Ich würde davon abraten.
Wenn Umschulung = zeitlich verkürzte Berufsausbildung, dann sollte dies so sein.
1.Ja, 2. Nein und 3. meines Wissens nach ab Pfändung.
Meiner Meinung nach gilt grundsätzlich der neue Vertrag.
Darüber, ob er gültig ist, müssen ggf. die Arbeitsgerichte entscheiden.
Wende Dich an einen Fachanwalt für Ausländerrecht.
SPD und Die Linke vielleicht.
Genauso viel wie in Berlin :)
ich weiß, dass es kein Problem gibt, solange beide damit einverstanden sind.
Nicht ganz.
Die Eltern des 17-jährigen können Anzeige erstatten.
Das Jobcenter kann nicht krankschreiben, und
da ich noch u25 bin leben wir von 523€ gemeinsam pro Monat.
das kann grundsätzlich nicht sein.
Warum hat die Freundin kein Einkommen?
So das wir mittlerweile seit 2 Monaten mit dem Deutschland Ticket unterwegs sind und draußen in anderen Städten penn anstatt Zuhause zu sein.
Dadurch verlierst Du den Leistungsanspruch.
Bitte wende Dich dringend an eine Beratungsstelle vor Ort bzw. an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
bei dem ich aufgrund staatlicher Unterstützung nur 165 € verdienen darf, um keine 80 % abgeben zu müssen.
Völliger Blödsinn.
Die 165 € sind der Freibetrag auf Nebenerwerseinkommen für Bezieher von Arbeitslosengeld.
Das Jobcenter "funktioniert" anders.
Kann ich dem Jobcenter mitteilen,
Die Lohnabrechnungen einzureichen, reicht aus. Das ändert jedoch nichts an der Anrechnung.
Nur bis zu Deinem 21. Lebensjahr meines Wissens nach.
Was würdet ihr tun?
Das ist nicht relevant.
Du kannst Dich an die zuständigen Behörden wenden, sofern die Geschichte zutrifft.
Mit einem Vermögen von 17.000 € hast Du ggf. für ein Jahr lang Anspruch auf Bürgergeld.
Arbeit lohnt sich immer.
Vermutlich sind die Dokumente nicht bearbeitet worden, was Du daran hättest merken können, daß Du keinen Einstellungsbescheid bekamst.
Überzahltes Bürgergeld wirst Du erstatten müssen.
meinen Sachbearbeiter vom JC geschickt.
hab diesen direkt an denselben Sachbearbeiter weitergeleitet.
Laß mich raten - per Email?
Wenn Ihr einen beiseitig unterschriebenen Kaufvertrag habt, gehört das Auto Euch.
Alles Weitere ist das Problem des Händlers.
Ruft notfalls die Polizei oder wendet Euch an einen Anwalt.
Sie muß nicht verboten werden.
Wenn er einen Anwalt hat, soll er den kontaktieren.
Oder wende Du Dich an einen.
Macht einen Termin aus zwecks Austauschs Eures Eigentums :)
Vom zuständigen Mahngericht.
Vielleicht erklärst Du etwas genauer, um was es geht.