Habe ich ein Recht meine Sachen zurück zu bekomme?


18.05.2024, 10:23

Natürlich nur, wenn der Finder weiß wem die Sachen gehören.

7 Antworten

Kurzum: Ja!

@DerRoll sagt es schon in Bezug auf die zivilrechtliche Ebene. Durch den Fund bzw. die Inbesitznahme entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis (Sonderverbindung zwischen dir und dem Finder, welches spezielle Rechte und Pflichten zwischen euch regelt).

Der Finder erwirbt Besitz (tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit, er hält die Sache in den Händen). Du hast aber weiterhin Eigentum (rechtliche Entscheidungsmacht darüber was mit der Sache passieren soll, quasi steht dein Name auf dem "diese Sache gehört"-Schildchen, welches der Sache die ganze Zeit anhaftet, bis du das Eigentum aufgibst oder aufgrund von einer Gesetzesnorm verlierst, somit das "Schildchen überklebt" wird).

Also in der Fundsituation hast du den Besitz verloren, nicht jedoch das Eigentum. Aufgrund deines Eigentums (dir gehört die Sache) kannst du den Besitz Zurückverlangen. Ggf. nur wenn du quasi gleichzeitig die Zahlung von Finderlohn versprichst. Also kannst du die Sache herausverlangen.

Da sich Finder und Verlier idR nicht kennen und der Finder auch nicht die Arbeit machen wird, den Verlierer zu suchen besteht eine Anzeigepflicht/Abgabe bei einem Fundbüro o.Ä.

Außerdem wurde hier auch zutreffend erwähnt, dass man sich bei Nichtherausgabe/Abgabe gem. § 246 StGB wegen Fundunterschlagung strafbar machst.

Die Abgabepflicht startet bei Sachen die mehr als 10 € wert sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn der Finder nicht weiß, daß der Fundgegenstand Dir gehört, muß er ihn beim Lagerleiter, einem Betreuer oder wem auch immer übergeben.

Behalten darf er den Fund selbstverständlich nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Der Finder hat aber auch einen Anspruch auf Finderlohn.

Das wird Dir nicht viel nützen, ein Recht darauf verlorene Sachen wieder zu bekommen.

Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich ein Unterschied.

Manche nehmen es mit Fundsachen eben nicht so genau. Oh schön, ein Portemonnaie mit Geld drin! Und weg ist er...

Also nix wertvolles mitnehmen und den Rest nicht vergessen!

Eine einfache Suchanfrage bei einer bekannten Suchmaschine namens Gockel oder so ähnlich liefert z.B.

https://www.swrfernsehen.de/ard-buffet/ratgeber/fundsachen-102.html

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/wem-gehoeren-fundsachen/

https://www.fundbürodeutschland.de/Fundrecht

§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.