Was tut eine Einsatzkraft im Einsatz, wenn sie ein Tier überfährt?

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Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Wegerecht unterwegs ist, bedeutet das, das Menschenleben oder bedeutende Sachwerte in Gefahr sind. So bedauerlich das für das Tier dann ist, aber diese wesentlich höheren Rechtsgüter haben dann Vorrang. Du hättest auch bestimmt etwas dagegen, wenn ein Familienmitglied lebensgefährlich erkrankt ist, und der Notarzt einem angefahrenen Reh hilft.

Du hälst übrigens nicht an, um zu schauen, ob man dem Tier noch helfen kann, sondern weil du dazu verpflichtet bist, Du hast immerhin einen Sachschaden verursacht. Das wird rechtlich nämlich genauso behandelt, als wenn Du ein fremdes Auto anfährst und einfach stiften gehst.

Aber im Einsatz geht das ja nicht....

Natürlich geht das, dazu ist man sogar verpflichtet. Die Vorschriften der StVO sind auf einer Alarmfahrt zwar aufgehoben, aber nicht die des StGB, welches im §142 die Verkehrsunfallflucht definiert. Es wird angehalten, erkundet, Rückmeldung an die Leitstelle gegeben, welche dann auf Grund der Lage entscheidet was zu tun ist: weiterfahren oder auf die Polizei warten. Zudem wird das Einsatzfahrzeug beschädigt sein, weswegen sich der Einsatz eh erledigt hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nomex64  22.06.2022, 08:14

Nein, Verllassen des Unfallortes bei einem Wildunfall ist keine Fahrerflucht im Sinn des § 142 StGB. https://www.bussgeldkatalog.net/wildunfall-fahrerflucht/

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iwaniwanowitsch  22.06.2022, 08:58
@Nomex64

Okay, habe mir das jetzt mal durchgelesen, war mir nicht bekannt, dass bei einem Wildunfall keine Fahrerflucht vorliegen kann. Auch wenn keine Straftat im Sinne eines Verstoßes gegen §142 StGB vorliegt, ist der Unfallbeteiligte ja laut diesem Artikel trotzdem zur Meldung an die Polizei verpflichtet, also ist es letztendlich ja egal, WARUM.

Der private Verkehrsteilnehmer muss anhalten, absichern, erkunden, Polizei anrufen, egal, ob er einen Spiegel abfährt oder ein Nilpferd überfährt, das gilt ebenso für uns auf Einsatzfahrt, mit dem Unterschied, dass wir Rückmeldung an die Leitstelle geben müssen und diese auf Grund der Lage eine Weiterfahrt anordnen kann (bei lebensbedrohlicher Meldung und Nähe zur Einsatzstelle).

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BMXBoy1 
Fragesteller
 22.06.2022, 16:16

Wenn de ne katw anfähret, kann das auch ohne Beschädigungen sein

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BMXBoy1 
Fragesteller
 22.06.2022, 16:45
@iwaniwanowitsch

Ich kann nicht schreiben. Meinte, dass wenn ne z.B. Katze angefahren wird, nicht unbedingt eine Beschädigung am Auto sein muss.

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iwaniwanowitsch  22.06.2022, 17:01
@BMXBoy1

das KANN natürlich sein, anhalten, absichern, erkunden und (zusätzlich in diesem Falle der Leitstelle Rückmeldung geben) die Polizei verständigen muss man.

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BMXBoy1 
Fragesteller
 22.06.2022, 17:02
@iwaniwanowitsch

Auf Einsatzfahrt als Notarzt erstmal sagen fuck the Emergency?

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iwaniwanowitsch  22.06.2022, 17:11
@BMXBoy1

Ja. Unfall ist Unfall. Die Leitstelle entscheidet auf Grund des Unfalles und der rettungsdienstlichen Gesamtlage. Der RTW ist ja eh eher beim Patienten und je nach Unfall muss halt ein anderes NEF oder ein RTH kommen.

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BMXBoy1 
Fragesteller
 22.06.2022, 17:16
@BMXBoy1

Und ist bei Anfahrtswegen unter Einsatz der Sonderrechte von bis zu 30 Minuten auch eher schlecht

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iwaniwanowitsch  22.06.2022, 17:17
@BMXBoy1

Dann hakt das System an ganz anderen Ecken. Unfälle auf Alarmfahrten können immer vorkommen.

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BMXBoy1 
Fragesteller
 22.06.2022, 17:29
@iwaniwanowitsch

Das is mir klar. Naja. Ich werde es wahrscheinlich bald machen, da es mein Berufsziel ist. Sollte ich was rausfinden versuche ichs dich wissen zu lassen :D schönen Abend noch

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Answer1234567  06.10.2022, 23:44
Die Vorschriften der StVO sind auf einer Alarmfahrt zwar aufgehoben, aber nicht die des StGB, welches im §142 die Verkehrsunfallflucht definiert.

Nicht unmittelbar, aber je nach Einsatzstichwort wären eine Weiterfahrt nach einem Wildunfall ggf. nach § 34 StGB gerechtfertigt. Das erst mal auch unabhängig von einer Rücksprache mit der Leitstelle. Die dienstrechtlichen Vorgaben dazu wären m. E. separat zu betrachten.

Die Einschätzung von bussgeldkatalog.net zu rechtlichen Einstufung eines Wildunfalls ist -wie üblich- vollkommen unbelegt. Einer inhaltlichen Bewertung des verlinkten Artikels enthalte ich mich hier aber mal ausdrücklich.

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iwaniwanowitsch  07.10.2022, 06:55
@Answer1234567

Dabke für die Ergänzung! Allerdings erschließt sich mir nicht ganz, worauf du hinaus möchtest. Im Prinzip stimme ich dir vollkommen zu: bei Bagatellschäden und lebensbedrohlicher Meldung wird nach Rücksprache weitergefahren.

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Answer1234567  08.10.2022, 01:23
@iwaniwanowitsch

Ich wollte nur darauf hinaus, dass ein Weiterfahren (unabhängig von einer sachlich und ggf. dienstrechtlich gebotenen Abstimmung mit der Leitstelle) nach einem Eigen-VU durchaus legal sein kann, auch wenn das nicht von den Sonderrechten i.S.d. StVO erfasst ist.

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ich denk da mal an die feuerwehr die fährt weiter und muss sie auch denn da ist eine größere gefahr abzuwenden

Hängt vom Tier, Einsatzstichwort, Entscheidung der Leitstelle ab.

Für ein Eichhörnchen wird niemand in der Regel seine Einsatzfahrt abbrechen.

Kommt drauf an zu welchem Einsatz es geht. Wenn größte Eile geboten ist, wird man zumindest bei kleinem Wild weiter fahren. Bei einem Reh etc. natürlich nicht bzw. wird dann eine Streife alarmiert die sich das ansieht. Bei einer Wildsaukollision wird man zwangsweise stehen bleiben müssen, dann werden andere Kräfte zum ursprünglichen Einsatz geschickt.