlreichen schweren Geschützen und Bunkeranlagen bestand, sollte ein alliierter Angriff erfolgreich zurückgeschlagen werden.

Entgegen deutscher Erwartungen allerdings landeten die Alliierten nicht bei Calais, sondern an mehreren verschiedenen Strandabschnitten an der französischen Küste.

Eine verlustreiche Schlacht

Der D-Day entwickelte sich für beide Kriegsparteien zu einer mehr als verlustreichen Schlacht: Insbesondere die Amerikaner hatten am Küstenabschnitt "Omaha Beach" zahlreiche Verluste zu beklagen, da sie auf dem offenen Strand unmittelbar in das MG-Feuer aus den deutschen Bunkern gerieten. Alleine am 6. Juni kamen ca. 6000 alliierte und rund 4000-9000 deutsche Soldaten ums Leben.

Die Operation Overlord forderte auf beiden Seiten weit über 100.000 Menschenleben. Wenige Wochen nach Beginn des Einsatzes konnte die französische Hauptstadt am 25. August 1944 von den Westalliierten befreit werden.

Zentrale Gedenkfeiern geplant

Auch in diesem Jahr wird am historischen "Omaha Beach"-Strand wieder der Opfer sowie der Bedeutung der Operation gedacht. Vertreten sind viele der letzten noch lebenden Veteranen, aber auch die Staats- und Regierungschefs der ehemaligen Westalliierten. Obgleich deutsche Vertreter viele Jahrzehnte bewusst nicht an den Zeremonien teilnahmen, sind diese seit der Regierung Schröder ebenfalls stets mit anwesend. Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz wird demnach heute auf seine Kollegen Joe Biden und Emanuel Macron treffen.

Nach längeren Beratungen entschied man sich dagegen, in diesem Jahr einen Vertreter Russlands einzuladen. Um den sowjetischen Beitrag zum Sieg über das Dritte Reich zu würdigen, nahm Wladimir Putin noch zu den Feierlichkeiten des 60. und 70. Jahrestags teil. Stattdessen wird der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj heute nach Frankreich reisen.

Wenig Geschichtswissen bei Jüngeren

Angesichts der zeitlichen Distanz sowie der Tatsache, dass nur noch wenige Zeitzeugen leben, schwindet das Wissen über die Geschehnisse des Zweiten Weltkriegs und der Bedeutung historischer Ereignisse wie der des D-Days vor allem unter Jüngeren. In Großbritannien beispielsweise weiß laut einer Studie in etwa die Hälfte der Jugendlichen nicht, was am 6. Juni 1944 geschehen ist. Ein Drittel der Befragten, die in Friendenszeiten groß geworden sind, denkt, dass das Geld für solche Gedenktage anderweitig ausgegeben werden sollte. Sowohl Veteranen als auch Historiker in England versuchen, dem entgegen zu wirken und die Erinnerung an historisch bedeutsame Ereignisse wach zu halten.

Mit Blick auf den D-Day hat sich in Deutschland das Narrativ durchgesetzt, dass der Tag auch für uns ein bedeutsames und erinnerungswürdiges Ereignis sei; schließlich läutete er das Ende der NS-Herrschaft und damit auch den Beginn der Demokratie in Deutschland ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wieso ist eine lebendige Erinnerungskultur Eurer Meinung nach wichtig?
  • Interessiert Ihr Euch für Geschichte bzw. fühlt Ihr Euch generell gut informiert?
  • Welchen Beitrag können Schule, Politik und Öffentlich Rechtliche / Medien leisten, um Geschichtswissen spannend und informativ an Jüngere zu vermitteln?
  • Wie sieht für Euch gute und v.a. zeitgemäße Erinnerungskultur in Museum aus? Was spricht Euch persönlich an?
  • Sollte der D-Day mit Blick auf die kommenden Europawahlen und das Demokratieverständnis vieler in Deutschland ebenfalls medienwirksamer gewürdigt werden?
  • Wie kann ein besseres Geschichtsverständnis dazu beitragen, aktuelle politische und gesellschaftliche Probleme zu bewältigen?
  • Ist es richtig, die russische Seite in diesem Jahr vollends von den Feierlichkeiten auszuschließen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/80-jahre-nach-dem-d-day-gedenken-an-die-landung/a-69263783

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/dday-normandie-jahrestag-100.html

https://www.deutschlandfunk.de/d-day-zweiter-weltkrieg-gedenken-europa-102.html

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Meinung des Tages: Abfallmenge in Deutschland rückläufig - tragt Ihr aktiv zur Müllvermeidung bei?

Es gibt die Tage durchaus auch positive Meldungen zu verkünden: Erstmals seit 2013 wurde 2022 hierzulande weniger Müll entsorgt. Zero Waste liegt aktuell voll im Trend. Hierbei stellt sich auch die Frage danach, welche konkreten Maßnahmen zur Müllvermeidung die gutefrage Community kennt und unternimmt..

Abnahme des Abfallaufkommens in Deutschland

Der Trend zu einem geringeren Müllaufkommen hat sich auch 2022 fortgesetzt: Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, lag das Abfallaufkommen in Deutschland mit 399,1 Millionen Tonnen 2022 erstmals seit 2013 unter der Marke von 400 Millionen Tonnen. Zugleich lag der Wert 3% (12,4 Millionen Tonnen) unter dem Wert des Vorjahres 2021.

Seit dem bisherigen Höchststand von 417,2 Millionen Tonnen im Jahr 2018 kann eine kontinuierliche Abnahme des Abfallaufkommens beobachtet werden. Das Bundesamt veröffentlichte die Daten anlässlich des Internationalen Tags der Umwelt, der am 05.06. stattfindet.

Positiver Trend bei privaten Haushalten und Kantinen

Laut offiziellen Zahlen konnte insbesondere bei sog. "Siedlungsabfällen", also Abfällen aus privaten Haushalten sowie vergleichbaren Einrichtungen wie Arztpraxen und Kantinen, der prozentual größte Rückgang verzeichnet werden. In diesem Bereich sank die Menge des Abfalls um 6,2% (3,2 Millionen Tonnen) im Vergleich zum Vorjahr. Obgleich ein Rückgang des Mülls bei allen Abfallarten registriert worden ist, machen Bau- und Abbruchabfälle mit ca. 216,2 Millionen Tonnen den weiterhin größten Anteil am Gesamtabfall in Deutschland aus.

Von der Gesamtmenge an Abfall in Deutschland konnten 2022 rund 326,5 Millionen Tonnen wieder verwertet werden; das entspricht in etwa einer Verwertungsquote von 81,8%. Verglichen mit den Vorjahren veränderte sich die Quote kaum und bleibt in Deutschland demnach auf einem relativ hohen Niveau.

Zero Waste als Lebenseinstellung

Zero Waste liegt im Trend: Egal, ob beim Supermarktbesuch, beim Klamottenshopping im Second-Hand-Laden, im Restaurant oder Café - viele Deutsche achten inzwischen vermehrt darauf, weniger Müll zu produzieren. Gerade mit Blick auf die immensen Mengen an Müll, die Jahr für Jahr durch die Fast Fashion-Industrie produziert wird, macht der Griff zur Second-Hand-Ware hierbei einen nicht unwesentlichen Faktor aus. Wer aktiv an der Abfallverringerung teilhaben will, sollte am besten seine eigene Müllproduktion genauer analysieren. Bereits mithilfe kleinerer Maßnahmen wie z.B. Stoffbeutel anstelle vom Plastiktüten oder To-Go-Becher im Café kann der Einzelne wunderbar dazu beitragen, das Müllaufkommen weiter einzudämmen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Maßnahmen habt Ihr persönlich in letzter Zeit ergriffen, um Euren Müllverbrauch zu reduzieren?
  • Welche Tipps habt Ihr für den Alltag, um weniger Müll zu produzieren?
  • Welche konkreten Schritte / Maßnahmen wünscht Ihr Euch auf deutscher und evtl. europäischer Ebene von der Politik?
  • Wie kann man Kinder und Jugendliche am besten für das Thema sensibilisieren?
  • Welche Rolle spielt Recycling in Eurem Alltag und wie könnte es - auch auf gesamteuropäischer Ebene - verbessert werden?
  • Wie könnten Städte / Gemeinden ggf. effektiver dazu beitragen, Müll zu vermeiden?
  • Kennt Ihr innovative Ansätze oder Technologien, die helfen könnten, weniger Müll zu produzieren oder diesen besser zu recyclen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wissen/klima/abfall-aufkommen-rueckgang-100.html

https://www.deutschlandfunk.de/weniger-muell-in-deutschland-102.html

https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen#deutschlands-abfall

https://www.greenpeace.de/engagieren/nachhaltiger-leben/zero-waste-tipps?BannerID=0322000015001483&BannerID=0322000015001483&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIvu-pyKbBhgMVZa2DBx2-uzW2EAAYASAAEgIfcPD_BwE

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Ich habe nicht besonders darauf geachtet, weil... 45%
Ich habe in letzter Zeit weniger Müll produziert, und zwar... 33%
Andere Meinung und zwar... 22%
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Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

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Meinung des Tages: Nach Bekanntgabe des EM-Kaders: Ist das deutsche Team titelfähig?

Vor wenigen Tagen wurden peu à peu die Nominierungen für den kommenden EM-Kader Deutschlands bekannt gegeben. Am gestrigen Donnerstag stellte Bundestrainer Julian Nagelsmann den kompletten Kader vor. Und dieser hat so einige Überraschung zu bieten...

Der EM-Kader im Überblick:

Tor:

Manuel Neuer (FC Bayern München)

Marc-André ter Stegen (FC Barcelona)

Alexander Nübel (VfB Stuttgart)

Oliver Baumann (TSG Hoffenheim)

Abwehr:

Benjamin Henrichs (RB Leipzig)

Joshua Kimmich (FC Bayern München)

Antonio Rüdiger (Real Madrid)

Jonathan Tah (Bayer Leverkusen)

Nico Schlotterbeck (Borussia Dortmund)

Waldemar Anton (VfB Stuttgart)

Robin Koch (Eintracht Frankfurt)

David Raum (RB Leipzig)

Maximilian Mittelstädt (VfB Stuttgart)

Mittelfeld:

Toni Kroos (Real Madrid)

Pascal Groß (Brighton & Hove Albion)

Robert Andrich (Bayer Leverkusen)

Ilkay Gündogan (FC Barcelona)

Aleksandar Pavlovic (FC Bayern München)

Florian Wirtz (Bayer Leverkusen)

Leroy Sané (FC Bayern München)

Jamal Musiala (Bayern München)

Chris Führich (VfB Stuttgart)

Angriff:

Deniz Undav (VfB Stuttgart)

Kai Havertz (FC Arsenal)

Niclas Füllkrug (Borussia Dortmund)

Maximilian Beier (TSG Hoffenheim)

Thomas Müller (FC Bayern München)

Kein EM-Los für Hummels & Goretzka

Besonders bitter fiel die Verkündung des Kaders für Mats Hummels und Leon Goretzka aus. Der Bundestrainer verwies in der gestrigen Pressekonferenz auf lange und ausführliche Gespräche mit den Beiden. Die Enttäschung sei für ihn vollends nachvollziehbar. Nagelsmann habe die "Entscheidung im Sinne der Mannschaft treffen" müssen. Hierbei betonte er, dass es nicht ausschließlich auf die Leistung auf dem Platz, sondern auch auf die Charaktereigenschaften der jeweiligen Spieler ankomme.

Viele Fans zeigten sich vor allem hinsichtlich der Entscheidung, Mats Hummels nicht mitzunehmen, enttäuscht. Hummels hat für Borussia Dortmund eine überwiegend sehr gute Rückrunde auf Weltklasseniveau gespielt. Vor allem in den beiden Halbfinalpartien gegen Paris brillierte der 36-jährige Innenverteidiger und wurde in beiden Spielen zum Man Of The Match gekürt.

Neben den zuvor genannten Spielern konnten auch weitere prominente Namen nicht für die EM berücksichtigt werden; Serge Gnarby fällt verletzungsbedingt aus. Für den aktuell formstarken Julian Brandt hat es am Ende ebenfalls nicht gereicht.

Nichts desto trotz sieht sich der Bundestrainer mit seinem Aufgebot bestens gerüstet und kommuniziert klar, dass Deutschland bei der Heim-EM versucht, um den Titel mitzuspielen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist der aktuelle EM-Kader titelfähig?
  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, Hummels & Goretzka nicht mitzunehmen?
  • Welche Faktoren könnten bei der Absage eine Rolle gespielt haben?
  • Welche Spieler hätten an Eurer Stelle noch dabei sein müssen?
  • Wo und wie wertet Ihr das Eröffnungsspiel der EM ansehen?
  • Seid Ihr in EM-Stimmung oder interessiert euch das Ganze eher weniger?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Sportliche Grüße ⚽🦶

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sportschau.de/fussball/uefa-euro-2024/nagelsmann-nominiert-27-spieler-hummels-und-goretzka-nicht-dabei,dfb-kader-104.html

https://www.br.de/nachrichten/sport/fussball-em-2024-in-deutschland-der-dfb-euro-kader-von-bundestrainer-julian-nagelsmann-im-check,UAeZ6aK

https://www.kicker.de/wenn-du-jetzt-wieder-extrem-viele-neue-elemente-reinbringst-stuerzt-das-haus-ein-1025422/artikel

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Ja, ich finde den Kader sehr gut besetzt, da... 67%
Nein, ich finde den Kader so nicht gut, weil.. 22%
Andere Meinung und zwar... 11%
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